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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.02.2010 - 13 W 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4418
OLG Celle, 23.02.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4418)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.02.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4418)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Februar 2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4418)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    § 3 ZPO; § 48 GKG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 48 GKG; § 3 ZPO
    Streitwert für die Klage eines Versorgungsunternehmens auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streitwert für die Klage eines Versorgungsunternehmens auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48; ZPO § 3
    Streitwert für die Klage eines Versorgungsunternehmens auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Streitwert für Sperrung des Stromzählers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Kein Zutritt ermöglich um Stromanschluss zu sperren: Streitwert?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streitwert für Sperrung des Stromzählers: Abschlagszahlungen für sechs Monate! (IMR 2010, 166)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2010, 639
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 05.12.2005 - 5 W 161/05
    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2010 - 13 W 17/10
    Die Klägerin kann sich für ihre Auffassung u. a. auf das OLG Köln berufen, wonach ein Jahr ein realistischer Zeitraum sei, um durch Erlangung eines Vollstreckungstitels die Unterbindung der Energiezufuhr zu erreichen (OLG Köln, Beschluss v. 5. Dezember 2005, 5 W 161/05, zit. nach Juris, Rn. 2).
  • OLG Oldenburg, 22.10.2009 - 5 W 54/09

    Streitwert einer Klage auf Duldung der Wegnahme von Strom-, Gas- und

    Auszug aus OLG Celle, 23.02.2010 - 13 W 17/10
    Dieses Interesse bemisst sich einerseits nach der Höhe der geschuldeten monatlichen Abschlagszahlungen, andererseits nach dem Zeitraum, den ein Stromversorger üblicherweise benötigt, um einen entsprechenden Vollstreckungstitel zu erlangen (OLG Oldenburg, Beschluss v. 22. Oktober 2009, 5 W 54/09, zit. nach Juris, Rn. 7, m. w. N.).
  • AG Brandenburg, 25.01.2016 - 31 C 332/14

    Stromsperre - Zutritt zum Stromzähler und Duldung der Unterbrechung

    Unter Berücksichtigung dessen ist vorliegend dann aber auch gemäß § 3 ZPO der Wert der zukünftigen Leistungen zugrunde zu legen ( OLG Celle , JurBüro 2013, Seite 643; OLG Düsseldorf , MDR 2013, Seite 809; OLG Brandenburg , Beschluss vom 25.04.2012, Az.: 11 W 7/12; OLG Koblenz , MDR 2012, Seiten 996 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 25.05.2011, Az.: 4 W 112/11; OLG Celle , Beschluss vom 23.02.2010, Az.: 13 W 17/10; OLG Brandenburg , Beschluss vom 22.07.2009, Az.: 3 W 7/09; OLG Oldenburg , Beschluss vom 22.10.2009, Az.: 5 W 54/09; OLG Schleswig , OLG-Report 2009, Seiten 234 f.; OLG Köln , ZMR 2006, Seiten 208 f.; OLG Braunschweig , NJW-RR 2006, Seite 1584; LG Potsdam , Beschluss vom 15.05.2014, Az.: 7 T 16/14; LG Potsdam , Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 7 T 21/11; LG Itzehoe , ZMR 2008, Seite 799; LG Stralsund , Beschluss vom 14.06.2011, Az.: 2 T 110/11; LG Potsdam , Beschluss vom 07.11.2005, Az.: 7 T 206/05; LG Potsdam , Beschluss vom 17.10.2005, Az.: 7 T 168/05; LG Hamburg , ZMR 2004, Seite 586; LG Göttingen , Entscheidung vom 16.10.2002, Az.: 4 T 15/02; AG Hamburg-Bergedorf , ZMR 2004, Seiten 273 f.; AG Neuruppin , WuM 2005, 596 f.; AG Oldenburg , Urteil vom 22.04.2008, Az.: 22 C 930/07, u. a. in: "juris"; AG Merseburg , Urteil vom 23.05.2008, Az.: 6 C 128/08 , u. a. in: "juris" ).

    Bei der Bewertung des Interesses ist zum einen auf den Zeitraum abzustellen, der üblicherweise zwischen der Entstehung des Unterlassungs-/Duldungsanspruchs und dem Vorliegen einer entsprechenden vollstreckbaren Entscheidung liegt und zum anderen auf den in dieser Zeit voraussichtlich anfallenden Verbrauch, der in den festgesetzten Monatsabschlägen zum Ausdruck kommt ( OLG Celle , JurBüro 2013, Seite 643; OLG Düsseldorf , MDR 2013, Seite 809; OLG Brandenburg , Beschluss vom 25.04.2012, Az.: 11 W 7/12; OLG Koblenz , MDR 2012, Seiten 996 f.; OLG Saarbrücken , Beschluss vom 25.05.2011, Az.: 4 W 112/11; OLG Celle , Beschluss vom 23.02.2010, Az.: 13 W 17/10; OLG Brandenburg , RdE 2010,Seiten 229 f.; OLG Schleswig , OLG-Report 2009, Seiten 234 f. = NZM 2009,Seite 680 = NJW-RR 2010, Seiten 141 f.; OLG Oldenburg , NJW-RR 2010, Seite 1151; OLG Schleswig , OLG-Report 2009, Seiten 234 f.; OLG Hamburg , ZMR 2008,Seiten 891 f.; OLG Braunschweig , NJW-RR 2006, Seite 1584; OLG Köln , ZMR 2006, Seiten 208 f.; LG Potsdam , Beschluss vom 15.05.2014, Az.: 7 T 16/14; LG Potsdam , Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 7 T 21/11; LG Itzehoe , ZMR 2008, Seite 799; LG Bremen , Beschluss vom 05.06.2004, Az.: 1 T 237/04, u. a. in: juris ).

  • OLG Celle, 01.11.2012 - 13 U 241/11

    Berechtigung des Versorgers zur Einstellung der Wasserversorgung wegen

    Der Streitwertfestsetzung hat der Senat seine Rechtsprechung zugrunde gelegt, dass sich der Anspruch des Versorgers auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Zählers regelmäßig nach dem Sechsfachen der monatlichen Abschlagszahlungen bemisst (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 13 W 17/10, juris Rn. 5 f.).
  • OLG Köln, 26.11.2018 - 15 W 61/18

    Streitwert eines Antrags auf Duldung der Einstellung der Gas- oder

    Das Landgericht hat zutreffend auf die zunehmend herrschende Praxis auch in den meisten anderen Gerichtsbezirken für die in diesem Bereich üblichen einstweiligen Verfügungsverfahren verwiesen (vgl. etwa neben den vom Landgericht bereits zitierten Stimmen [OLG Düsseldorf v. 02.01.2013 - I-3 W 201/12, MDR 2013, 809 = BeckRS 2013, 06206; OLG Koblenz v. 18.10.2011 - 5 W 596/11, NJOZ 2012, 1543; OLG Saarbrücken v. 25.05.2011 - 4 W 112/11, NJOZ 2011, 1254; OLG Celle v. 23.02.2010 - 13 W 17/10, NZM 2010, 639; OLG Schleswig v. 02.02.2009 - 14 W 6/09, NJW-RR 2010, 141; OLG Brandenburg v. 22.07.2009 - 3 W 7/09, BeckRS 2009, 88790 = RdE 2010, 229; OLG Oldenburg v. 22.10.2009 - 5 W 54/09, NJW-RR 2010, 1151] etwa zusätzlich auch noch OLG Frankfurt v. 04.11.2011 - 19 W 62/11, NJW-RR 2012, 445; OLG Hamburg v. 12.07.2010 - 1 W 30/10, NZM 2011, 792; OLG Braunschweig v. 20.06.2006 - 7 W 24/06, NJW-RR 2006, 1584; ebenso Prütting/Gehrlein/ Gehle , ZPO, 10. Aufl. 2018, § 8 Rn. 65. Offen noch OLG Celle v. 12.05.2010 - 8 U 206/09, BeckRS 2013, 06793; Musielak/Voit/ Heinrich , ZPO, 15. Aufl. 2018, § 3 Rn. 37 "Verbrauchserfassungsgeräte"; letztlich wohl auch bereits OLG Köln v. 06.10.2014 - 19 U 31/14, BeckRS 2015, 3034 mit 1.000 EUR für Zählerausbau).
  • LG Wuppertal, 01.12.2014 - 9 T 163/14

    Einstweilige Verfügung zurückgewiesen: Sofortige Beschwerde nur ab 600 Euro!

    Der Streitwert für die Klage eines Versorgers auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers bemisst sich regelmäßig nach dem Sechsfachen der monatlichen Abschlagszahlungen (OLG Celle, NZM 2010, 639; OLG Saarbrücken, 4 W 112/11, juris, m.w.N.).
  • OLG Celle, 13.08.2013 - 13 W 62/13

    Streitwert für die Klage eines Versorgers auf Gewährung des Zutritts und Duldung

    Der - für Ansprüche aus Energielieferungen im Bezirk des OLG Celle ausschließlich zuständige - Senat entscheidet in ständiger Rechtsprechung, dass der Streitwert für die Klage eines Versorgers auf Gewährung des Zutritts und Duldung der Sperrung des Stromzählers sich regelmäßig nach dem 6-fachen der monatlichen Abschlagszahlungen bemisst (grundlegend Senat, Beschluss vom 23. Februar 2010 - 13 W 17/10, juris Rn. 6).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4596
OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09.04.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 09. April 2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,4596)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Mit Mercedes keine PKH/VKH

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schulkinder und der PKW als Schonvermögen bei der Prozesskostenhilfe

  • rechtspflegerforum.de (Leitsatz)
  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Der Besitz eines Daimlers ist für eine angemessene Lebensführung nicht zwingend notwendig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1511
  • MDR 2010, 1014
  • NZV 2010, 626
  • FamRZ 2010, 1685
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Koblenz, 16.02.2004 - 13 WF 88/04

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Zugewinnausgleichs

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10
    Ein Pkw im Wert von 13.000.- EUR, mit dem Kinder zur Schule gefahren werden, gehört nicht zum Schonvermögen i.S.v. § 115 Abs. 3 ZPO, wenn keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit der Fahrten zur Schule vorliegen (Abgrenzung zu OLG Koblenz FamRZ 2004, 1880).

    Aus dem Beschluss des OLG Koblenz vom 16.02.2004 - 13 WF 88/04, FamRZ 2004, 1880 ergibt sich nichts anderes.

  • BGH, 10.06.2008 - VI ZB 56/07

    Anwendung der Vermögensfreibeträge für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe bei

    Auszug aus OLG Stuttgart, 09.04.2010 - 13 W 17/10
    Mit 13.000,00 EUR übersteigt der Wert des Fahrzeugs bei weitem die nach § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII in Verbindung mit § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 lit. b der Verordnung zur Durchführung von § 90 Abs. 2 Nr. 9 SGB XII i.d.F. des Gesetzes zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch vom 27.12.2003 (BGBl I, 3022 [3060f.]) nicht einzusetzenden kleineren Barbeträge und sonstigen Geldwerte von 2.600,00 EUR für den Antragsteller zuzüglich 256, 00 EUR für jede überwiegend vom Antragsteller unterhaltene Person (vgl. dazu BGH NJW-RR 2008, 1453 und Musielak/Fischer, ZPO, 7. Aufl. 2009, § 115 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 11.09.2013 - 2 WF 145/13

    Berücksichtigung des Werts eines Pkw im Rahmen der Verfahrenskostenhilfe

    Daraus ergibt sich nicht, dass die Beschaffung eines kleineren Ersatzfahrzeugs auch im Wege der Reparatur unwirtschaftlich wäre oder aus anderen Gründen unzumutbar ist (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 09. April 2010 - 13 W 17/10 - FamRZ 2010, 1685).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 13.09.2012 - 3 Ta 144/12

    Prozesskostenhilfe - Nachprüfungsverfahren - Kraftfahrzeug als einzusetzendes

    Selbst wenn der Kläger einen Pkw benötigen sollte, hat das Arbeitsgericht ihn zu Recht darauf verwiesen, dass jedenfalls die Verwertung eines Neuwagens mit einem Verkehrswert in Höhe von 22.000,00 EUR ohne weiteres zumutbar ist und ein günstigeres Fahrzeug angeschafft werden könnte ( vgl. OLG Stuttgart 09. April 2010 - 13 W 17/10 - NJW-RR 2010, 1511; Musielak ZPO 9. Aufl. § 115 Rn. 54 ).
  • LAG Bremen, 23.03.2023 - 3 Ta 3/23
    Ein PKW im Wert von 13.000,00 EUR, mit dem Kinder zur Schule gefahren werden, gehört nicht zum Schonvermögen, wenn keine besonderen Gründe für die Notwendigkeit der Fahrten zur Schule vorliegen (OLG Stuttgart NJW-RR 2010, 1511; Groß in: Groß, Beratungshilfe/Prozesskostenhilfe/Verfahrenskostenhilfe, 14. Aufl. 2018, § 115 Einsatz von Einkommen und Vermögen, Rn. 83).
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.03.2010 - 13 W 17/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,37876
OLG Hamburg, 30.03.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,37876)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.03.2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,37876)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. März 2010 - 13 W 17/10 (https://dejure.org/2010,37876)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse

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