Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3893
OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00 (https://dejure.org/2001,3893)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.02.2001 - 13 W 82/00 (https://dejure.org/2001,3893)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Februar 2001 - 13 W 82/00 (https://dejure.org/2001,3893)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3893) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerfG, 03.06.1991 - 2 BvR 511/89

    Indizwirkung der Niederlegung für den Zugangsnachweis im

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).

    Die Erklärung des Zustellers, dass er den Zustellungsadressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, ist jedoch ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Adressat dort zu jener Zeit gewohnt hat; die indizielle Wirkung dieser Erklärung kann der Zustellungsadressat in der Regel nur durch die plausible und schlüssige Darstellung entkräften, dass er seinen Lebensmittelpunkt zu jenem Zeitpunkt bereits an einem anderen Ort begründet hat (BVerfG NJW 1992, 224; BGH NJW 1992, 1963; BGH NJW-RR 1994, 564).

  • LAG Düsseldorf, 19.09.2000 - 16 Sa 925/00

    Zugang einer Kündigung durch Einwurf in den Briefschlitz der Haustür eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Sollte er dieses Schreiben indessen erhalten haben, so hatte er um so mehr Veranlassung, in Kenntnis der behaupteten Gepflogenheit der Hausbewohner im Umgang mit der eingehenden Post Vorkehrungen für einen ordnungsgemäßen Erhalt der zu erwartenden gerichtlichen Zustellung(en) zu treffen (vgl. auch LAG Düsseldorf, MDR 2001, 145: "Wer es duldet, dass ihm die an ihn adressierte Post ständig auf die Treppe im Hausflur gelegt wird, kann unter dem Gesichtspunkt der Zugangsvereitelung nach § 242 BGB nicht geltend machen, die dort niedergelegte Post müsse verloren gegangen sein").
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1994 - 8 S 1086/94

    Ersatzzustellung durch Niederlegung; Vorhaltung eines

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Zwar schließt die Tatsache, dass in einem Mehrfamilienhaus nur ein Gemeinschaftsbriefkasten bereit gehalten wird, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Unkenntnis einer darin hinterlassenen Niederlegungsbenachrichtigung nicht ohne weiteres aus (BVerwG NJW 1988, 578; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1995, 620; OLG Frankfurt, OLGR 1996, 47).
  • BGH, 19.10.2000 - IX ZB 69/00

    Wirksamkeit der Ersatzzustellung durch Niederlegung

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Für die Benachrichtigung des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise gemäß § 182 ZPO ist eine konkrete Betrachtung maßgeblich, d.h. es kommt auf die vom Postzusteller beim Zustellungsadressaten praktizierte und von diesem jedenfalls hingenommene Übung an; was für sonstige Post erkennbar "üblich" ist, reicht auch für die Abgabe der Mitteilung (OLG München, OLGR 1998, 363; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 497; BGH WM 2001, 274 = MDR 2001, 228 m.w.Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 27.04.2000 - 1 Ws 299/00

    bestrittene Zustellung - § 37 StPO, § 415 ZPO, volle Beweiskraft der öffentlichen

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).
  • BGH, 13.10.1993 - XII ZR 120/92

    Ersatzzustellung am "Erstwohnsitz" - § 182 ZPO <Fassung bis 30.6.02>

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Die Erklärung des Zustellers, dass er den Zustellungsadressaten in seiner Wohnung nicht angetroffen habe, ist jedoch ein beweiskräftiges Indiz dafür, dass der Adressat dort zu jener Zeit gewohnt hat; die indizielle Wirkung dieser Erklärung kann der Zustellungsadressat in der Regel nur durch die plausible und schlüssige Darstellung entkräften, dass er seinen Lebensmittelpunkt zu jenem Zeitpunkt bereits an einem anderen Ort begründet hat (BVerfG NJW 1992, 224; BGH NJW 1992, 1963; BGH NJW-RR 1994, 564).
  • OLG Karlsruhe, 18.12.1998 - 19 U 169/98
    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Für die Benachrichtigung des Empfängers in der bei gewöhnlichen Briefen üblichen Weise gemäß § 182 ZPO ist eine konkrete Betrachtung maßgeblich, d.h. es kommt auf die vom Postzusteller beim Zustellungsadressaten praktizierte und von diesem jedenfalls hingenommene Übung an; was für sonstige Post erkennbar "üblich" ist, reicht auch für die Abgabe der Mitteilung (OLG München, OLGR 1998, 363; OLG Karlsruhe, MDR 1999, 497; BGH WM 2001, 274 = MDR 2001, 228 m.w.Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.10.1999 - 18 B 1381/99

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Verlängerung einer

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Es bedarf aber jedenfalls einer plausiblen und schlüssigen Darlegung von Umständen, die - wenn sie nicht schon jede Möglichkeit der Richtigkeit des beurkundeten Geschehensablaufs ausschließen - zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit für die Unrichtigkeit der Beurkundung begründen müssen (vgl. BVerfG NJW 1992, 224; OLG Düsseldorf, VRS Bd. 87 (1992), 441 und NJW 2000, 2831; OVG Münster, NVwZ 2000, 346).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 C 14.86

    Wiedereinsetzung - Gemeinschaftsbriefkasten

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Zwar schließt die Tatsache, dass in einem Mehrfamilienhaus nur ein Gemeinschaftsbriefkasten bereit gehalten wird, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen unverschuldeter Unkenntnis einer darin hinterlassenen Niederlegungsbenachrichtigung nicht ohne weiteres aus (BVerwG NJW 1988, 578; VGH Mannheim, NVwZ-RR 1995, 620; OLG Frankfurt, OLGR 1996, 47).
  • OLG Dresden, 23.11.1998 - 13 W 285/98

    Beweiskraft des maschinellen Aktenausdrucks im automatisierten Mahnverfahren

    Auszug aus OLG Köln, 28.02.2001 - 13 W 82/00
    Wie die Postzustellungsurkunden selbst begründet demgemäß die im Aktenausdruck als Inhalt der Postzustellungsurkunden festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise der Benachrichtigung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. OLG Dresden, JurBüro 1999, 154).
  • BGH, 17.02.1992 - AnwZ (B) 53/91

    Beweiskraft der Zustellungsurkunde bezüglich Zustellungsanschrift

  • LG Neuruppin, 21.03.1997 - 14 Qs 26/97

    Einwurf einer Niederlegungsbenachrichtigungskarte in den Gemeinschaftsbriefkasten

  • OLG Stuttgart, 06.07.1998 - 5 U 22/98

    Entscheidung über die Frage der Zuständigkeit eines deutschen oder eines

  • OVG Hamburg, 15.12.2005 - 3 Bs 214/05

    (Anordnung der sofortigen Vollziehung bei Fahrerlaubnisentziehung als Regelfall;

    Ob für eine wirksame Zustellung gemäß § 180 ZPO erforderlich ist, dass der Briefkasten ausschließlich für einen bestimmten einzelnen Adressaten eingerichtet ist, lässt sich in diesem summarischen Verfahren nicht mit hinreichender Gewissheit klären (vgl. zu dieser Frage: OLG Hamm, Beschl. v. 1.6.2004, VRS Bd. 107 S. 10; Wolst in: Musielak, ZPO, 4. Auflage. 2005, § 180 ZPO Rdnr. 2; OLG Köln, Beschl. v. 28.2.2001 - 13 W 82/00 -, Juris; Beschl. v. 5.2.2001 - 11 W 93/00 -, Juris; BVerwG, Beschl. v. 28.8.1987, NJW 1988 S. 578; BVerwG, Beschl. v. 27.8.1990, Juris).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2010 - 3 Ws 21/10

    Ersatzzustellung durch Einwurf der Ladung in einen Gemeinschaftsbriefkasten

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am 25.09.2009 in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt [10. Zivilsenat], Urt. v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a.F.; vgl. auch Senat, Beschl. v. 25.02.2004 - 3 Ws 212/04 mwN; BVerfG, NJW 1992, 225; NStZ-RR 1998, 73f.; NJW-RR 2002, 1008).
  • VerfG Brandenburg, 20.10.2017 - VfGBbg 3/17

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Begründung; Beschwerdefrist; rechtliches Gehör;

    Dass gegenüber dem Amtsgericht vor Erlass des Urteils der nach § 415 Abs. 2 bzw. § 418 Abs. 2 ZPO zulässige Beweis der unrichtigen Beurkundung bzw. der Unrichtigkeit der bezeugten Tatsachen geführt worden sei (vgl. zu den Anforderungen OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 1998 - 13 W 285/98 -, juris Rn. 12; OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 2001 - 13 W 82/00 -, juris Rn. 3; Schüler, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 696 Rn. 9), macht der Beschwerdeführer nicht geltend.
  • LSG Thüringen, 24.06.2021 - L 9 AS 1547/18

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Mietkautionsdarlehen - Rückzahlung

    Das bedeutet: Wie die Postzustellungsurkunde selbst, begründet die im Aktenauszug bei maschinell bearbeiteten Mahnverfahren als Inhalt der Postzustellungsurkunde festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise derselben gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (OLG Köln, Beschluss vom 28. Februar 2001, 13 W 82/00, Rn. 2 - zitiert nach juris; OLG Dresden, Beschluss vom 23. November 1998, 13 W 0285/98, 13 W 285/98, Rn. 11 - zitiert nach juris; LG Berlin, Urteil vom 10. April 2008, 32 O 252/27, Rn. 23ff. - zitiert nach juris).
  • BFH, 12.11.2003 - X B 57/03

    Ersatzzustellung

    Im Übrigen kann der Zustellungsempfänger eine Fristversäumnis im Regelfall nicht mit dem Hinweis darauf entschuldigen, der Benachrichtigungszettel über die Zustellung durch Niederlegung sei ihm nicht zur Kenntnis gelangt, weil die übliche Handhabung der Postzustellung dergestalt geschah, dass die Post für den Betroffenen durch einen Briefschlitz in der Hauseingangstür geworfen wurde, der auch von Dritten zur Empfangnahme ihrer Post mitbenutzt wurde, und deshalb der Benachrichtigungsschein abhanden gekommen sein könnte (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 29. Januar 1996 AnwZ (B) 46/95, BRAK-Mitt. 1996, 79; vgl. auch Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2000 16 Sa 925/00, Monatsschrift für Deutsches Recht --MDR-- 2001, 145; Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298).
  • OLG Köln, 26.04.2007 - 13 U 58/07

    Gegenbeweis zur Beurkundung postalischen Zustellung über Art und Weise der

    Wie die Postzustellungsurkunden selbst begründet demgemäss die im Aktenausdruck als Inhalt der Postzustellungsurkunden festgehaltene Beurkundung der postalischen Zustellung über die Art und Weise der Benachrichtigung gemäß § 418 Abs. 1 ZPO den vollen Beweis der darin bezeugten Tatsachen (vgl. Senat, Beschluss vom 28.02.2001 - 13 W 82/00; OLG Dresden, JurBüro 1999, 154).
  • OLG Köln, 29.09.2017 - 1 RVs 179/17

    Unzulässigkeit der Rechtsmittelwahl nach Ablauf der Revisionsbegründungsfrist

    Die Beweiskraft erstreckt sich demzufolge auch darauf, dass der Postzusteller die Sendung am Zustellungstag in einen zur Wohnung des Angeklagten gehörenden Briefkasten eingeworfen hat (OLG Frankfurt, Urteil v. 31.03.2009 - 10 U 185/08; OLG Frankfurt, Beschluss v. 14.01.2010 - 3 Ws 21/10 m. w. N.; OLG Köln, OLGR 2001, 298 zu § 182 ZPO a. F.; BVerfG, NJW 1992, 225; BVerfG, NJW-RR 2002, 1008).
  • FG Hamburg, 11.11.2002 - III 444/01

    Postzustellung durch Niederlegung:

    Der Wirksamkeit einer in dem Haus üblicherweise praktizierten und hingenommenen Zustellung stünde es auch nicht entgegen, wenn der laut Urkunde vorhandene Briefkasten (vgl. BFH vom 12. Dezember 2000 V B 160-165/00, BFH/NV 2001, 788 ) - wie die Klägerin jetzt behauptet - kein Schild ihres Namens trug oder ihr nicht allein gehörte (vgl. OLG Köln vom 28. Februar 2001 13 W 82/00, OLGR Köln 2001, 298; OLG München vom 3. März 1998 21 W 3310/97, OLGR München 1998, 363; ständ. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht