Weitere Entscheidung unten: KG, 18.08.2008

Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08   

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https://dejure.org/2008,2434
OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,2434)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12.06.2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,2434)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,2434)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines beigeordneten Rechtsanwalts bei vorgerichtlicher Tätigkeit in derselben Angelegenheit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 45 RVG; § 48 RVG; Nr. 3100 VV RVG
    Verminderte Verfahrensgebühr bei Tätigkeit eines Anwalts im vorgerichtlichen Verfahren; Festsetzung der entstehenden gerichtlichen Kosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verminderte Verfahrensgebühr bei Tätigkeit eines Anwalts im vorgerichtlichen Verfahren; Festsetzung der entstehenden gerichtlichen Kosten bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • Judicialis

    RGV § 45; ; RGV § 48

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 45; RVG § 48; RVG -VV Nr. 3100
    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr bei Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 1765
  • FamRZ 2008, 2294
  • FamRZ 2008, 2295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Oldenburg, 18.04.2008 - 3 WF 24/08
    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Daher ist bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit die Verfahrensgebühr um die halbe Geschäftsgebühr zu kürzen (ebenso LAG Düsseldorf RVG Report 2008, 142. VG Minden, RVG Report 2008, 107. OLG Oldenburg Beschluss vom 18. April 2008 3 WF 24/08 n.v.. Beschluss vom 27. Mai 2008, 2 WF 81/08 n.v.).
  • BGH, 27.04.2006 - VII ZB 116/05

    Festsetzung der nicht anrechenbaren Geschäftsgeführ des späteren

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Scheitert aus diesen Gründen eine Festsetzung der Gebühren für eine vorgerichtliche Tätigkeit im Kostenfestsetzungsverfahren (BGH Beschluss vom 27.04.2006, NJW 2006, 2560. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878) kann auch im Rahmen der bewilligten Prozesskostenhilfe kein höherer Gebührenanspruch entstanden sein.
  • OLG Hamm, 11.02.2008 - 6 WF 332/06

    Zur Verrechnung von Vorschüssen auf die Geschäftsgebühr des Wahlanwalts bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Entgegen der vom OLG Stuttgart (FamRZ 2008, 1013, ebenso OLG Hamm Beschluss vom 11. Februar 2008, 6 WF 332/06) und in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht sind in diesem Zusammenhang die Anrechnungsvorschriften des § 58 RVG ohne Bedeutung.
  • BGH, 11.07.2007 - VIII ZR 310/06

    Verhältnis von Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Es entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr verringert, während das später eingeleitete gerichtliche Verfahren keinen Einfluss auf die bereits entstandene Geschäftsgebühr hat (BGH Beschluss vom 07.03.2007, NJW 2007, 2049. Beschluss vom 14.03.2007, NJW 2007, 2050. Beschluss vom 11.07.2007 NJW 2007, 3500. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878).
  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Entgegen der vom OLG Stuttgart (FamRZ 2008, 1013, ebenso OLG Hamm Beschluss vom 11. Februar 2008, 6 WF 332/06) und in der Beschwerdebegründung vertretenen Ansicht sind in diesem Zusammenhang die Anrechnungsvorschriften des § 58 RVG ohne Bedeutung.
  • OLG Oldenburg, 27.05.2008 - 2 WF 81/08

    Automatische Kürzung der Verfahrensgebühr bei der Entstehung der Geschäftsgebühr;

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Daher ist bei einer außergerichtlichen Tätigkeit des Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit die Verfahrensgebühr um die halbe Geschäftsgebühr zu kürzen (ebenso LAG Düsseldorf RVG Report 2008, 142. VG Minden, RVG Report 2008, 107. OLG Oldenburg Beschluss vom 18. April 2008 3 WF 24/08 n.v.. Beschluss vom 27. Mai 2008, 2 WF 81/08 n.v.).
  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 86/06

    Rechtsfolgen der Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Es entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr verringert, während das später eingeleitete gerichtliche Verfahren keinen Einfluss auf die bereits entstandene Geschäftsgebühr hat (BGH Beschluss vom 07.03.2007, NJW 2007, 2049. Beschluss vom 14.03.2007, NJW 2007, 2050. Beschluss vom 11.07.2007 NJW 2007, 3500. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878).
  • BGH, 14.03.2007 - VIII ZR 184/06

    Geschäftswert für die außergerichtliche Tätigkeit eines Rechtsanwalts bei

    Auszug aus OLG Oldenburg, 12.06.2008 - 13 WF 111/08
    Es entspricht der inzwischen gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, dass sich die Verfahrensgebühr nach Nr. 3100 VV RVG gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG durch die Anrechnung der Geschäftsgebühr verringert, während das später eingeleitete gerichtliche Verfahren keinen Einfluss auf die bereits entstandene Geschäftsgebühr hat (BGH Beschluss vom 07.03.2007, NJW 2007, 2049. Beschluss vom 14.03.2007, NJW 2007, 2050. Beschluss vom 11.07.2007 NJW 2007, 3500. Beschluss vom 22. Januar 2008, NJW 2008, 878).
  • OLG Düsseldorf, 27.01.2009 - 10 W 120/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des im Wege der

    Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).

  • OLG Bamberg, 04.03.2009 - 4 W 75/08

    Vergütung des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung der im Mahnverfahren

    Entsprechend der Handhabung des Anrechnungstatbestandes der Vorbemerkung 3 Abs. 4 S.1 RVG VV betreffend die vorgerichtliche Geschäftsgebühr nach Nr. 2300 (BGH NJW 2008, 1323) ist es auch im Rahmen der Festsetzung unerheblich, ob die Widerspruchsgebühr unstreitig, geltend gemacht, tituliert oder sogar schon beglichen ist (Fortführung von OLG Oldenburg OLGR 2009, 41).

    Ein Rechtsanwalt, der bereits im Rahmen seiner vorgerichtlichen Tätigkeit bzw. des Mahnverfahrens mit der Sache befasst gewesen ist, bedarf in der Regel für die Prozessvertretung selbst eines geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwandes (vgl. zum einen BGH, NJW 2008, 878 und 1323; OLG Oldenburg OLGR 2009, 41 = JurBüro, 2008, 527 und zu Nr. 3307 etwa OLG Düsseldorf, JurBüro 2005, 474; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 18.Aufl., Rdnr.41 zu Nr. 3305 - 3308 RVG VV; Mock in: AnwaltKommentar zum RVG, 4. Aufl., Rdnr.31 zu Nr. 3307).

    Denn die dortigen Bestimmungen regeln ausschließlich das Verhältnis der von dritter Seite an den beigeordneten Rechtsanwalt geflossenen Zahlungen zu den Leistungen aus der Staatskasse; sie beinhalten also keine Sondervorschriften dazu, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so bereits Senat a.a.O. im Anschluss an OLG Oldenburg (13. ZS) OLGR 2009, 41 = JurBüro 2008, 527, dort Rdnr.10).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2008 - 10 W 109/08

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des später im Wege der

    Eine anzurechnende Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2300 ist auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV-Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV-Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 08.05.2008, 8 W 57/08 (JURIS) sogar weitergehend auch für den Fall, dass die Prozesspartei Anspruch auf Beratungshilfe hätte; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).

  • OLG Oldenburg, 01.09.2011 - 13 W 29/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Danach ist der gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG anzurechnende Teil der gezahlten Geschäftsgebühr nicht sogleich auf die dem beigeordneten Rechtsanwalt aus der Staatskasse zu gewährende, gemäß § 49 RVG berechnete Verfahrensgebühr (Prozesskostenhilfevergütung), sondern zunächst auf die Differenz zwischen der - jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen - Wahlanwaltsvergütung und der Prozesskostenhilfevergütung anzurechnen (Aufgabe der im Senatsbeschluss vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08, FamRZ 2008, 1765 = JurBüro 2008, 527, vertretenen Auffassung).

    Allerdings hat Senat entschieden, dass bei einer vorgerichtlichen Tätigkeit des später beigeordneten Rechtsanwalts in derselben Angelegenheit aufgrund der Anrechnungsvorschrift in Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG im nachfolgenden gerichtlichen Verfahren nur eine verminderte Verfahrensgebühr entsteht und damit die Festsetzung einer vollen Verfahrensgebühr nicht in Betracht kommt(Senatsbeschluss vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08, FamRZ 2008, 1765; ebenso OLG Saarbrücken, Beschluss vom 30. April 2009 - 5 W 127/09, juris).

  • OLG Stuttgart, 13.01.2009 - 8 WF 211/08

    Vergütungsfestsetzung: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Diese Rechtsprechung wurde aber zwischenzeitlich unter Berücksichtigung der später ergangenen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Auslegung der Anrechnungsbestimmung in Teil 3 Vorbem. 3 Abs. 4 RVG-VV (u. a. BGH NJW 2008, 1323; NJW-RR 2008, 1095; JurBüro 2008, 469; NJW 2008, 3641) und der hierauf getroffenen Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte im Vergütungsfestsetzungsverfahren gem. §§ 45 ff RVG (u. a. OLG Hamm FamRZ 2008, 1764; OLG Schleswig MDR 2008, 947; OLG Oldenburg MDR 2008, 1185; OLG Oldenburg FamRZ 2008, 1765; OLG Oldenburg MDR 2008, 1006; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; OLG Braunschweig AGS 2008, 606) überarbeitet.

    Da die Verfahrensgebühr in Folge der Anrechnung von vornherein in der gekürzten Höhe entsteht und die Rechtsanwaltsvergütung im Prozesskostenhilfeverfahren hierzu keine abweichende Bestimmung enthält, ist diese Regelung auch bei der Festsetzung der Vergütung nach § 55 Abs. 1 RVG maßgebend (OLG Oldenburg MDR 2008, 1185 und FamRZ 2008, 1765; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; OLG Braunschweig AGS 2008, 606).

  • OLG Düsseldorf, 20.01.2009 - 10 W 120/08
    Eine angefallene Geschäftsgebühr nach RVG VV -Nr. 2300 ist nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Beschluss vom 27.11.2008, 10 W 109/08) auch bei einem später im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Anwalt nach RVG VV -Vorbemerkung 3.4 uneingeschränkt auf die gerichtliche Verfahrensgebühr nach RVG VV -Nr. 3100 anzurechnen (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 (JURIS); OLG Bamberg Beschluss v. 01.07.2008, 2 WF 92/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS); OLG Oldenburg Beschluss v. 27.05.2008, 2 WF 81/08 (JURIS).

    Auch steht § 58 Abs. 2 RVG nicht entgegen, weil es in den hier fraglichen Fällen nicht um die Frage der Verrechnung von Vorschüssen oder Zahlungen geht, sondern um die Frage, welche Gebühren für die einzelnen Verfahrensabschnitte entstehen und festzusetzen sind (so auch OLG Braunschweig Beschluss vom 12.09.2008, 2 W 358/08 ; OLG Oldenburg Beschluss vom 12.06.2008, 13 WF 111/08 (JURIS).

  • LAG Hessen, 07.07.2009 - 13 Ta 302/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ).
  • OLG Koblenz, 31.03.2009 - 13 WF 234/09

    Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts:

    Ein Rechtsanwalt, der bereits im Rahmen seiner vorgerichtlichen Tätigkeit mit der Sache befasst war, bedarf in der Regel für die Prozessvertretung eines geringeren Einarbeitungs- und Vorbereitungsaufwandes; dies gilt unabhängig davon, ob er seinem Mandanten im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordnet wurde oder nicht (vgl. jetzt auch OLG Oldenburg, Beschluss vom 12.6.2008 - 13 WF 111/08 - juris, Rn. 9; OLG Frankfurt, Beschluss vom 2.3.2009 - Az. 18 W 373/08 -, juris, Rn. 11 m.w.N., OLG Koblenz - 9. Zivilsenat - 2. Senat für Familiensachen - Beschluss vom 14.11.2008 - juris -).
  • OLG München, 10.12.2009 - 11 W 2649/09

    Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vorgerichtlichen

    a) Nach herrschender Meinung ist die Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG grundsätzlich auch im Verhältnis zur Staatskasse anzuwenden (OLG Frankfurt JurBüro 2007, 149; OLG Stuttgart AnwBl. 2008, 301 = JurBüro 2008, 245; LAG Köln RVGreport 2007, 457; LAG Düsseldorf RVGreport 2008, 142; VGH München AGS 2007, 314 mit ablehnender Anmerkung von N. Schneider; VGH München Beschluss vom 09.05.2006 - 12 C 06.65; OLG Oldenburg AGS 2008, 352 = MDR 2008, 1185 und JurBüro 2008, 527; OLG Bamberg RVGreport 2008, 343; a. A. Hansens RVGreport 2008, 1, 2, Ziffer III 2).
  • LAG Hessen, 12.06.2009 - 13 Ta 303/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

    Die Kammer folgt in diesem Punkt der überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Literatur (OLG Düsseldorf vom 27. Januar 2009 - I-10 W 120/08 -, AGS 2009, 123; OLG Düsseldorf vom 27. November 2008 - 10 W 109/08 -, JurBüro 2009, 133; OLG Braunschweig vom 12. September 2008 - 2 W 358/08 -, zitiert nach juris; LAG Düsseldorf vom 7. August 2008 - 13 Ta 185/08 -, Rpfleger 2009, 158; OLG Bamberg vom 1. Juli 2008 - 2 WF 92/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 12. Juni 2008 - 13 WF 111/08 -, zitiert nach juris; OLG Oldenburg vom 27. Mai 2008 - 2 WF 81/08 -, zitiert nach juris; ).
  • LAG Hessen, 28.04.2009 - 13 Ta 115/09

    Festsetzung der Vergütung eines beigeordneten Rechtsanwalts - Anrechnung der

  • LAG Hessen, 26.10.2009 - 13 Ta 530/09

    Kürzung der Verfahrensgebühr wegen außergerichtlich entstandener Geschäftsgebühr

  • LAG Hessen, 10.05.2010 - 13 Ta 177/10

    Rechtsanwaltsgebühren - Anrechnung der außergerichtlichen Geschäftsgebühr

  • OLG Stuttgart, 28.10.2008 - 8 W 438/08

    Prozesskostenhilferechtliches Vergütungsfestsetzungsverfahren: Anrechnung einer

  • LAG Hessen, 08.11.2010 - 13 Ta 374/10

    Kostenfestsetzung - Rechtsanwaltsvergütung - Gesetzesänderung - Berechnung bei

  • LAG Hessen, 19.04.2010 - 13 Ta 104/10

    Kostenfestsetzung - Anrechnung von Gebühren - Geschäftsgebühr - Verfahrensgebühr

  • OLG Düsseldorf, 10.12.2009 - 10 WF 34/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2009 - 10 WF 35/09

    Anrechnung der Geschäfts- auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen Verfahrens

  • OLG München, 09.01.2009 - 11 W 2726/08

    Gebührenanspruch des Prozesskostenhilfeanwalts: Anrechnung einer titulierten

  • OLG Bamberg, 21.08.2008 - 4 W 118/08

    Gebühren des beigeordneten Rechtsanwalts: Anrechnung der vor der Beiordnung

  • OLG Oldenburg, 01.07.2008 - 12 W 132/08
  • OLG Köln, 20.11.2009 - 17 W 185/09

    Anrechnung einer vorprozessual angefallenen Geschäftsgebühr auf die

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Rechtsprechung
   KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,3661
KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,3661)
KG, Entscheidung vom 18.08.2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,3661)
KG, Entscheidung vom 18. August 2008 - 13 WF 111/08 (https://dejure.org/2008,3661)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung der Betreuung zwei noch im Schulalter befindliche Kinder bei der Beurteilung der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils im Rahmen des § 1570 Abs. 1 BGB; Zumutbarkeit einer Vollzeitbeschäftigung bei einer bestehenden Möglichkeit einer ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Erwerbsobliegenheit - Vollzeitbeschäftigung und Volltagsbetreuung

  • Judicialis

    BGB § 1570 Abs. 1; ; BGB § 1570 Abs. 2

  • fr-blog.com

    Kürzung des Betreuungsunterhalts gemäß § 1578b Abs. 2 BGB a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 1570 Abs. 1; BGB § 1570 Abs. 2
    Betreuungsunterhalt: Keine Erwerbsobliegenheit zur Vollzeitbeschäftigung bei Betreuung von zwei schulpflichtigen Kindern

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung bei möglicher Volltagsbetreuung

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Neuregelung des Betreuungsunterhalts

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Geschiedenenunterhalt: Keine Pflicht zur Vollzeitbeschäftigung bei möglicher Volltagsbetreuung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 3793
  • FamRZ 2009, 336
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Brandenburg, 14.06.2007 - 10 UF 35/07

    Abänderungsklage: Anspruch auf Herabsetzung von Kindesunterhalt für zwei Kinder

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Erst recht gilt dies im Hinblick auf eine Befristung (vgl. Borth, FamRZ 2008, 1, 11).

    Befindet sich das Kind oder das jüngste von mehreren Kindern noch im Grundschulalter oder jedenfalls in den ersten Grundschuljahren, so wird mehr als eine Teilzeitbeschäftigung nicht für zumutbar gehalten (vgl. BGH aaO; OLG Düsseldorf Beschluss vom 19.04.2008 - 11 -4 W 41/08; OLG München Beschluss vom 4.06.2008 - 12 UF 1125/07; OLG Thürigen aaO; Borth FamRZ 2008, 1, 10).

  • OLG München, 04.06.2008 - 12 UF 1125/07

    Nachehelicher Ehegattenunterhalt: Berücksichtigung späterer Änderungen des

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Befindet sich das Kind oder das jüngste von mehreren Kindern noch im Grundschulalter oder jedenfalls in den ersten Grundschuljahren, so wird mehr als eine Teilzeitbeschäftigung nicht für zumutbar gehalten (vgl. BGH aaO; OLG Düsseldorf Beschluss vom 19.04.2008 - 11 -4 W 41/08; OLG München Beschluss vom 4.06.2008 - 12 UF 1125/07; OLG Thürigen aaO; Borth FamRZ 2008, 1, 10).

    Darüber hinaus besteht im Wesentlichen Einigkeit darüber, dass dem betreuenden Elternteil nicht von heute auf morgen zumutbar ist, eine Vollzeitbeschäftigung auszuüben und dass ihm eine angemessene Übergangsfrist einzuräumen ist (vgl. OLG München Beschluss vom 4.06.2008 - 12 UF 1125/07 Rn 74 nach juris; OLG Thürigen aaO).

  • BGH, 03.02.1999 - XII ZR 146/97

    Erwerbsobliegenheit eines Unterhaltsberechtigten vor Vollendung des 65.

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Nach dem bisherigen Recht richtete sich der Betreuungsunterhalt bei einer Teilerwerbstätigkeit auf die Differenz zu dem mit einer Vollzeittätigkeit erzielbaren Einkommen, während die darüber hinausgehende Differenz zum auch durch das Einkommen des Ehegatten geprägten ehelichen Lebensbedarf durch den Aufstockungsunterhalt gemäß § 1573 Abs. 2 BGB auszugleichen war (vgl. BGH NJW 1999, 1547; Palandt/Brudermüller, BGB 65. Aufl., § 1570 Rn 19, § 1573 Rn 39).
  • OLG Jena, 24.07.2008 - 1 UF 167/08

    Bedarf und Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Der BGH hat daher insoweit eine durchaus im Rahmen der Billigkeitsabwägung auf Erfahrungswerten beruhende pauschalierende Betrachtungsweise für zulässig gehalten (BGH Urteil vom 16.07.2008 XII ZR 109/05 Rn 103, 104 nach juris; im Anschluss daran OLG Thüringen Beschluss vom 24.07.2008 1 UF 167/08 Tz 48, 49).
  • BGH, 16.07.2008 - XII ZR 109/05

    Zum Bedarf und zur Dauer des Betreuungsunterhalts

    Auszug aus KG, 18.08.2008 - 13 WF 111/08
    Der BGH hat daher insoweit eine durchaus im Rahmen der Billigkeitsabwägung auf Erfahrungswerten beruhende pauschalierende Betrachtungsweise für zulässig gehalten (BGH Urteil vom 16.07.2008 XII ZR 109/05 Rn 103, 104 nach juris; im Anschluss daran OLG Thüringen Beschluss vom 24.07.2008 1 UF 167/08 Tz 48, 49).
  • BGH, 18.03.2009 - XII ZR 74/08

    Zur Dauer des nachehelichen Betreuungsunterhalts

    Denn selbst wenn ein Kind ganztags in einer kindgerechten Einrichtung betreut und erzogen wird, was dem betreuenden Elternteil grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Vollzeittätigkeit einräumen würde, kann sich bei Rückkehr in die Familienwohnung ein weiterer Betreuungsbedarf ergeben, dessen Umfang im Einzelfall unterschiedlich sein kann (vgl. KG FamRZ 2009, 336, 337).

    Das setzt allerdings voraus, dass die notwendige Erziehung und Betreuung des gemeinsamen Kindes trotz des abgesenkten Unterhaltsbedarfs sichergestellt und das Kindeswohl auch sonst nicht beeinträchtigt ist, während eine fortdauernde Teilhabe des betreuenden Elternteils an den abgeleiteten Lebensverhältnissen während der Ehe unbillig erscheint (vgl. KG FamRZ 2009, 336, 337).

  • OLG Celle, 06.08.2009 - 17 UF 210/08

    Umfang der Erwerbsobliegenheit des betreuenden Elternteils; Pflicht des

    Dabei kommt es auch auf die Anzahl der zu betreuenden Kinder an (BGH Urteil vom 6. Mai 2009 aaO. [Tz. 37]. BGH Urteil vom 17. Juni 2009 aaO. [Tz. 32]. KG FamRZ 2009, 336, 338).
  • OLG Oldenburg, 13.07.2009 - 13 UF 52/09

    Aufstockungsunterhalt bei bestehender Gütergemeinschaft

    Denn selbst wenn ein Kind ganztags in einer kindgerechten Einrichtung betreut und erzogen wird, was dem betreuenden Elternteil grundsätzlich die Möglichkeit zu einer Vollzeittätigkeit einräumt, ergibt sich bei Rückkehr in die Familienwohnung ein weiterer Betreuungsbedarf, dessen Umfang im Einzelfall unterschiedlich sein kann (vgl. KG FamRZ 2009, 336, 337).
  • OLG Saarbrücken, 14.01.2009 - 9 UF 54/07

    Höhe des nachehelichen Unterhalts bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines

    Im Rahmen der vorzunehmenden Gesamtabwägung kann das Kindesalter allerdings als Ausdruck typisierbarer, den Betreuungsbedarf im Regelfall bestimmender Umstände - vorbehaltlich der sonstigen Umstände des Einzelfalles - für eine stufenweise Ausweitung der Erwerbsobliegenheit sprechen (s. hierzu etwa BGH, Urteil vom 16. Juli 2008 - XII ZR 109/05, FamRZ 2008, 1739 -1749; OLG München, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 12 UF 1125/07, FamRZ 2008, 1945-1947; OLG Thüringen, Beschluss vom 24. Juli 2008 - 1 UF 167/08, NJW 2008, 3224 -3227; KG Berlin, Beschluss vom 18. August 2008 - 13 WF 111/08, zitiert nach juris).
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