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   OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00   

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OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00 (https://dejure.org/2000,2117)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 (https://dejure.org/2000,2117)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 (https://dejure.org/2000,2117)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Girokontos der NPD durch das Kreditinstitut; Annahme eines mittelbaren Kontrahierungszwangs bei Unmöglichkeit der Eröffnung eines Girokontos bei einem anderen Kreditinstitut; Ausschluss vom bargeldlosen Giroverkehr bei Ablehnung des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AGB-Bk § 19; BGB § 226
    Wirksame Kündigung von NPD-Konten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    AGBG; BGB § 675 § 226
    Wirksame fristgerechte Kündigung von Girokonten der NPD

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2001, 452
  • ZIP 2000, 2159
  • WM 2001, 504
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.12.1990 - XI ZR 54/90

    Recht der Sparkasse zur Auflösung von Giro- und Depotverhältnissen

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00
    So betont er in seiner Entscheidung vom 11.12.1990 (WM 1991, 317, 318), dass in Bezug auf Giro- und Depotverträge eine Kündigungsmöglichkeit des Kreditinstitutes "nach freiem Ermessen" nicht zu beanstanden sei.
  • AG Essen, 28.10.1993 - 23 C 548/93

    Rechtmäßigkeit der Kündigung eines Girokontos durch die Einbeziehung von

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00
    Es besteht auch kein "mittelbarer Kontrahierungszwang" (vgl. dazu AG Essen in NJW-RR 1994, 1330,1331) insoweit, als die Antragsgegnerin verpflichtet wäre, die Girokonten deshalb fortzuführen, weil die Antragstellerin nicht in der Lage wäre, bei einer anderen Bank ein Girokonto zu eröffnen.
  • LG Stuttgart, 06.09.1996 - 27 O 343/96
    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00
    Der früher gemäß § 1 Nr. 3 Postgesetz für den Postgiro- und Postsparkassendienst bestehende Kontrahierungszwang ist im Zuge der Umwandlung der Unternehmen der Deutschen Bundespost in die Rechtsform der Aktiengesellschaft durch Gesetz vom 14.09.1994 in Bezug auf die hier streitgegenständliche Dienstleistung aufgehoben worden (vgl. dazu auch LG Stuttgart in NJW 1996, 3347, 3348).
  • BGH, 30.05.1985 - III ZR 112/84

    Verstoß gegen Pflichten aus einem Kontokorrentkreditvertrag - Fristlose

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2000 - 13 W 89/00
    Denn der Bundesgerichtshof hat bereits die der jetzigen Regelung vorausgehende weniger kundenfreundliche Fassung (damals Nr. 17 Satz 1 AGB-Banken) als eine der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz standhaltende Klausel bewertet (Beschluss des BGH vom 30.05.1985 in WM 1985, 1136).
  • OLG Dresden, 15.11.2001 - 7 U 1956/01

    Kontokündigung gegen eine politische Partei

    Bezieht man weiterhin in die Betrachtung den Umstand ein, dass es bundesweit Kündigungen von N Partei-Konten gab, wie diverse veröffentlichte Entscheidungen (LG Frankfurt/Oder, NJW 2001, 82f.; OLG Brandenburg, NJW 2001, 451f.; OLG Köln, NJW 2001, 452) dokumentieren, so erschliesst sich unmittelbar, dass es dem Kläger unmöglich sein dürfte, bei einem anderen Kreditinsitut einen neuen Girovertrag abzuschliessen.
  • BVerfG, 22.02.2001 - 2 BvR 202/01

    Mangels Substantiierung und Rechtswegerschöpfung unzulässige

    a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 -,.
  • AG Ludwigslust, 31.05.2017 - 43 C 288/16

    Kündigung eines Girokontos durch eine Sparkasse in Mecklenburg-Vorpommern

    Ebenso, wenn sich privatrechtlich organisierte Institute im Alleinbesitz des Staates befinden, BGH Urt. v. 2.12.2003 - XI ZR 397/02, NJW 2004, 1031; aA OLG Köln Urt. v. 17.11.2000 - 13 W 89/00, NJW 2001, 452, wonach die Postbank AG auch zu Zeiten, in denen sie sich noch in öffentlicher Hand befand, den Girovertrag nach §§ 627, 675 BGB kündigen konnte und dabei nur dem Schikaneverbot des § 226 BGB unterlag; zur Erstreckung auch auf privatrechtlich organisierte Kreditinstitute, deren Anteile nicht vom Staat gehalten werden, BGH Urt. v. 15.1.2013 - XI ZR 22/12, NJW 2013, 1519, Köndgen NJW 2004, 1288, 1292; Boemke NJW 2001, 43, 44 f.
  • OLG Koblenz, 25.10.2013 - 3 W 596/13

    Bürgeninanspruchnahme im Urkundenprozess: Wirksamkeit einer Klausel in einem

    Die im Vertragswerk enthaltene Klausel, wonach der offene Darlehensbetrag nebst Zinsen sofort fällig wird, wenn die Geschäftsbeziehung zu dem Getränkefachgroßhandel beendet ist, verstößt nicht gegen die Grundgedanken der §§ 488, 490 BGB (in Anknüpfung an OLG Köln, 17. November 2000, 13 W 89/00, ZIP 2000, 2159 ff. = NJW 2001, 452 = WM 2001, 504 f.).

    Aus der mit der sofortigen Beschwerde in Bezug genommenen Entscheidung des OLG Köln (Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159 ff. = NJW 2001, 452 = WM 2001, 504 f.) ergibt sich nichts Gegenteiliges.

  • OLG Saarbrücken, 03.07.2008 - 8 U 39/08

    Unwirksamkeit der Kündigung eines Girovertrages wegen Quasi-Monopolstellung einer

    Im Zeitalter des Online-Banking ist es keineswegs mehr allein üblich, dass der jeweilige Kunde sein Girokonto bei einer ortsansässigen Bank oder führen lässt (OLG Brandenburg NJW 2001, 450, 451; OLG Köln NJW 2001, 452; BVerfGE 2001, 1413, 1414, wonach dieser vom OLG Köln angelegte Maßstab verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden ist; Eicholt NJW 2001, 1400, 1401).
  • OLG Köln, 24.03.2004 - 13 U 123/03

    Darlehensrückzahlung bei wertloser Immobilienfondsbeteiligung; keine Pflicht der

    Bereits für die Einrichtung eines Girokontos wird ein solcher mittelbarer Kontrahierungszwang abgelehnt (Senat, B. v. 17.11.2000, 13 W 89/00 - ZIP 2000, 2159, 2160; ausführlich LG Stuttgart, Urt. v. 06.09.1996 - 27 O 343/96 - NJW 1996, 3347, 3348 f.).
  • OLG Köln, 15.05.2002 - 13 U 7/02

    Kontokündigung wegen Zugehörigkeit zur rechtsextremen Szene und

    Die - auch vom Landgericht zitierten - Entscheidungen des OLG Köln (ZIP 00, 2159) und des OLG Brandenburg (ZIP 00, 2293), in denen die Zulässigkeit einer ordentlichen Kündigung von N.-Konten bejaht wurde, geben zu einer anderen Beurteilung keinen Anlass, denn in beiden Fällen fehlte es an einem Kontrahierungszwang.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2012 - 3 S 140.11

    Girokonto; politische Partei; Beschwerde; Anordnungsgrund; kein Wahlkampf;

    Auch wenn von ihr (wohl) nicht verlangt werden kann, die von der Antragsgegnerin im erstinstanzlichen Verfahren vorgelegten Listen von Kreditinstituten "abzuarbeiten", so wäre es ihr doch zumutbar gewesen, sich außerhalb ihres engeren "Umfelds" und bei anderen Banken, etwa auch bei Online-Banken, um eine Giroverbindung zu bemühen (vgl. etwa OLG Saarbrücken, Urteil vom 3. Juli 2008 - 8 U 39/08 u.a. -, juris, Rn. 30; OLG Brandenburg, Beschluss vom 27. November 2000 - 13 W 69/00 -, juris, Rn. 30; OLG Köln, Beschluss vom 17. November 2000 - 13 W 89/00 -, juris, Rn. 13; die Verfassungsbeschwerde hiergegen hat das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen, Beschluss der 4. Kammer des 2. Senats vom 22. Februar 2001 - 2 BvR 202/01 -, NJW 2001, 1413).
  • VG Düsseldorf, 26.05.2004 - 1 L 82/04

    Finanzierung und Griokontozugriffsbefugnisse eines Kreisverbandes einer

    Es mag sein, dass der Vorstand des Kreisverbandes P der O-Partei nach erfolgloser Musterklage (Beschluss des LG Bonn vom 23.10.2000 - 1 O 418/00 -, OLG Köln, Beschluss vom 17.11.2000 - 13 W 89/00 - BVerfG, Beschluss vom 22.02.2001 - 2 BvR 202/01 -) erst zum Jahresende 2003 auf Grund ausreichender Spendenzusagen sich zu der Durchführung des vorliegenden Verfahrens entschlossen hat (eidesstattliche Versicherung des Kreisvorsitzenden des Kreisverbandes P der O-Partei, Herrn E, vom 17.02.2004).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.11.2002 - 207 C 185/02

    Kein Anspruch auf Einrichtung eines Girokontos gegenüber Sparkasse bei gestörtem

    Das LG Stuttgart (NJW, a. a. 0.) hat es sogar nicht für ausreichend erachtet, dass der Kläger Ablehnungsschreiben von 13 Kreditinstituten und weitere vier Aktennotizen vorgelegt hat, sondern verwies ihn insofern auf mehrere hundert andere in Betracht kommende Kreditinstitute im größeren Umkreis seines Sitzes (ebenso auch OLG Köln, ZIP 2000, 2159: Weigerung von sechs ortsansässigen Instituten reicht nicht aus).
  • OLG Stuttgart, 07.03.2007 - 9 U 31/06

    Banken dürfen Geschäftsbeziehungen mit der NPD bei öffentlicher Bekanntgabe der

  • VG Düsseldorf, 05.11.2004 - 1 L 3081/04

    Zulässigkeitsvoraussetzungen der Rechtswegeröffnung zum Verwaltungsgericht;

  • VG Arnsberg, 05.04.2013 - 12 L 139/13

    "DIE RECHTE" bleibt im Streit mit der Sparkasse Hamm um Eröffnung eines

  • VG Saarlouis, 30.07.2007 - 11 L 668/08

    Eröffnung eines Girokontos für eine politische Partei durch öffentlich-rechtliche

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