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   OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06   

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https://dejure.org/2006,9186
OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06 (https://dejure.org/2006,9186)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.01.2006 - 13 W 5/06 (https://dejure.org/2006,9186)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Januar 2006 - 13 W 5/06 (https://dejure.org/2006,9186)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Einstweilige Verfügung: Vollziehung einer nur gegen Sicherheitsleistung vollstreckbaren einstweiligen Verfügung auf Abdruck einer Gegendarstellung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verurteilung einer Redaktion zu einer Gegendarstellung; Statthaftigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ein Monat nach Erlass derselben; Leistung der Sicherheit innerhalb der Vollziehungsfrist als Voraussetzung für die Vollstreckung aus einer einstweiligen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verurteilung einer Redaktion zu einer Gegendarstellung; Statthaftigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung ein Monat nach Erlass derselben; Leistung der Sicherheit innerhalb der Vollziehungsfrist als Voraussetzung für die Vollstreckung aus einer einstweiligen ...

  • Judicialis

    ZPO § 709; ; ZPO § 751 Abs. 2; ; ZPO § 936

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 709 § 751 Abs. 2 § 936
    Auswirkungen des Ausbleibens der rechtzeitigen Zahlung der Sicherheitsleistung auf die Statthaftigkeit der Vollstreckbarkeit einer einstweiligen Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 251
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.10.1992 - IX ZR 36/92

    Vollzug einstweiliger Anordnung - Kein Schadensersatzanspruch nach Erfüllung

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    Das Vollziehungserfordernis wird regelmäßig durch die Parteizustellung erfüllt (BGH NJW 1993, 1076; Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., §§ 929 Rdnr. 16 ff.).

    Diese Regelung ist damit zu erklären, dass Arrest und Verfügungsgläubiger im Regelfall lediglich eine Sicherung, nicht aber eine Befriedigung verlangen können (BGH NJW 1993, 1076; vgl. Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 8. Aufl., Kap. 55 Rdnr. 37; Bork, MDR 1983, 180).

  • OLG München, 08.06.1988 - 21 U 3059/88

    Gegendarstellung; Abdruckverlangen; Druckwerk; Aktualitätsgrenze; Tageszeitung

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    Diese Vorschriften greifen auch bei einer auf Abdruck einer Gegendarstellung gerichteten einstweiligen Verfügung ein (OLG München, AfP 1988, 269; Löffler/Ricker, Handbuch des Presserechts, Kapital 28 Rn. 14).

    Diese Möglichkeit besteht allerdings nicht mehr im Wege einer Anschlussberufung, weil nach Ablauf von drei Monaten für einen Neuerlass der einstweiligen Verfügung das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (vgl. OLG München, AfP 1988, 269).

  • OLG Hamm, 19.09.1994 - 8 U 180/94
    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    In Fällen, in denen die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden ist, muss nach ganz herrschender Meinung die Sicherheit innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO geleistet werden (OLG Hamm, MDR 1995, 412; OLG-Report Hamm 1994, 59; KG, KG-Report Berlin 1994, 212; OLG München NJW-RR 1988, 1466; OLG Oldenburg, OLG-Report Oldenburg 2000, 44; Ahrens/Jestaedt, 5. Aufl., Kapitel 56 Rdnr. 20; Bork MDR 1983, 180; Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., § 929 Rdnr. 9, 24 a. E.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 65. Aufl., § 921 Rdnr. 13).
  • OLG München, 18.02.1988 - 19 U 6445/87
    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    In Fällen, in denen die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden ist, muss nach ganz herrschender Meinung die Sicherheit innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO geleistet werden (OLG Hamm, MDR 1995, 412; OLG-Report Hamm 1994, 59; KG, KG-Report Berlin 1994, 212; OLG München NJW-RR 1988, 1466; OLG Oldenburg, OLG-Report Oldenburg 2000, 44; Ahrens/Jestaedt, 5. Aufl., Kapitel 56 Rdnr. 20; Bork MDR 1983, 180; Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., § 929 Rdnr. 9, 24 a. E.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 65. Aufl., § 921 Rdnr. 13).
  • OLG Hamm, 23.03.1982 - 4 U 7/82
    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    Nach einer teilweise vertretenen Meinung soll dies nicht gelten, wenn, wie im Streitfall, nicht die Vollziehung, sondern die Zwangsvollstreckung des Verfügungsurteils von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht wurde (OLG Hamm, MDR 1982, 763, Wenzel, Das Recht der Wort und Bildberichterstattung, 5. Aufl., Rdnr. 277 [Bl. 220 d. A.]; Thomas/Putzo-Reichhold, 27. Aufl., § 936 Rdnr. 7).
  • OLG Frankfurt, 20.11.1997 - 6 U 139/97

    Vollziehung einer Beschlussverfügung auf Erteilung einer Auskunft; Umfang der

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    Soweit der Kläger sich für seine Ansicht, jedenfalls bei Gegendarstellungsverfügungen brauche die Sicherheit, von der die vorläufige Vollstreckbarkeit abhängig gemacht wurde, nicht innerhalb der Monatsfrist geleistet zu werden, auf die in NJW-RR 1998, 1007 und MDR 2003, 53 veröffentlichten Urteile des OLG Frankfurt und des OLG München beruft, ist den Urteilen hierfür nichts zu entnehmen.
  • OLG München, 31.05.2002 - 21 W 1548/02

    Vollziehung einer einstweiligen Verfügung auf Veröffentlichung einer

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    Soweit der Kläger sich für seine Ansicht, jedenfalls bei Gegendarstellungsverfügungen brauche die Sicherheit, von der die vorläufige Vollstreckbarkeit abhängig gemacht wurde, nicht innerhalb der Monatsfrist geleistet zu werden, auf die in NJW-RR 1998, 1007 und MDR 2003, 53 veröffentlichten Urteile des OLG Frankfurt und des OLG München beruft, ist den Urteilen hierfür nichts zu entnehmen.
  • OLG Oldenburg, 28.07.1999 - 2 W 74/99

    Vorliegen oder Nichtvorliegen von Vollstreckungsvoraussetzungen; Ingangsetzung

    Auszug aus OLG Celle, 20.01.2006 - 13 W 5/06
    In Fällen, in denen die Vollziehung einer einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung abhängig gemacht worden ist, muss nach ganz herrschender Meinung die Sicherheit innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO geleistet werden (OLG Hamm, MDR 1995, 412; OLG-Report Hamm 1994, 59; KG, KG-Report Berlin 1994, 212; OLG München NJW-RR 1988, 1466; OLG Oldenburg, OLG-Report Oldenburg 2000, 44; Ahrens/Jestaedt, 5. Aufl., Kapitel 56 Rdnr. 20; Bork MDR 1983, 180; Zöller-Vollkommer, 25. Aufl., § 929 Rdnr. 9, 24 a. E.; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 65. Aufl., § 921 Rdnr. 13).
  • OLG Nürnberg, 21.12.2021 - 3 U 3716/21

    Rechtzeitigkeit der Vollziehung einer einstweiligen Verfügung

    Der Senat kommt zu dem Ergebnis, dass zu einer rechtzeitigen Vollziehung in Fällen, in denen im erstinstanzlichen Endurteil die vorläufige Vollstreckbarkeit von einer Sicherheit abhängig gemacht wurde, ebenfalls die Leistung dieser Sicherheit zur Wahrung der Vollziehungsfrist erforderlich ist (ebenso OLG Celle Beschluss vom 20. Januar 2006, 13 W 5/06, BeckRS 2006, 1409; sie zitierend G. Vollkommer in: Zöller, Zivilprozessordnung, 34. Aufl. 2022, § 929 Rn. 10, wenn auch verbal zur abhängig gemachten "Vollziehung").

    Der Umstand, dass § 928 ZPO die Regeln für die Zwangsvollstreckung auf die Vollziehung für nur "entsprechend" anwendbar erklärt, beruht ausschließlich darauf, dass Arrest und einstweilige Verfügung regelmäßig nur auf eine Sicherung, nicht eine Befriedigung angelegt sind (BGH, Urteil vom 22. Oktober 1992 - IX ZR 36/92, NJW 1993, 1076 (1077); MüKoZPO/Drescher, 6. Aufl. 2020, ZPO § 928 Rn. 1; Thümmel, in: Wieczorek/Schütze, 5. Aufl. 2020, § 928 Rn. 2; für eine mit dem vorliegenden Sachverhalt identische Konstellation OLG Celle, Beschluss vom 20. Januar 2006, 13 W 5/06, BeckRS 2006, 1409).

    cc) Jedenfalls wäre dem Verfügungskläger möglich, in einem vom Verfügungsbeklagten deswegen initiierten Berufungsverfahren im Wege der Anschlussberufung einen Neuerlass der Verfügung zu beantragen (vgl. jeweils OLG Celle, Beschluss vom 20. Januar 2006, 13 W 5/06, BeckRS 2006, 1409); einem solchen Antrag dürfte ein Wegfall der Dringlichkeit nicht entgegengehalten werden können, wenn er aufzeigt, nur durch die auferlegte Sicherheitsleistung an der Vollziehung gehindert gewesen zu sein.

  • LG Düsseldorf, 15.05.2009 - 12 O 191/09

    Einstweilige Verfügung gegen die Stiftung Museum Schloss Moyland erlassen

    Aufgrund eines drohenden Schadens auf Seiten der Antragsgegnerin war die Vollziehung der einstweiligen Verfügung von einer Sicherheitsleistung in Höhe des Streitwerts von 100.000,- EUR abhängig zu machen (vgl. OLG Celle, AfP 2006, 251; KG, WRP 1995, 24; OLG Celle, OLGR Celle 1995, 116; Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche und Verfahren, 9.Aufl., Kap.55 Rz.4).
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