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   OLG Celle, 04.10.2000 - 13 W 62/00   

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https://dejure.org/2000,12194
OLG Celle, 04.10.2000 - 13 W 62/00 (https://dejure.org/2000,12194)
OLG Celle, Entscheidung vom 04.10.2000 - 13 W 62/00 (https://dejure.org/2000,12194)
OLG Celle, Entscheidung vom 04. Oktober 2000 - 13 W 62/00 (https://dejure.org/2000,12194)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Antragsgegner des selbständigen Beweisverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 485
    Bewilligung von Prozesskostenhilfe im selbständigen Beweisverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Prozesskostenhilfe auch hier möglich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 28.11.1994 - 13 W 60/94

    Prozeßkostenhilfe für selbständige Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 13 W 62/00
    Die Bewilligung von Prozesskostenhilfe kommt, entgegen der vom Landgericht vertretenen Auffassung, nicht nur für den Hauptprozess sondern auch für das selbständige Beweisverfahren in Betracht (vgl. § 122 Abs. 3 Nr. 3 BRAGO; OLG Köln, OLG Report 1995, 110, 111; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, 58. Aufl., § 114 Rdnr. 38; Zöller/Herget, 21. Aufl., § 490 Rdnr. 5 jeweils mit weiteren Nachweisen; a. M.: LG Hannover, Juristisches Büro 1986, 765).
  • LG Freiburg, 12.08.1997 - 9 T 8/97

    Selbständiges Beweisverfahren: Kann Antragsgegner nach Beweisbeschluß

    Auszug aus OLG Celle, 04.10.2000 - 13 W 62/00
    Dies gebietet schon der Grundsatz der Chancengleichheit (vgl. LG Freiburg, BauR 1998, 400).
  • OLG Hamm, 08.05.2015 - 12 W 7/15

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts für die

    Angesichts der Notwendigkeit, das rechtliche Gehör des Antragsgegners zu sichern und ihm die Wahrung seiner Rechte zu ermöglichen, muss es deshalb für die Bejahung der Erfolgsaussicht der Rechtsverteidigung ausreichen, wenn das prozessuale Verhalten des Antragsgegners einer sinnvollen Beteiligung an dem Verfahren zur zweckentsprechenden Wahrnehmung seiner Parteiinteressen dient (OLG Celle, Beschluss vom 04.10.2000, Az. 13 W 62/00, zitiert nach juris; Musielak/Voit-Fischer, ZPO, 12. Auflage 2015, § 114 ZPO Rn. 8).

    Eine so verstandene Rechtsverteidigung ist daher zumindest dann hinreichend erfolgversprechend, wenn der Antragsgegner ein rechtliches Interesse daran hat, bei den Feststellungen durch einen Sachverständigen einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen (so OLG Celle, Beschluss vom 4.10.2000, Az. 13 W 62/00, zitiert nach juris; Musielak/Voit-Fischer, ZPO, 12. Auflage 2015, § 114 ZPO Rn. 8) bzw. wenn eine Anwaltsbeiordnung nach § 121 Abs. 1 oder 2 angezeigt ist (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30.4.2003, Az. 4 W 58/03 mit weiteren Nachweisen).

  • OLG Naumburg, 04.12.2009 - 1 W 35/09

    Prüfung der hinreichenden Erfolgsaussicht bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Dieser Rechtsgedanke kommt auch in § 121 Abs. 1 ZPO zum Ausdruck (a.A. offensichtlich OLG Celle, Beschluss v. 4. Oktober 2000, 13 W 62/00 - OLGR 2001, 248 - hier zitiert nach juris, vgl. Rn. 4 a.E.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.06.2001 - 13 W 62/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,25771
OLG Köln, 01.06.2001 - 13 W 62/00 (https://dejure.org/2001,25771)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.06.2001 - 13 W 62/00 (https://dejure.org/2001,25771)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 13 W 62/00 (https://dejure.org/2001,25771)
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Verfahrensgang

  • LG Bonn - 2 O 298/99
  • OLG Köln, 01.06.2001 - 13 W 62/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.01.1983 - II ZR 24/82

    Inanspruchnahme von Sicherheiten für abgetretene Forderungen - Deckung aus nicht

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 13 W 62/00
    Denn der Bankkunde braucht es im Rahmen seiner Sicherungsabrede mit der Bank nicht hinzunehmen, dass diese die von ihm gestellten Sicherheiten dazu benutzt, Drittinteressen wahrzunehmen, die mit seinem Verhältnis zur Bank nichts zu tun haben (BGH NJW 1981, 1600; NJW 1983, 1735).
  • BGH, 28.10.1997 - XI ZR 26/97

    Haftung einer Grundschuld für Prozeßkosten einer Bank aus einem Rechtsstreit

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 13 W 62/00
    Mit dem Begriff der bankmäßigen Geschäftsverbindung, wie er sich sowohl in den Banken als auch in den üblichen formularmäßigen Zweckerklärungen findet, werden Ansprüche beschrieben, die mit dem allgemeinen Geschäfts- und Rechtsverkehr zwischen der Bank und dem Kunden im Zusammenhang stehen und die eine in diesem Verhältnis erbrachte vertragstypische Bankleistung zur Grundlage haben (BGH NJW-RR 1998, 190).
  • BGH, 27.02.1981 - V ZR 48/80

    Erwerb einer Forderung durch eine Bank gegen einen Bankkunden in Kenntnis seiner

    Auszug aus OLG Köln, 01.06.2001 - 13 W 62/00
    Denn der Bankkunde braucht es im Rahmen seiner Sicherungsabrede mit der Bank nicht hinzunehmen, dass diese die von ihm gestellten Sicherheiten dazu benutzt, Drittinteressen wahrzunehmen, die mit seinem Verhältnis zur Bank nichts zu tun haben (BGH NJW 1981, 1600; NJW 1983, 1735).
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