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   OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92   

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https://dejure.org/1992,3115
OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92 (https://dejure.org/1992,3115)
OLG Köln, Entscheidung vom 13.03.1992 - 13 W 8/92 (https://dejure.org/1992,3115)
OLG Köln, Entscheidung vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 (https://dejure.org/1992,3115)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    ANWALTSWECHSEL PROZEßKOSTENHILFE NICHT MUTWILLIG

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BRAO § 48 II; ZPO §§ 114, 121 I, 127 II 2, 569 II; FAMRZ 92, 966; OLGR 92, 222; VERSR 92, 1023
    ANWALTSWECHSEL PROZEßKOSTENHILFE NICHT MUTWILLIG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts durch eine bedürftige Partei; Mutwilligkeit eines Antrags auf Beiordnung eines anderen anstelle des zunächst beigeordneten Rechtsanwalts

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BRAO § 48 Abs. 2; ZPO § 114; ZPO § 121 Abs. 1; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ZPO § 569 Abs. 2
    Wechsel des beigeordneten Anwalts L

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 966
  • VersR 1992, 1023
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Frankfurt, 15.11.1988 - 22 U 222/86
    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92
    Das Wahlrecht der Partei bedeutet nach Auffassung des Senats auch, daß ihr kein Anwalt im Wege der Beiordnung aufgezwungen bleiben darf ungeachtet des Umstandes, daß durch die Beiordnung noch kein Vertragsverhältnis zwischen der Partei und dem beigeordneten Anwalt zustande kommt (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375; a.A. OLG Frankfurt MDR 1989, 168, Zöller-Schneider, ZPO, 16. Aufl., Rn. 35 zu § 121).
  • OLG Köln, 11.05.1987 - 14 WF 92/87

    Prozeßkostenhilfe; Rechtsverfolgung; Rechtsverteidigung; Rechtsmißbräuchliches

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92
    Eine Partei, die mutwillig die Mandatsniederlegung des bereits beigeordneten Rechtsanwalts verursacht hat, kann danach weitere Hilfe aus der Staatskasse für ihre beabsichtigte Rechtsverteidigung regelmäßig nicht beanspruchen (vgl. auch OLG Köln, FamRZ 1987, 1168).
  • OLG Koblenz, 13.12.1985 - 15 WF 1432/85

    Entziehung; Mandat; Beiordnung; Rechtsanwalt

    Auszug aus OLG Köln, 13.03.1992 - 13 W 8/92
    Das Wahlrecht der Partei bedeutet nach Auffassung des Senats auch, daß ihr kein Anwalt im Wege der Beiordnung aufgezwungen bleiben darf ungeachtet des Umstandes, daß durch die Beiordnung noch kein Vertragsverhältnis zwischen der Partei und dem beigeordneten Anwalt zustande kommt (so auch OLG Koblenz, FamRZ 1986, 375; a.A. OLG Frankfurt MDR 1989, 168, Zöller-Schneider, ZPO, 16. Aufl., Rn. 35 zu § 121).
  • LAG Köln, 23.04.2020 - 9 Ta 38/20

    Prozesskostenhilfe; Aufhebung einer Beiordnung

    Die Auffassung des Arbeitsgerichts, dass keiner Partei gegen ihren Willen ein Rechtsanwalt aufgezwungen werden dürfe (so auch BVerwG, Beschluss vom 9. August 2001 - 8 PKH 10/00 -, Rn. 1, juris; OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 -, Rn. 7, juris ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 13. Januar 2003 - 4 W 66/03 -, Rn. 7, juris), lässt sich aus § 121 ZPO nicht ableiten (OLG Brandenburg, Beschluss vom 8. Januar 2001 - 9 WF 232/00 -, Rn. 8 - 9, juris) und steht nicht in Einklang mit § 48 Abs. 2 BRAO, wonach nur der Rechtsanwalt bei Vorliegen eines wichtigen Grundes eine Aufhebung seiner Beiordnung beantragen kann (Zöller/Schultzky, 33. Aufl. 2020, § 121 ZPO, Rn. 38).

    Es ist auch nicht zu befürchten, dass ein beigeordneter Anwalt, der selbst keinen Aufhebungsantrag stellt, die Partei an seiner Beiordnung festhalten könnte (so aber OLG Köln, Beschluss vom 13. März 1992 - 13 W 8/92 -, Rn. 7, juris).

  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Zwar enthält § 48 Abs. 2 BRAO nur ein Antragsrecht des beigeordneten Rechtsanwalts; dies bedeutet aber nicht, daß die Partei selbst nicht die Aufhebung der Beiordnung beantragen kann (OLG Koblenz v. 13.12.1985 - 15 WF 1432/85, FamRZ 1986, 375; OLG Köln v. 13.03.1992 - 13 W 8/92, FamRZ 1992, 966 = JurBüro 1992, 619 = OLGR Köln 1992, 222; insoweit a.A. OLG Düsseldorf v. 05.07.1994 - 1 WF 112/94, FamRZ 1995, 241 = OLGR Düsseldorf 1994, 249; OLG Zweibrücken v. 25.11.1993 - 6 WF 102/93, JurBüro 1994, 749 [Mümmler]; LSG Sachsen v. 31.01.2000 - L 3 AL 158/97, juris KSRE055641105).

    Bei der Prüfung dieser Bewilligungsvoraussetzungen ist das Arbeitsgericht zutreffend davon ausgegangen, daß der Antrag der mittellosen Partei, ihr statt des zunächst beigeordneten einen anderen beizuordnen, regelmäßig voraussetzt, daß dieses Begehren nicht mutwillig ist (OLG Köln v. 13.03.1992 - 13 W 8/92, FamRZ 1992, 966 = JurBüro 1992, 619 = OLGR Köln 1992, 222).

  • OLG Nürnberg, 13.01.2003 - 4 W 66/03

    Zur Entpflichtung des beigeordneten Rechtsanwalts und Beiordnung eines anderen

    b) Nach anderer Rechtsansicht kann auch die Partei selbst die Entpflichtung des ihr beigeordneten Rechtsanwalts beantragen (BVerwG, Beschl. vom 9.8.2001, Az. 8 PKH 10/00; OLG Köln, JurBüro 1992, 619 f:, 1995, 534; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 241 f.; MünchKomm-Wax, 2. Aufl., § 121 Rn 16; Musielak-Fischer ZPO, 3. Aufl., § 121 Rn 24; Thomas-Putzo-Reichold, ZPO, 24. Aufl., § 121 Rn 3; Schoreit-Dehn, Beratungshilfe/ Prozesskostenhilfe, 7. Aufl., § 121 ZPO Rn 4; ferner - für den ähnlich gelagerten Fall des Notanwalts, § 78 c Abs. 3 ZPO - Zöller-Vollkommer, aaO., § 78 c Rn 9; Thomas-Putzo, aaO., § 78 c Rn 5).
  • OLG Frankfurt, 03.08.2000 - 1 WF 143/00

    Prozeßkostenhilfe: Übereinstimmende Anträge der Partei und des beigeordneten

    In der Rechtsprechung wird zum Teil die Auffassung vertreten, daß es für die Aufhebung der Beiordnung genüge, wenn der beigeordnete Anwalt und der Mandant übereinstimmend die Aufhebung beantragen und geltend machen, das Vertrauensverhältnis sei zerstört (BGH a.a.O.; OLG Köln, FamRZ 1992, S. 966; OLG Düsseldorf a.a.O.).
  • OLG Saarbrücken, 02.02.2015 - 9 WF 102/14

    Prozesskostenhilfeverfahren: Beiordnung eines neuen Anwalts ohne triftigen Grund

    Vielmehr kann auch der Beteiligte aus eigenem Recht - gegebenenfalls vertreten durch seinen neuen Verfahrensbevollmächtigten - die Aufhebung der Beiordnung verlangen, da ihm gegen seinen Willen kein Anwalt aufgezwungen werden darf (vgl. OLG Nürnberg, MDR 2003, 712; OLG Düsseldorf, FamRZ 1995, 241; OLG Köln, FamRZ 1992, 966; Musielak/Fischer, ZPO, 11. Aufl., § 121 Rn. 24; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 35. Aufl., § 121 Rn. 3).
  • OLG Brandenburg, 08.01.2001 - 9 WF 232/00

    Zur Aufhebung der Beiordnung und Beiordnung eines neuen Rechtsanwalts

    Die Frage, ob die bedürftige Partei, der gemäß § 121 Abs. 1 ZPO ein Rechtsanwalt beigeordnet worden ist, selbst ein Antragsrecht zur Aufhebung der Beiordnung hat, ist umstritten (bejahend: OLG Köln, FamRZ 1992, 966, 967; JurBüro 1995, 534; Thomas-Putzo, ZPO, 22. Aufl., Rn. 3 zu § 121; verneinend: OLG Zweibrücken, JurBüro 1994, 749; Zöller, ZPO, 22. Aufl., Rn. 34 zu § 121).
  • VGH Bayern, 23.04.2009 - 11 B 07.30511

    Aufhebung der Beiordnung eines Rechtsanwalts

    Auch in einem Verfahren, in dem die Vertretung durch einen Rechtsanwalt vorgeschrieben ist, kann die Beiordnung eines anderen als des zunächst gewählten Bevollmächtigten dann verweigert werden, wenn - wie hier der Fall - der Beteiligte, dem Prozesskostenhilfe bewilligt wurde, durch eigenes, sachlich ungerechtfertigtes Verhalten die maßgebliche Ursache für die Entpflichtung des zunächst beigeordneten Rechtsanwalts nach § 48 Abs. 2 BRAO gesetzt hat, da sein Vorgehen als mutwillig im Sinn von § 114 Satz 1 ZPO gewertet werden muss (BGH vom 31.10.1991, ebenda; OLG Koblenz vom 13.12.1985 FamRZ 1986, 375; OLG Köln vom 11.5.1987 FamRZ 1987, 1168; OLG Köln vom 13.3.1992 FamRZ 1992, 966).
  • ArbG Köln, 25.02.2020 - 11 Ca 4883/19
    Denn eine Beiordnung kann nicht gegen den Willen der Partei aufrechterhalten bleiben und aus Gründen der Rechtsklarheit kann hierüber auch durch Beschluss befunden werden (vgl. OLG Koblenz (15. ZivS.) FamRZ 1986, 375; OLG Nürnberg MDR 2003, 712; OLG Köln FamRZ 1992, 966, Landesarbeitsgericht Hamburg, Beschluss vom 28. April 2011 - 4 Ta 26/10 -, Rn. 12, juris; Hess. VGH NJW 2013, 3050; OLG Koblenz vom 08.06.2015 - 13 WF 549/15).
  • ArbG Köln, 18.02.2020 - 11 Ca 4883/19
    Im Interesse des hierdurch gewährleisteten effektiven Rechtsschutzes der Partei muß ihr dann aber auch die Möglichkeit gegeben sein, aus eigenem Recht die Aufhebung der Beiordnung erreichen zu können (ebenso OLG Köln JurBüro 1992, 619, 620, OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05. Juli 1994 - 1 WF 112/94 -, Rn. 7, juris).
  • LSG Thüringen, 11.07.2002 - L 6 RA 606/97
    Andernfalls könnte der Anwalt, der den Antrag selbst nicht stellt, an der Beiordnung festhalten (vgl. OLG Köln in FamRZ 1992, 966), obwohl er zur Vertretung im Rechtsstreit nicht mehr in der Lage ist.
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