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   OLG Brandenburg, 29.12.2010 - 13 W 41/09   

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https://dejure.org/2010,10999
OLG Brandenburg, 29.12.2010 - 13 W 41/09 (https://dejure.org/2010,10999)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.12.2010 - 13 W 41/09 (https://dejure.org/2010,10999)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Dezember 2010 - 13 W 41/09 (https://dejure.org/2010,10999)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 8 Abs. 2 S. 1
    Erstattungsfähiger Zeitaufwand des Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zur Vergütung der Hilfskräfte des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Sachverständige: Überprüfung der Erforderlichkeit der berechneten Zeit (IBR 2011, 1363)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind Hilfskräfte des Sachverständigen zu vergüten? (IBR 2011, 1157)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.06.1987 - X ZR 27/86

    Angemessenheit des Zeitaufwands eines Sachverständigen

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2010 - 13 W 41/09
    Dabei sind der Umfang des dem Sachverständigen unterbreiteten Streitstoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen (BGH NJW-RR 1987, 1470, 1471).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.1995 - 10 WF 5/95
    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2010 - 13 W 41/09
    Hierbei hat das Gericht aber grundsätzlich von der Richtigkeit der Angaben des Sachverständigen auszugehen (OLG Düsseldorf, JurBüro 1996, S. 43).
  • BGH, 16.12.2003 - X ZR 206/98

    "Fahrzeugleitsystem"; Begriff der Erfindung; Beschränkung auf eine bestimmte

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.12.2010 - 13 W 41/09
    Im Rahmen dieser Fragestellung ist das Gericht befugt, den berechneten Zeitaufwand des Sachverständigen unter Anlegung objektiver Maßstäbe nachzuprüfen (BGH 10. Zivilsenat, Beschluss vom 16.12.2003 - X ZR 206/98 - zitiert nach juris).
  • OVG Niedersachsen, 11.09.2014 - 7 OA 39/13

    Ersatzfähigkeit des Aufwands für ein selbstentwickeltes Softwareprogramm eines

    Grundsätzlich kann davon ausgegangen werden, dass konkrete Angaben des Sachverständigen über die tatsächlich aufgewendete Zeit richtig sind (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.06.1995 - 10 WF 5/95 -, JurBüro 1996, S. 43; OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.12.2010 - 13 W 41/09 -, juris).
  • LG Dortmund, 08.12.2016 - 9 T 631/16

    Zeitaufwand lässt sich nicht allein aus Seitenzahl des Gutachtens ableiten!

    Dabei sind der Umfang des ihm unterbreiteten Streitstoffes, der Grad der Schwierigkeit der zu beantwortenden Fragen unter Berücksichtigung seiner Sachkunde auf dem betreffenden Gebiet, der Umfang seines Gutachtens und die Bedeutung der Streitsache angemessen zu berücksichtigen ( BGH GRUR 2004, 446; BGH NJW-RR 1987, 1470; OLG Nürnberg MDR 2016, 615; OLG München IBR 2014, 185; OLG Brandenburg Beschluss vom 29. Dezember 2010 - 13 W 41/09 - OLG Brandenburg Beschluss vom 18. Dezember 2008 - 13 WF 45/08 - OLG Bremen OLGR 2008, 376 ).
  • OLG Hamburg, 30.10.2018 - 2 W 13/18

    Vergütungsfestsetzung für den Sachverständigen in einer Betreuungssache:

    Das Merkmal der Erforderlichkeit bestimmt sich dabei nach objektiven Kriterien, nämlich nach der Zeit, die ein mit der Materie vertrauter Sachverständiger von durchschnittlichen Fähigkeiten und Kenntnissen bei sachgemäßer Auftragserledigung mit durchschnittlicher Arbeitsintensität zur Beantwortung der Beweisfrage benötigt (BGH, DS 2004, 144; OLG Brandenburg, BeckRS 2011, 00523; OLG Hamm, JurBüro 2000, 662; ThürLSG, BeckRS 2015, 68303; LG Dortmund, BeckRS 2016, 111807; OLG Braunschweig, BeckRS 2016, 19044; FG Sachsen, BeckRS 2017, 133151; Schneider, JVEG, § 8 Rn. 18; Binz in: Binz/Dörndorfer/Petzold/Zimmerman, GKG, FamGKG, JVEG, 3. Aufl. 2014, § 8 JVEG Rn. 7; Pannen/Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl. 2017, § 8 JVEG Rn. 2).
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