Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 07.12.2011

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11   

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OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11 (https://dejure.org/2011,10000)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.12.2011 - 13 W 79/11 (https://dejure.org/2011,10000)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. Dezember 2011 - 13 W 79/11 (https://dejure.org/2011,10000)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • spiegel.de (Pressebericht, 13.02.2012)

    Ex-Arcandor-Chef: Richter zweifeln an Middelhoffs Finanznot

  • spiegel.de (Pressemitteilung, 13.02.2012)

    UNTERHALT - Unanständig arm

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG München, 24.02.2010 - 14 W 14/10

    Einstweilige Verfügung auf vorläufige Leistung aus der

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11
    Vielmehr verbleibt es auch danach dabei, dass eine Leistungsverfügung, mit der in der Sache die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, nur ganz ausnahmsweise zulässig ist und voraussetzt, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint, weil er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO 29. Aufl. § 940 Rdn. 6; OLG Brandenburg GRUR-RR 2002, 399 juris Tz. 4 ff.; OLG Frankfurt MDR 2004, 1019 juris Tz. 4; OLG München VersR 2010, 755 juris Tz. 10 ff., wonach sogar der Nachweis erforderlich sein kann, dass eine Sicherung der existentiellen Bedürfnisse auch nicht durch Sozialleistungen erreicht werden kann).

    Auch soweit die Antragsteller nunmehr zu den durchweg mit monatlich 20.000,00 EUR angesetzten "Beratungskosten" unter Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung eines Rechtsanwalts und Steuerberaters pauschal behaupten, sie hätten selbst bei vorsichtiger Kalkulation mehr als 100.000,00 EUR brutto/Jahr steuerlichen und mehr als 250.000,00 EUR brutto juristischen Beratungsbedarf, fehlt es nicht nur an jeglichen Belegen für den bisherigen Anfall solcher Kosten (vgl. dazu OLG München VersR 2010, 755, juris Tz. 17), sondern ist es auch weiterhin nicht nachvollziehbar, dass und wieso diese Kosten zu existenziellen Bedürfnissen der Antragsteller zählen und nicht zumindest in zumutbarer Weise reduzierbar sein sollten.

  • OLG Brandenburg, 24.09.2002 - Kart U 3/02

    Zum Kontrahierungszwang eines Netzbetreibers beim Netzzugangsvertrag und zur

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11
    Vielmehr verbleibt es auch danach dabei, dass eine Leistungsverfügung, mit der in der Sache die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, nur ganz ausnahmsweise zulässig ist und voraussetzt, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint, weil er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO 29. Aufl. § 940 Rdn. 6; OLG Brandenburg GRUR-RR 2002, 399 juris Tz. 4 ff.; OLG Frankfurt MDR 2004, 1019 juris Tz. 4; OLG München VersR 2010, 755 juris Tz. 10 ff., wonach sogar der Nachweis erforderlich sein kann, dass eine Sicherung der existentiellen Bedürfnisse auch nicht durch Sozialleistungen erreicht werden kann).
  • LG Köln, 08.11.2011 - 21 O 433/11

    Anforderungen an den Verfügungsgrund i.R.e. einstweiligen Verfügung im

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11
    Die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 29. November 2011 gegen den Beschluss der 21. Zivilkammer des Landgerichts Köln vom 8. November 2011 - 21 O 433/11 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Frankfurt, 02.02.2004 - 19 U 240/03

    Darlegungslast bei einer Unterlassungsverfügung

    Auszug aus OLG Köln, 20.12.2011 - 13 W 79/11
    Vielmehr verbleibt es auch danach dabei, dass eine Leistungsverfügung, mit der in der Sache die Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, nur ganz ausnahmsweise zulässig ist und voraussetzt, dass der Gläubiger auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint, weil er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. etwa Zöller/Vollkommer, ZPO 29. Aufl. § 940 Rdn. 6; OLG Brandenburg GRUR-RR 2002, 399 juris Tz. 4 ff.; OLG Frankfurt MDR 2004, 1019 juris Tz. 4; OLG München VersR 2010, 755 juris Tz. 10 ff., wonach sogar der Nachweis erforderlich sein kann, dass eine Sicherung der existentiellen Bedürfnisse auch nicht durch Sozialleistungen erreicht werden kann).
  • OLG Hamburg, 11.11.2021 - 6 W 28/21

    Anspruch auf Herausgabe des kryokonservierten Keimmaterials eines verstorbenen

    Die Vorwegnahme der Hauptsache ist dann ausnahmsweise möglich, wenn die Antragstellerin auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, zitiert nach juris, Tz. 5; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.12.2015, 5 W 35/15, zitiert nach juris, Tz. 40).
  • OLG Brandenburg, 21.07.2022 - 10 U 65/22

    Löschung von Verkaufsangeboten im Internet durch einen Plattformbetreiber

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11.11.2020 - 4 W 50/20; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, juris Rn. 9; siehe auch Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 12.11.2008 - 6 W 183/08, juris Rn. 7; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.12.2015 - 5 W 35/15, juris Rn. 40; OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011 - 13 W 79/11, juris Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, juris Rn. 10; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.02.2004 - 19 U 240/03, juris Rn. 4; OLG Naumburg, Urteil vom 11.08.2011 - 2 U 84/11, juris Rn. 60).
  • OLG Düsseldorf, 10.10.2022 - 26 W 5/22

    1. Zur Verwirklichung des verfassungsrechtlich gebotenen effektiven

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.; Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • OLG Düsseldorf, 20.10.2022 - 26 W 6/22

    Wirksamkeit einer Gaspreiserhöhung; Vorwegnahme der Hauptsache im Eilverfahren;

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger andernfalls in eine existentielle Notlage geriete (Senat, a.a.O.; OLG Brandenburg, Urt. v. 21.07.2022 - 10 U 65/22, Rn. 69 ff.; Beschl. v. 27.09.2018 - 17 Kart 5/18, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschl. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15, Rn. 40; OLG Köln, Beschl. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11, Rn. 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2008 - VI-U (Kart) 23/07, Rn. 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11, Rn. 60; OLG Hamm, Beschl. v. 29.11.1991 - 26 W 15/91, Rn. 5; sämtl.
  • OLG Frankfurt, 02.12.2015 - 5 W 35/15

    Zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache bei Unterlassungsverfügung

    Selbst wenn davon auszugehen sein sollte, dass mit der Unterlassungsverfügung in der Sache die zeitweise Vorwegnahme der Hauptsache begehrt wird, darf diese ausnahmsweise ergehen, wenn der Antragsteller auf die sofortige Erfüllung dringend angewiesen ist und das Abwarten eines Titels in der Hauptsache nicht mehr möglich erscheint; bei bloßen wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass er andernfalls in eine existenzielle Notlage geriete (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 20.12.2011, 13 W 79/11, zitiert nach Juris Tz. 5; vgl. auch OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 02.02.2004, 19 U 240/03, zit. nach Juris Tz. 4; OLG Düsseldorf, Urteil vom 16.01.2008, VI-U (Kart) 23/07, zitiert nach Juris Tz. 10; Vollkommer, in: Zöller, 31. Aufl. 2016, § 940 Rdn. 6).
  • OLG Brandenburg, 27.09.2018 - 17 Kart 5/18

    Glaubhaftmachung einer Existenzbedrohung bei Antrag auf Erlass einer

    Bei wirtschaftlichen Nachteilen ist insoweit erforderlich, dass der Gläubiger anderenfalls in eine existentielle Notlage geriete (Senat, B. v. 12.11.2008 - 6 W 183/08 Rn 7; OLG Frankfurt, B. v. 02.12.2015 - 5 W 35/15; OLG Köln, B. v. 20.12.2011 - 13 W 79/11 Rn 5; OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.01.2009 - VI-U (Kart) 23/07 Rn 10; OLG Naumburg, Urt. v. 11.08.2011 - 2 U 84/11 Rn 60; jew. zit. nach juris).
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   OLG Hamburg, 07.12.2011 - 13 W 79/11   

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https://dejure.org/2011,101758
OLG Hamburg, 07.12.2011 - 13 W 79/11 (https://dejure.org/2011,101758)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07.12.2011 - 13 W 79/11 (https://dejure.org/2011,101758)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2011 - 13 W 79/11 (https://dejure.org/2011,101758)
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