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   OLG München, 08.06.2017 - 13 W 916/17   

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https://dejure.org/2017,19459
OLG München, 08.06.2017 - 13 W 916/17 (https://dejure.org/2017,19459)
OLG München, Entscheidung vom 08.06.2017 - 13 W 916/17 (https://dejure.org/2017,19459)
OLG München, Entscheidung vom 08. Juni 2017 - 13 W 916/17 (https://dejure.org/2017,19459)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 3, § 91a, § 269 Abs. 3
    Geltendmachung von Kosten aus einem selbständigen Beweisverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung der Geltendmachung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens bei der Festsetzung des Streitwerts

  • rewis.io

    Geltendmachung von Kosten aus einem selbständigen Beweisverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1; GKG § 48 Abs. 1 S. 1; ZPO § 3
    Berücksichtigung der Geltendmachung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens bei der Festsetzung des Streitwerts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wie sind Kosten des selbständigen Beweisverfahrens anzusetzen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wie sind die Kosten des selbständigen Beweisverfahrens anzusetzen? (IBR 2017, 600)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Traunstein, 12.05.2017 - 1 O 4092/14

    Kostenentscheidung nach billigem Ermessen

    Auszug aus OLG München, 08.06.2017 - 13 W 916/17
    Auf die Streitwertbeschwerde der Beklagten wird Ziffer 2 des Beschlusses des Landgerichts Traunstein vom 12.05.2017, Az. 1 O 4092/14, wie folgt abgeändert:.

    Auf die Beschwerde der Beklagten wird Ziffer 1 des Beschlusses des Landgerichts Traunstein vom 12.05.2017, Az. 1 O 4092/14, wie folgt abgeändert:.

  • OLG Saarbrücken, 29.05.2018 - 4 W 9/18

    Kostenentscheidung im Verkehrsunfallprozess: Kostentragung bei Verweigerung einer

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren in Höhe von 2.967,67 ? ergibt sich aus dem Betrag der bisher entstandenen Kosten und dem Umfang der Anfechtung (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 13 W 916/17, juris Rn. 21), hier also der angefallenen gerichtlichen und Anwaltskosten in Höhe von insgesamt 4.460,02 ? und der Anfechtung im Umfang von 3.678,26 ? bei einem Streitwert von bis zu 5.527,95 ?.
  • OLG Saarbrücken, 10.11.2017 - 4 W 16/17

    Gemischte Kostenentscheidung nach Teilrücknahme einer Schadensersatzklage nach

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren in Höhe von 1.943,15 ? ergibt sich aus dem Betrag der bisher entstandenen Kosten und dem Umfang der Anfechtung (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 13 W 916/17, juris Rn. 21), hier also der Hälfte der angefallenen gerichtlichen und Anwaltskosten.
  • OLG Saarbrücken, 17.07.2019 - 4 W 11/19

    Schadensregulierung nach inländischem Unfall unter Beteiligung eines in Polen

    Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren in Höhe von 1.637,88 ? ergibt sich aus dem Betrag der bisher entstandenen Kosten und dem Umfang der Anfechtung (vgl. OLG München, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 13 W 916/17, juris Rn. 21), hier also die angefallenen gerichtlichen und Anwaltskosten, ausgehend von einem Streitwert von 5.612,73 ?.
  • OLG Frankfurt, 17.07.2020 - 17 W 15/20

    Streitwertfestsetzung wegen vorprozessualer Kosten

    Unabhängig davon bleibt nur die Hauptforderung streitwertbestimmend und nicht der um die Nebenforderung erhöhte Zahlungsanspruch (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2007 - VI ZB 22/07 -, Rn. 4, 8, BeckRS 2007, 17108 in Bezug auf vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten; a. A. und insoweit nicht überzeugend Oberlandesgericht München, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 13 W 916/17 -, Rn. 11, juris; unnötigerweise differenzierend auch OLG Frankfurt am Main, aaO).
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