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   OLG Hamm, 22.02.2012 - I-13 W 44/11   

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https://dejure.org/2012,1525
OLG Hamm, 22.02.2012 - I-13 W 44/11 (https://dejure.org/2012,1525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22.02.2012 - I-13 W 44/11 (https://dejure.org/2012,1525)
OLG Hamm, Entscheidung vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11 (https://dejure.org/2012,1525)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

  • LG Paderborn - 3 O 178/11
  • OLG Hamm, 22.02.2012 - I-13 W 44/11

Papierfundstellen

  • FamRZ 2012, 1318
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Oldenburg, 06.03.2008 - 6 W 16/08

    Persönliche Anhörung des Betroffenen durch das Gericht vor einer Feststellung der

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11
    Da es um eine Prozessvoraussetzung geht, sind dabei vor Ablehnung der Prozesskostenhilfe ggfs. von Amts wegen - ohne Bindung an die förmlichen Beweismittel des Zivilprozesses - gem. § 118 Abs. 2 ZPO Erhebungen anzustellen und Beweise zu erheben; soll der antragstellenden Partei die Prozessfähigkeit abgesprochen und deshalb die Prozesskostenhilfe versagt werden, muss dabei aus Sicht des Senats regelmäßig jedenfalls die betroffene Person persönlich angehört werden (vgl. dazu OLG Oldenburg, MDR 2008, 1355).
  • OLG Köln, 17.03.1993 - 6 W 5/93

    Prozeßunfähigkeit; Prozeßkostenhilfegesuch

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11
    Allerdings müssen vor einer Ablehnung der Prozesskostenhilfe wegen mangelnder Prozessfähigkeit der antragstellenden Partei zunächst alle Erkenntnismöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. OLG Köln, JurBüro 1993, 744).
  • OLG Frankfurt, 15.01.2007 - 1 W 61/06

    Prozesskostenhilfe: Zweifel an der Prozessfähigkeit des Antragstellers

    Auszug aus OLG Hamm, 22.02.2012 - 13 W 44/11
    Richtig ist zunächst, dass das Gericht im Rahmen des Prozesskostenhilfeprüfungsverfahrens auch die Prozessvoraussetzungen, namentlich die Prozessfähigkeit der Antragstellerin, zu prüfen hat und bei nicht ausräumbaren Zweifeln an der Prozessfähigkeit der Antragstellerin das Prozesskostenhilfegesuch abzulehnen ist (vgl. dazu nur Zöller/Geimer, a.a.O., § 114, Rdn. 22 sowie OLG Frankfurt, Beschluss vom 15.01.2007 - 1 W 61/06, zitiert nach juris).
  • BVerfG, 16.06.2016 - 1 BvR 2509/15

    Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung von PKH für eine Klage auf

    Unabhängig davon, dass das Landesarbeitsgericht die Prozessfähigkeit des Beschwerdeführers nicht im Rahmen der Zulässigkeit des Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe, sondern allein als Frage der Begründetheit behandelt hat, was Bedenken aufwirft (vgl. OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 9. Juni 1997 - 1 W 24/97 -, juris, Rn. 2; OLG Hamm, Beschlüsse vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 2, und vom 10. Juni 2014 - I-11 SchH 27/12, 11 SchH 27/12 -, juris, Rn. 10; Geimer, in: Zöller, ZPO, 31. Aufl. 2016, § 117 Rn. 5), verletzt der Beschluss des Landesarbeitsgerichts den Beschwerdeführer in seinem in Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 20 Abs. 3 GG verbürgten Anspruch auf Rechtsschutzgleichheit.

    Dabei hat das Landesarbeitsgericht verkannt, dass es, um die Prozessfähigkeit von Verfahrensbeteiligten beurteilen zu können, erforderlich ist, sämtliche Beweismittel auszuschöpfen, (vgl. BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 4, m.w.N.; BGH, Urteil vom 8. Dezember 2009 - VI ZR 284/08 -, juris, Rn. 8, m.w.N.), insbesondere ein Sachverständigengutachten einzuholen und vor einer Beweisaufnahme zur Prozessfähigkeit eine persönliche Anhörung durchzuführen ist (vgl. BVerfGK 6, 380 ).Unbeachtet geblieben ist zudem die Pflicht, dass Gerichte bei angenommener Prozessunfähigkeit auf die Bestellung einer Betreuungsperson hinzuwirken haben (BAG, Beschluss vom 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 -, juris, Rn. 6, m.w.N.; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Februar 2012 - I-13 W 44/11, 13 W 44/11 -, juris, Rn. 3).

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