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   OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20   

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https://dejure.org/2020,44287
OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20 (https://dejure.org/2020,44287)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.12.2020 - 13 W 80/20 (https://dejure.org/2020,44287)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Dezember 2020 - 13 W 80/20 (https://dejure.org/2020,44287)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    TMG § 14 Abs. 3; TMG § 14 Abs. 4; TMG § 15 Abs. 5 S. 4; NetzDG § 1 Abs. 3
    Verpflichtung des Betreibers eines Internetportals zur Bewertung von Arbeitgebern zur Offenbarung von Teilnehmerdaten wegen negativer Bewertungen

  • JurPC

    Zulässigkeit einer Auskunft des Diensteanbieters über personenbezogene Daten des Nutzers

Kurzfassungen/Presse (10)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Portal muss Auskunft über Bewerter geben

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber darf von Bewertungsportal Kununu Datenauskunft verlangen

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal muss User-Daten herausgeben

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Auskunft eines Bewertungsportals über anonymen Nutzer

  • computerundrecht.de (Kurzinformation)

    Bewertungsportal: Zulässigkeit einer Auskunft des Diensteanbieters über personenbezogene Daten des Nutzers

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Plattform zur Bewertung von Arbeitgebern muss Bestands- und Nutzungsdaten zu kreditgefährdenden Kommentaren herausgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Negative Bewertung durch anonymen Verfasser - Portal zur Auskunft verpflichtet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Online-Bewertungsportal muss Daten seiner User herausgeben

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kreditschädigung: Internetportal muss Daten bekanntgeben

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Auskunftsanspruch gegen Bewertungsportal bei falscher Tatsachenbehauptung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2021, 552
  • MDR 2021, 296
  • K&R 2021, 202
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.09.2019 - VI ZB 39/18

    Auskunftsansprüche gegen Portalbetreiber

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20
    Der nach § 26 FamFG geltende Amtsermittlungsgrundsatz sichert im Interesse der Nutzer verfahrensrechtlich ab, dass es nicht vorschnell zur Herausgabe von Daten kommt (vgl. Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz, BT-Drucks. 18/13013 S. 24; BGH, Beschluss vom 24. September 2019 - VI ZB 39/18, juris Rn. 57).

    Der Antragstellerin steht auch ein Auskunftsanspruch betreffend die personenbezogenen Daten des Nutzers gegen den Diensteanbieter aus § 242 BGB zu (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13, juris Rn. 6), was im Verfahren nach § 14 Abs. 4 TMG implizit zu prüfen ist (dazu: BGH, Beschluss vom 24. September 2019, a.a.O. Rn. 58).

    einander gegenüberstehenden Rechte und Interessen erfordert (dazu: BGH, Beschluss vom 24. September 2019, a.a.O., Rn. 44 f.) kann offenbleiben.

  • OLG Nürnberg, 17.07.2019 - 3 W 1470/19

    Auskunftsrecht über Bestandsdaten nach § 14 Abs. 3-5 TMG - "Ein-Sterne-Bewertung"

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20
    Unabhängig davon, ob den Diensteanbieter insoweit eine sekundäre Darlegungslast im prozessrechtlichen Sinne trifft (so: OLG Nürnberg, Beschluss vom 17. Juli 2019 - 3 W 1470/19, juris Rn. 41), ist jedenfalls von ihm zu verlangen, dass er Zweifel konkret benennt, soweit dies möglich ist, ohne hierdurch bereits die Identität des Nutzers aufzudecken.
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 34/15

    Haftung des Betreibers eines Bewertungsportals bei

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20
    Hierzu wäre er grundsätzlich auch in der Lage, weil er aufgrund seiner materiellen Prüfpflicht ohnehin gehalten ist, vom Bewertenden zusätzliche Angaben und ggf. Belege für die Richtigkeit der infrage stehenden Tatsachenbehauptungen zu verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2016 - VI ZR 34/15, juris Rn. 48).
  • BGH, 08.01.1954 - 1 StR 260/53

    Zeitungs-'Hetze' - § 185 StGB, Personengesamtheit, soziale Funktion, GmbH

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20
    Sie erfüllt als solches keine "soziale Funktion", an die die genannten Tatbestände einen strafrechtlichen Ehrenschutz anknüpfen (vgl. BGH, Urteil vom 8. Januar 1954 - 1 StR 260/53, BGHSt 6, 186-192, juris Rn. 19; näher: Kett-Straub, ZStW 2008, 759, 773 m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 18.02.2019 - 3 O 174/18

    Zum Gestattungsverfahren nach § 14 Abs. 3 TMG

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20
    Aufgrund der Verweisung in § 15 Abs. 5 S. 4 TMG umfasst sie auch Nutzungsdaten (dazu: BT-Drs. 18/13013, S. 24 zu Nr. 2), insbesondere IP-Adressen (dazu: LG Frankfurt, Beschluss vom 18. Februar 2019 - 2-03 O 174/18, juris Rn. 33) sowie den Zeitpunkt des Hochladens der Bewertung (vgl. Schmittmann in: Hoeren/Sieber/Holznagel, MMR-HdB, Teil 9 Plattformrecht, Rn. 115).
  • BGH, 01.07.2014 - VI ZR 345/13

    Kein Anspruch auf Auskunft über Anmeldedaten gegen den Betreiber eines

    Auszug aus OLG Celle, 07.12.2020 - 13 W 80/20
    Der Antragstellerin steht auch ein Auskunftsanspruch betreffend die personenbezogenen Daten des Nutzers gegen den Diensteanbieter aus § 242 BGB zu (vgl. BGH, Urteil vom 1. Juli 2014 - VI ZR 345/13, juris Rn. 6), was im Verfahren nach § 14 Abs. 4 TMG implizit zu prüfen ist (dazu: BGH, Beschluss vom 24. September 2019, a.a.O. Rn. 58).
  • OLG Köln, 11.03.2021 - 15 W 10/21

    Zum Auskunftsanspruch gegen Amazon zur Identität eines Bewertenden, wenn Händler

    Auch bestünde - was im Gestattungsverfahren gleichsam von Amts wegen zu prüfen ist (BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 28976 Rn. 58; OLG Celle v. 07.12.2020 - 13 W 80/20, juris Rn. 27), von § 14 Abs. 4 TMG bewusst nicht geregelt und insgesamt der Rechtsprechung zur Klärung überlassen bleibt (BT-Drs. 18/13013, 23) - hier richtigerweise wohl auch ein materieller Auskunftsanspruch der Antragstellerin, ohne dass die Einzelheiten des luxemburgischen Sachrechts zu klären sind (nachfolgend: dd).

    Soweit OLG Celle v. 07.12.2020 - 13 W 80/20, juris Rn. 12 juristischen Personen offenbar generell den Schutz des § 186 StGB abgesprochen hat, folgt das nicht aus der a.a.O. zitierten Entscheidung des BGH v. 08.01.1954 - 1 StR 260/53, juris Rn. 19 (sondern im Gegenteil), die zitierte Literaturstimme von Kett-Straub, ZStW 120 (2008), 759 (776 ff.) ist auch eine Minderauffassung.

    So wie sie bei Internetveröffentlichungen etwa zur Meidung einer mittelbaren Störerhaftung aufgrund ihrer materiellen Prüfpflicht gehalten wäre, von einem Bewertenden zusätzliche Angaben und ggf. Belege für die Richtigkeit der infrage stehenden Tatsachenbehauptungen zu verlangen (BGH v. 01.03.2016 - VI ZR 34/15, juris Rn. 48) - was auch im Rahmen des § 14 Abs. 4 TMG zu berücksichtigen wäre (OLG Celle v. 07.12.2020 - 13 W 80/20, juris Rn. 18 f.) - wird man auch im vorliegenden Fall aufgrund der Mitwirkungsobliegenheiten - sofern sich aufgrund der intern vorliegenden oder zumindest zumutbar einzuholenden Informationen konkrete Zweifel ergäben - der Beteiligten weiteren eigenen Vortrag zuzumuten und auch von ihr zu erwarten haben, dass und warum die im wesentlichen Kern als solche unstreitigen Tatsachenbehauptungen nach den dem Diensteanbieter vorliegenden Informationen auch wahre Tatsachenbehauptungen sein sollen.

    (5) Selbst wenn man dann mit dem OLG Nürnberg (Beschl. v. 17.07.2019 - 3 W 1470/19, juris Rn. 21 ff., wohl auch OLG Celle v, 07.12.2020 - 13 W 80/20, juris Rn. 11 ff.) zudem - dort sogar vorab geprüft - zusätzlich noch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts bzw. Unternehmerpersönlichkeitsrechts der Antragstellerin und einen bestehenden Unterlassungsanspruch gegen den (unbekannten) Störer als (fiktiven) "Hauptanspruch" prüfen wollte, liegt mit der (weitergehenden) Feststellung eines Inhalts i.S.d. § 1 Abs. 3 NetzDG denklogisch auch ein solcher vor (deswegen auf die Prüfung verzichtend KG v. 11.03.2020 - 10 W 13/20, juris Rn. 18).

    9.) Zum Antrag zu I. kann im Übrigen dann hier mangels Relevanz die von BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 28976 Rn. 44 f. und OLG Celle v. 07.12.2020 - 13 W 80/20, juris Rn. 28 ebenfalls offen gelassene Frage nach der Gebotenheit einer richtlinienkonformen Auslegung des § 14 Abs. 4 TMG: Selbst wenn man eine "Erforderlichkeit" im Sinne der Norm und eine Möglichkeit zur gerichtlichen Gestattung nur annehmen würde, wenn zusätzlich auch einer der Rechtmäßigkeitsgründe aus Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO erfüllt wäre, lägen mit Blick auf den oben genannten Umfang der gebotenen Auskunft mit Blick auf § 186 StGB und den Antrag zu I. jedenfalls auch die dann zu prüfenden Voraussetzungen des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit f) DSGVO (BGH a.a.O., Rn. 45) bei gebotener Gesamtabwägung aller Umstände des Einzelfalles vor.

  • OLG Celle, 02.04.2024 - 5 W 10/24

    Auskunftserteilung; Voraussetzungen und Umfang des Auskunftsanspruchs nach § 21

    Andere Obergerichte lassen dahinstehen, ob den Diensteanbieter stets eine sekundäre Darlegungslast treffe und fordern aber, dass dieser etwaige Zweifel konkret benennt, soweit dies ihm möglich ist, ohne hierdurch bereits die Identität des Nutzers aufzudecken ( OLG Köln, Beschluss vom 11. März 2021 - 15 W 10/21 , juris Rn. 67; OLG Celle, Beschluss vom 7. Dezember 2020 - 13 W 80/20 , juris Rn. 18).
  • OLG Köln, 29.04.2021 - 15 W 29/21

    Zulässigkeit einer Auskunftserteilung nach dem TMG Voraussetzungen der

    Vorliegend war die - trotz § 14 Abs. 4 S. 7 TMG denkbare (BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 28976 Rn. 12 - 14) - Rechtsbeschwerde nicht nach § 70 Abs. 2 FamFG zuzulassen, weil hinreichend geklärt ist, dass § 14 Abs. 4 TMG das Bestehen eines materiell-rechtlichen Auskunftsanspruchs voraussetzt (BGH v. 24.09.2019 - VI ZB 39/18, BeckRS 2019, 28976 Rn. 58; OLG Celle v. 07.12.2020 - 13 W 80/20, juris Rn. 27) und diese Frage mit § 14 Abs. 4 TMG auch bewusst nicht geregelt und insgesamt der Rechtsprechung zur Klärung überlassen wurde (BT-Drs. 18/13013, 23).
  • OLG Celle, 23.09.2021 - 5 W 39/21

    Bewertung von Arbeitgebern in einem Internetportal; Unterlassung zumindest eines

    Durch die Äußerung werden das Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Antragstellerin sowie deren Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb, mithin absolut geschützte Rechte i.S.d. § 14 Abs. 3 TMG (vgl. hierzu OLG Celle, Beschl vom 07. Dezember 2020 - 13 W 80/20 -, juris Rn. 15) verletzt.

    Zum Umfang der begehrten und dementsprechend tenorierten Auskunftserteilung nimmt der Senat Bezug auf die Entscheidung des Oberlandesgericht Celle vom 7. Dezember 2020 (13 W 80/20, juris Rn. 28).

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