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   OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12   

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https://dejure.org/2012,9685
OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12 (https://dejure.org/2012,9685)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02.05.2012 - 13 W 16/12 (https://dejure.org/2012,9685)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 02. Mai 2012 - 13 W 16/12 (https://dejure.org/2012,9685)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Veranlassung zur Klageerhebung durch eine vorprozessuale Leistungsaufforderung einer klagenden Partei bei Vorliegen der Bitte der "Nichtbelästigung" einer beklagten Partei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 93
    Begriff der Veranlassung zur Klageerhebung i.S. von § 93 Abs. 1 ZPO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Wann gibt der Beklagte Veranlassung zur Klageerhebung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Veranlassung zur Klage

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann gibt der Beklagte Veranlassung zur Erhebung der Klage? (IBR 2012, 1119)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 763
  • MDR 2012, 1311
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Stuttgart, 08.05.2007 - 6 W 35/07

    Stufenklage; Kostenentscheidung: Bedeutung der Schlüssigkeit einer Klage für die

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 - 6 W 275/05 - Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).

    a) Der Beklagte ist vorprozessual mehrfach zur - wie auch die Beschwerde nicht in Abrede stellt - auch schon seinerzeit durchsetzbaren und fälligen Leistung aufgefordert worden (vgl. zu Durchsetzbarkeit und Fälligkeit des Anspruchs sowie Leistungsaufforderung im Zusammenhang mit § 93 ZPO etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 ff. [juris]; Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 15 [juris]; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 5 f.).

    Auf die Frage, ob das Anerkenntnis des Beklagten ein sofortiges war, kommt es, weil der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, von vornherein nicht mehr an (vgl. etwa OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 26 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 22, 26 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

  • OLG Zweibrücken, 08.06.2006 - 4 U 124/04

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Anforderungen an ein sofortiges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 - 6 W 275/05 - Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).

    Auf die Frage, ob das Anerkenntnis des Beklagten ein sofortiges war, kommt es, weil der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, von vornherein nicht mehr an (vgl. etwa OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 26 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 22, 26 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

    Es bedarf bei dieser Sachlage auch keiner weiteren Auseinandersetzung damit, dass ein Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO zwar regelmäßig auch dann noch "sofort" erfolgt, wenn es unverzüglich nach dem Zeitpunkt erklärt wird, in dem das Klagevorbringen erstmals den gestellten Antrag rechtfertigt (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 9 [juris]), dass es jedoch bei einer Umformulierung eines Antrags anders liegen könnte, wenn sich das Klagebegehren der Sache nach nicht ändert (vgl. OLG München, Urt. v. 21.04.1994 - 6 U 6893/92 - Tz. 4 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

  • OLG Hamm, 24.06.1988 - 20 U 228/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 - 6 W 275/05 - Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).

    Ein etwaiger Irrtum ginge zu seinen Lasten (vgl. etwa OLG Köln, MDR 1979, 941, 942; OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 11 [juris]; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Unschlüssige Klage"), auf sein Verschulden kommt es dabei nicht an (vgl. etwa Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 3; Stein/Jonas/Bork, a.a.O., § 93 Rn. 13).

  • OLG Nürnberg, 01.07.2002 - 4 W 1675/02

    Sofortiges Anerkenntnis, Streitwert einer Freigabe-Klage

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Auf die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang und in welchen Grenzen die klagende Partei gehalten ist, den von ihr später im Rechtsstreit geltend zu machenden Anspruch im Vorfeld des Prozesses dem Schuldner darzulegen oder gar zu belegen, um den späteren Einwand der beklagten Partei auszuschließen, sie habe zur Erhebung der Klage im Sinne von § 93 ZPO nicht Veranlassung gegeben (vgl. etwa OLG Celle, VersR 1961, 1144; OLG Hamm, VersR 1969, 741; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.07.2002 - 4 W 1675/02 - Tz. 3 [juris]; Leuschner, AcP 207 [2007], 64, 69 f., 81 f.), kommt es hier nicht an.

    Der Wert des Beschwerdeverfahrens entspricht den Gesamtkosten des ersten Rechtszuges (vgl. etwa OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.07.2002 - 4 W 1675/02 - Tz. 15 [juris]).

  • OLG Stuttgart, 25.07.2011 - 13 W 29/11

    Prozesskosten: Voraussetzung für die Kostenentscheidung nach Erledigung der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    a) Der Beklagte ist vorprozessual mehrfach zur - wie auch die Beschwerde nicht in Abrede stellt - auch schon seinerzeit durchsetzbaren und fälligen Leistung aufgefordert worden (vgl. zu Durchsetzbarkeit und Fälligkeit des Anspruchs sowie Leistungsaufforderung im Zusammenhang mit § 93 ZPO etwa OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 ff. [juris]; Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 15 [juris]; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 5 f.).

    Es bedarf bei dieser Sachlage auch keiner weiteren Auseinandersetzung damit, dass ein Anerkenntnis im Sinne von § 93 ZPO zwar regelmäßig auch dann noch "sofort" erfolgt, wenn es unverzüglich nach dem Zeitpunkt erklärt wird, in dem das Klagevorbringen erstmals den gestellten Antrag rechtfertigt (vgl. etwa Senat, Beschl. v. 25.07.2011 - 13 W 29/11 - Tz. 9 [juris]), dass es jedoch bei einer Umformulierung eines Antrags anders liegen könnte, wenn sich das Klagebegehren der Sache nach nicht ändert (vgl. OLG München, Urt. v. 21.04.1994 - 6 U 6893/92 - Tz. 4 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

  • OLG München, 01.12.1999 - 1 W 3034/99
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Am Beklagten war es zumindest, sich zunächst konkret zu dem Verlangen der Kläger zu äußern und diese unter Benennung der aus seiner Sicht ggf. in Frage stehenden Gesichtspunkte zur Darlegung bzw. zum Beleg ihres Anspruchs aufzufordern (vgl. etwa LG Saarbrücken, Beschl. v. 20.01.2011 - 13 T 11/10 - Tz. 7 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 93 Rn. 6; auch OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 27 [juris]; vgl. ferner etwa LG München II, VersR 1979, 459; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Darlegungen gegenüber Beklagtem"), ihnen ggf. vor allem seine etwaigen Zweifel darüber mitzuteilen, ob sie ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bereits erfüllt hatten.

    Auf die Frage, ob das Anerkenntnis des Beklagten ein sofortiges war, kommt es, weil der Beklagte Veranlassung zur Klage gegeben hat, von vornherein nicht mehr an (vgl. etwa OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 26 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 22, 26 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 4 [juris]).

  • LG München II, 29.09.1978 - 1 O 2589/78
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Am Beklagten war es zumindest, sich zunächst konkret zu dem Verlangen der Kläger zu äußern und diese unter Benennung der aus seiner Sicht ggf. in Frage stehenden Gesichtspunkte zur Darlegung bzw. zum Beleg ihres Anspruchs aufzufordern (vgl. etwa LG Saarbrücken, Beschl. v. 20.01.2011 - 13 T 11/10 - Tz. 7 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 93 Rn. 6; auch OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 27 [juris]; vgl. ferner etwa LG München II, VersR 1979, 459; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Darlegungen gegenüber Beklagtem"), ihnen ggf. vor allem seine etwaigen Zweifel darüber mitzuteilen, ob sie ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bereits erfüllt hatten.
  • LG Saarbrücken, 20.01.2011 - 13 T 11/10

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Voraussetzungen eines sofortiges

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Am Beklagten war es zumindest, sich zunächst konkret zu dem Verlangen der Kläger zu äußern und diese unter Benennung der aus seiner Sicht ggf. in Frage stehenden Gesichtspunkte zur Darlegung bzw. zum Beleg ihres Anspruchs aufzufordern (vgl. etwa LG Saarbrücken, Beschl. v. 20.01.2011 - 13 T 11/10 - Tz. 7 [juris]; Münchener Kommentar zur ZPO/Giebel, 3. Aufl., § 93 Rn. 6; auch OLG München, Beschl., v. 01.12.1999 - 1 W 3034/99 - Tz. 27 [juris]; vgl. ferner etwa LG München II, VersR 1979, 459; Zöller/Herget, a.a.O., § 93 Rn. 6 "Darlegungen gegenüber Beklagtem"), ihnen ggf. vor allem seine etwaigen Zweifel darüber mitzuteilen, ob sie ihre Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag bereits erfüllt hatten.
  • OLG Hamm, 16.10.1968 - 3 W 72/68
    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Auf die Frage, ob und ggf. in welchem Umfang und in welchen Grenzen die klagende Partei gehalten ist, den von ihr später im Rechtsstreit geltend zu machenden Anspruch im Vorfeld des Prozesses dem Schuldner darzulegen oder gar zu belegen, um den späteren Einwand der beklagten Partei auszuschließen, sie habe zur Erhebung der Klage im Sinne von § 93 ZPO nicht Veranlassung gegeben (vgl. etwa OLG Celle, VersR 1961, 1144; OLG Hamm, VersR 1969, 741; OLG Nürnberg, Beschl. v. 01.07.2002 - 4 W 1675/02 - Tz. 3 [juris]; Leuschner, AcP 207 [2007], 64, 69 f., 81 f.), kommt es hier nicht an.
  • OLG Koblenz, 08.06.2005 - 6 W 275/05

    Kostenentscheidung nach Anerkenntnis: Sofortiges Anerkenntnis nach einer zunächst

    Auszug aus OLG Stuttgart, 02.05.2012 - 13 W 16/12
    Sein Verhalten vor Prozessbeginn gegenüber den Klägern war so, dass diese bei vernünftiger Würdigung aus ihrer objektivierten Sicht zu dem Schluss berechtigt waren, sie würden ohne Beschreiten des Prozesswegs nicht zu ihrem Recht kommen (vgl. etwa OLG Hamm, Urt. v. 24.06.1988 - 20 U 228/87 - Tz. 10 [juris]; OLG Koblenz, Beschl. v. 08.06.2005 - 6 W 275/05 - Tz. 7 [juris]; OLG Zweibrücken, Urt. v. 08.06.2006 - 4 U 124/04 - Tz. 5 [juris]; OLG Stuttgart, Beschl. v. 08.05.2007 - 6 W 35/07 - Tz. 23 [juris]; Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 93 Rn. 13; Zöller/Herget, ZPO, 29. Aufl., § 93 Rn. 3 m. w. N.).
  • OLG München, 21.04.1994 - 6 U 6893/92
  • OLG Köln, 06.06.1979 - 2 W 71/79
  • OLG Hamm, 15.12.2015 - 28 W 41/15

    Kfz-Käufer, der sofort klagt, trägt das Kostenrisiko

    Veranlassung zur Klage besteht, wenn der Kläger aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Beklagten annehmen muss, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (st. Rspr., s. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.05.2012, 13 W 16/12, NJW-RR 2012, 763 m.w.N.; OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.2013, 6 W 1/13, NJW-RR 2013, 767).
  • OLG Bremen, 29.05.2018 - 1 W 11/18

    Kostenentscheidung bei Anerkenntnis

    Ebenso kann sich aus dem zu Grunde liegenden Schuldverhältnis die Obliegenheit des Beklagten ergeben, vorprozessual offen zu legen, weshalb er Zweifel an dem geltend gemachten Anspruch hegt (OLG München, Beschluss vom 01.12.1999 - 1 W 3034/99, juris Rn. 27, OLGR München 2000, 229; OLG Stuttgart, Beschluss vom 02.05.2012 - 13 W 16/12, juris Rn. 5, NJW-RR 2012, 763; MK- Schulz, 5. Aufl., § 93 ZPO Rn. 8).
  • LG Köln, 31.03.2020 - 14 T 11/19
    Zur Klageerhebung = zur Anrufung des Gerichts, also Klageeinreichung (hM; Saarbrücken NJW-RR 2017, 697 Tz 19 ff) hat der Beklagte Veranlassung gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn (BGH NJW-RR 2004, 999; NJW-RR 2005, 1005) ohne Rücksicht auf Verschulden (Karlsruhe ZInsO 2017, 2551 Tz 12; Bremen 29.5.2018 - 1 W 11/18 Tz 9) und materielle Rechtslage (Dresden MDR 2018, 178 Tz 3; Bremen 29.5.2018 - 1 W 11/18 Tz 12, 13 mwN) gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Stuttgart NJW-RR 2012, 763; OLGR Brandenburg 2008, 557; Hamm NJW-RR 2013, 767: unzureichendes Zugeständnis; Saarbrücken NJW-RR 2015, 25: nur formularmäßiger Einwendungsverzicht zum Haftungsgrund).
  • AG Düsseldorf, 18.01.2018 - 22 C 136/17

    Auskunftsanspruch eines Betroffenen über den logischen Aufbau der automatisierten

    Veranlassung zur Klageerhebung hat der Beklagte gegeben, wenn sein Verhalten vor Prozessbeginn (BGH NJW 1979, 2040; NJW-RR 2004, 999; 2005, 1005) ohne Rücksicht auf Verschulden (Zweibrücken JurBüro 82, 1083) und materielle Rechtslage (Schleswig JurBüro 82, 1569; Hamm OLGR 93, 182; Stuttgart OLGR 99, 414) gegenüber dem Kläger so war, dass dieser annehmen musste, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (Stuttgart NJW-RR 2012, 763; Düsseldorf VersR 2006, 1660; Bdb OLGR 2007, 1038; 2008, 557; Hamm NJW-RR 2013, 767: unzureichendes Zugeständnis; Saarbrücken NJW-RR 2015, 25: nur formularmäßiger Einwendungsverzicht zum Haftungsgrund).
  • LG Stuttgart, 07.11.2019 - 19 O 95/19

    Pflicht zur Übersendung von Verkehrsunfallunterlagen gegen Kostenübernahme

    Ein möglicher Irrtum über das Vorliegen der Anspruchsvoraussetzungen geht zu Lasten des Beklagten (OLG Stuttgart, Beschluss vom 02. Mai 2012 - 13 W 16/12).
  • LG Stuttgart, 03.06.1993 - 6 KfH O 13/93

    Verwendung von Planunterlagen aus dem Angebotsverfahren ohne Einwilligung des

    Veranlassung zur Klage besteht, wenn der Kläger aufgrund des vorprozessualen Verhaltens des Beklagten annehmen muss, er werde ohne Klage nicht zu seinem Recht kommen (st. Rspr., s. nur OLG Stuttgart, Beschl. v. 02.05.2012, 13 W 16/12, NJW-RR 2012, 763 m.w.N.; OLG Hamm, Beschl. v. 14.01.-, 6 W 1/13, NJW-RR -, 767).
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