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   OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,27902
OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12 (https://dejure.org/2012,27902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 (https://dejure.org/2012,27902)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 19. September 2012 - 13 W 90/12 (https://dejure.org/2012,27902)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Recht auf Akteneinsicht in Originalurkunden in Anlehnung an § 299 ZPO; Anspruch auf Übersendung von Prozessakten an Prozessbevollmächtigte unter Beachtung des Grundsatzes auf Gewährung rechtlichen Gehörs gem. Art. 103 Abs. 1 GG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 134; ZPO § 142; ZPO § 299
    Akteneinsicht in Originalurkunden; Anspruch auf Übersendung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anspruch auf Akteneinsicht / Übersendung der Gerichtsakten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Akteneinsichtsrecht und die eingereichten Behandlungsunterlagen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übersendung der von Dritten eingereichten Urkunden und Unterlagen ist bei Zustimmung grundsätzlich möglich

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch auf Akteneinsicht: Welche Unterlagen sind Teil der Gerichtsakte? (IBR 2013, 1053)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2013, 312
  • NZS 2013, 39 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.03.2012 - XI ZB 31/11

    Hinderung an der Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist durch die Behandlung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12
    Die Entscheidung, ob die Akten versandt werden, hat nach pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen (OLG Hamm FamRZ 1991, 93; BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11).
  • OLG Hamm, 01.08.1990 - 29 W 77/90

    Anspruch auf Übermittlung von Akten; Ermessenentscheidung des vorsitzenden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12
    Die Entscheidung, ob die Akten versandt werden, hat nach pflichtgemäßen Ermessen zu erfolgen (OLG Hamm FamRZ 1991, 93; BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11).
  • OLG Hamm, 30.08.2006 - 3 W 38/06

    Anwendung des § 299 Abs. 1 ZPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 19.09.2012 - 13 W 90/12
    Soweit sich das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss auf Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm vom 30.08.2006 (GesR 2006, 569) und des Hanseatischen Oberlandesgerichts Hamburg vom 20.03.2007 (WE 2008, 41) beruft, ist Folgendes zu bemerken: Die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg ist nicht einschlägig, weil diese nur besagt, dass Beweismittel in Form von Originalurkunden nicht Bestandteil der Prozessakten werden und ihre Herausgabe nicht über das Akteneinsichtsrecht gem. § 299 Abs. 1 ZPO verlangt werden könne.
  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 386/21

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung

    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

  • OLG Dresden, 28.06.2021 - 4 W 685/20

    Ansprüche wegen behaupteter fehlerhafter ärztlicher Behandlung Form der Gewährung

    Der Anspruch auf Akteneinsicht ergibt sich nicht unmittelbar aus § 299 ZPO, denn die von Dritten nach § 142 Abs. 1 ZPO beigezogenen Originalurkunden sind nicht Teil der Prozessakte (vgl. Greger in Zöller, 33. Aufl., § 142 Rdnr. 16; vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12 - juris; vgl. BGH, Beschluss vom 14.01.2020 - X ZR 33/19 - juris).

    Daher ist eine entsprechende Anwendung von § 299 ZPO geboten (so auch OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 890/21

    1. Wird durch das erstinstanzliche Gericht die Akteneinsicht durch Versendung an

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).

    Der Grundsatz des rechtlichen Gehörs erfordert jedenfalls nicht den Einsatz von Farb- oder Spezialkopierern durch das Gericht (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19. September 2012 - 13 W 90/12 -, Rn. 17, juris).

  • OLG Hamm, 09.10.2012 - 1 W 56/12

    Rechtzeitigkeit eines Befangenheitsgesuchs

    Auch soweit das OLG Karlsruhe (13 W 90/12; Beschluss v. 19.09.2012) die Übersendung von Kopien oder Originalunterlagen in einer aktuellen - erst nach der Ablehnung ergangenen und bisher nicht angesprochenen - Entscheidung für möglich gehalten hat, kann daraus in Bezug auf eine Voreingenommenheit nichts hergeleitet werden.
  • OLG Celle, 22.11.2012 - 13 W 95/12

    Zurechnung des Verhaltens einer anderen juristischen Person im Rahmen eines

    Eine Richtschnur für das Vollstreckungsinteresse bildet dabei auch der Streitwert des Hauptsacheverfahrens (Senat, Beschluss vom 16. November 2012 - 13 W 90/12; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. November 1999 - 14 W 61/99, juris Rn. 2).
  • LG Zwickau, 07.10.2015 - 1 O 822/14

    Hersteller von Katadolon schuldet Patientin Auskunft über Medikament nach § 84

    Einen Anspruch auf die Fertigung von Abschriften durch das Gericht gibt es ebenfalls nicht (vgl. vorstehende OLGe, jeweils a.a.O.; großzügiger: OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012, 13 W 90/12; während BGH, Beschluss vom 06.03.2012, XI ZB 31/11 gerade keine Drittakte sondern die Gerichtsakte betrifft; jeweils zitiert nach Juris).
  • OLG Dresden, 21.12.2021 - 4 W 889/21

    Anspruch auf Übersendung von Kopien von zu Akten gelangten Behandlungsunterlagen

    Ein Anwalt muss, wenn er Schriftsätze anfertigt, in denen er sich mit diesen Unterlagen auseinanderzusetzen hat, diese Abschriften vorliegen haben (so OLG Karlsruhe, Beschluss vom 19.09.2012 - 13 W 90/12).
  • OLG Brandenburg, 29.06.2021 - 12 W 20/21

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die teilweise Versagung von Akteneinsicht

    Ein Anspruch auf Einsichtnahme - sei es im Original oder durch die Anfertigung und Übersendung von Kopien - ergibt sich im Streitfall jedenfalls aus einer analogen Anwendung des § 299 ZPO unter Beachtung des Grundsatzes auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG sowie aus den Regelungen der §§ 131, 133 ZPO (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2013, 312).
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