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Rechtsprechung
   OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13   

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https://dejure.org/2013,8428
OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,8428)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.04.2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,8428)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. April 2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,8428)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 53 Abs. 1 Nr. 1 GKG; § 3 ZPO; GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 3
    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im einstweiligen Verfügungsverfahren; Streitwert eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Der Streitwert in einem Verfügungsverfahren auf Grund der Novel-Food-Verordnung beträgt 10.000 Euro

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Streitwerts eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung im einstweiligen Verfügungsverfahren

  • kanzlei.biz

    Streitwert bei Verstoß gegen "Novel-Food-Verordnung' 10.000,- EUR

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 53 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 3
    Streitwert eines Antrags auf Unterlassung einer Werbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Höherer Streitwert bei einem Wettbewerbs-Verstoß

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Zur Bemessung des Streitwerts einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

Besprechungen u.ä.

  • angster.net (Kurzanmerkung)

    Zur Höhe des Streitwerts einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit in einem einstweiligen Verfügungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2013, 360
  • afp 2014, 335
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 08.10.2012 - X ZR 110/11

    Vorausbezahlte Telefongespräche II

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Derartigen Angaben kommt jedoch, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zu, insbesondere wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; KG; Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • KG, 09.04.2010 - 5 W 3/10

    Streitwert bei unerbetener Telefonwerbung und unterbliebener Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Derartigen Angaben kommt jedoch, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zu, insbesondere wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist, abgegeben werden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; KG; Beschluss vom 9. April 2010 - 5 W 3/10, juris Rn. 4).
  • OLG Celle, 19.11.2007 - 13 W 114/07

    Anspruch auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wegen eines

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Zwar ist auch der Senat in der Vergangenheit in besonders gelagerten (wettbewerbsrechtlichen) Einzelfällen davon ausgegangen, dass aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen dortigen Falles ein geringer Streitwert von lediglich 3.000 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 114/07, juris) oder 5.000 EUR (Senat, Beschluss vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris) als angemessen festzusetzen war.
  • OLG Celle, 14.05.2010 - 13 W 38/10

    Streitwert einer wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Kriterien zur Bestimmung dieses Interesses sind vor allem die Art des Verstoßes, insbesondere seine Gefährlichkeit für den Wettbewerber im Hinblick auf den ihm drohenden Schaden (z. B. Umsatzeinbußen, Marktverwirrungs- und Rufschaden), die Unternehmensverhältnisse beim Verletzer und Verletzten (Umsätze, Größe, Wirtschaftskraft, Marktstellung und deren voraussichtliche Entwicklung), die Intensität des Wettbewerbs zwischen beiden Parteien in räumlicher, sachlicher und zeitlicher Hinsicht, wobei auch die Auswirkungen zukünftiger Verletzungshandlungen (Ausmaß, Intensität und Häufigkeit, indiziert durch die bereits begangene Verletzungshandlung, die Intensität der Wiederholungsgefahr, Verschuldensgrad, späteres Verhalten) zu berücksichtigen sind (vgl. z. B. Senat, Beschluss vom 14.05.2010 - 13 W 38/10, juris Rn. 5; Köhler in Köhler/Bornkamm, UWG, 31. Aufl., § 12 Rn. 5.6).
  • OLG Celle, 11.11.2011 - 13 W 101/11

    Streitwert eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruchs wegen fehlender

    Auszug aus OLG Celle, 23.04.2013 - 13 W 32/13
    Zwar ist auch der Senat in der Vergangenheit in besonders gelagerten (wettbewerbsrechtlichen) Einzelfällen davon ausgegangen, dass aufgrund der Besonderheiten des jeweiligen dortigen Falles ein geringer Streitwert von lediglich 3.000 EUR (vgl. Senat, Beschluss vom 19. November 2007 - 13 W 114/07, juris) oder 5.000 EUR (Senat, Beschluss vom 11. November 2011 - 13 W 101/11, juris) als angemessen festzusetzen war.
  • OLG Celle, 08.02.2016 - 13 W 6/16

    Streitwert wettbewerbsrechtlicher einstweiliger Verfügungsverfahren

    f) Zwar stellt die Angabe des Streitwerts in der Klage- bzw. Antragsschrift regelmäßig ein gewichtiges Indiz für die Schätzung des Interesses des Klägers bzw. Antragstellers dar, insbesondere, wenn sie im erstinstanzlichen Verfahren und damit zu einem Zeitpunkt erfolgt, in dem die spätere Kostentragungspflicht noch offen ist; sie mithin unbeeinflusst vom Ausgang des Rechtsstreits erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Rn. 5).

    Diese Wertangabe ist aber nur dann bindend, wenn sich aus den Umständen ihre Fehlerhaftigkeit nicht ergibt (Senat, Beschluss vom 23. April 2013, a. a. O.).

  • OLG Celle, 23.09.2021 - 13 U 55/20

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Polizeibeamten durch

    Den Angaben zum Streitwert in einer Klageschrift kommt für die Streitwertbemessung eine indizielle Bedeutung zu, insbesondere, wenn sie zu einem Zeitpunkt abgegeben werden, in dem die Kostentragungspflicht noch offen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Rn. 4; Senat, Beschluss vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Rn. 5).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 W 70/23

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen

    Eine Ausnahme gilt jedoch bei einer offensichtlich unrichtigen Bewertung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Tz. 4; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2014 - 13 W 84/14, BeckRS 2014, 22520, beck-online und Beschl. vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Tz. 5).
  • OLG Dresden, 16.05.2023 - 4 W 89/23

    Streitwert einer Klage auf Unterlassung geschäftsschädigender Äußerungen

    Eine Ausnahme gilt jedoch bei einer offensichtlich unrichtigen Bewertung (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2012 - X ZR 110/11, juris Tz. 4; OLG Celle, Beschl. v. 20.11.2014 - 13 W 84/14, BeckRS 2014, 22520, beck-online und Beschl. vom 23. April 2013 - 13 W 32/13, juris Tz. 5).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 10.12.2013 - 13 W 32/13   

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https://dejure.org/2013,38236
OLG Oldenburg, 10.12.2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,38236)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10.12.2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,38236)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2013 - 13 W 32/13 (https://dejure.org/2013,38236)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 EUR für Tageszeitung wegen der Vorhaltung von untersagten Videos in ihrem Onlinedienst

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Streitwerts einer wettbewerbsrechtlichen Streitigkeit

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Video einer polizeilichen Festnahme in Onlineportal - Persönlichkeitsrechte der Polizisten verletzt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verstoß gegen einstweilige Verfügung: Ordnungsgeld für Onlinedienst wegen unverpixelter Darstellung der an einem Einsatz beteiligten Polizisten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    10.000 EUR Ordnungsgeld für den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    10.000 EUR Ordnungsgeld für den Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Ordnungsgeld für Onlinedienst einer Tageszeitung wegen unverpixelter Darstellung eines Polizisten im Einsatz

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Onlineportal muss 10.000 Euro Ordnungsgeld für Nichtentfernung von Polizisten bei Polizeieinsatz zeigendes Video zahlen - Onlinedienst einer großen deutschen Tageszeitung verletzt Persönlichkeitsrechte von fünf Polizisten

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