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   OLG Hamm, 28.10.2015 - 13 WF 185/15   

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OLG Hamm, 28.10.2015 - 13 WF 185/15 (https://dejure.org/2015,34371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2015 - 13 WF 185/15 (https://dejure.org/2015,34371)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2015 - 13 WF 185/15 (https://dejure.org/2015,34371)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Beschwerdebefugnis, Staatsanwaltschaft, Bestellung, Ergänzungspflegschaft

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Beschwerdebefugnis, Staatsanwaltschaft, Bestellung, Ergänzungspflegschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungspflegers

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    § 59 FamFG
    Zulässigkeit der Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen die Ablehnung der Bestellung eines Ergänzungspflegers

Kurzfassungen/Presse

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Beschwerderecht der Staatsanwaltschaft gegen Ablehnung von Ergänzungspflegerbestellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 566
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2015 - 13 WF 185/15
    Eine solche Beschwerdebefugnis ist insbesondere nicht in § 52 StPO angeordnet (BGH, Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13 -, juris Rn. 11).

    Nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13 -, juris, Rn. 11) gilt insoweit Folgendes:.

    Denn § 59 Abs. 3 FamFG wäre entbehrlich, wenn eine Beeinträchtigung der übertragenen öffentlichen Aufgaben für die Beschwerdeberechtigung ausreichen würde (und BGH Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13 -, juris, Rn. 15 a.E. unter Verweis auf Fischer NZFam 2014, 46).

    Entgegen der Ansicht der Staatsanwaltschaft hält der BGH (Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13-, juris, Rn. 15 Rn. 16 ff.) es nicht für möglich, dass die Staatsanwaltschaft wegen ihres Strafverfolgungsinteresses beschwerdebefugt ist.

    Insbesondere hat der BGH nicht die Ausführungen des OLG Frankfurt (Beschluss vom 02.07.2013 - 6 WF 104/13 - juris, Rn. 11 = vorgehende Entscheidung zu BGH Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13-, juris) übernommen, dass rechtlich geschützt das Interesse an der Bestimmung eines Entscheidungsträgers für das Kind sei, der allein im Interesse des Kindes handelt.

    Vielmehr hat der BGH tragend mit der Systematik des § 59 Abs. 1 und 3 FamFG und dem Unterschied der aktuellen zur alten Rechtslage (vgl. BGH Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13-, juris, Rn 19) argumentiert.

  • OLG Hamburg, 26.03.2013 - 13 UF 81/12

    Anhörung der Kindeseltern und des Kindes vor Bestellung eines Ergänzungspflegers

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2015 - 13 WF 185/15
    Ob ein solcher nur dann zu bestellen ist, wenn das Kind zusätzlich aussagebereit ist, ist streitig (vgl. Nachweise zum Meinungsstand bei OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2013, 13 UF 81/12- juris, Rn. 18).

    Da die Entscheidung über die Bestellung eines Ergänzungspflegers nicht von den Neigungen, Bindungen oder dem Willen von S abhängt und vorliegend das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft unzulässig ist, liegt in jedem Fall eine besondere Fallgestaltung vor, die die Bestellung eines Verfahrensbeistands entbehrlich macht (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 26.03.2013, 13 UF 81/12- juris Rn. 33, 34).

  • OLG Frankfurt, 02.07.2013 - 6 WF 104/13

    Beschwerdeberechtigung im familienrechtlichen Verfahren

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2015 - 13 WF 185/15
    Denn § 59 Abs. 3 FamFG wäre entbehrlich, wenn eine Beeinträchtigung der übertragenen öffentlichen Aufgaben für die Beschwerdeberechtigung ausreichen würde (und BGH Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13 -, juris, Rn. 15 a.E. unter Verweis auf Fischer NZFam 2014, 46).

    Insbesondere hat der BGH nicht die Ausführungen des OLG Frankfurt (Beschluss vom 02.07.2013 - 6 WF 104/13 - juris, Rn. 11 = vorgehende Entscheidung zu BGH Beschluss vom 08.10.2014 - XII ZB 406/13-, juris) übernommen, dass rechtlich geschützt das Interesse an der Bestimmung eines Entscheidungsträgers für das Kind sei, der allein im Interesse des Kindes handelt.

  • OLG Hamburg, 08.05.2019 - 2 WF 31/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Auch das OLG Hamm, FamRZ 2016, 566 und das OLG Bremen, FamRZ 2017, 970 halten eine Verfahrensbeistandsbestellung für nicht notwendig.

    Dies ist aber durch den Ergänzungspfleger und nicht im Vorfeld durch den vom Familiengericht eingesetzten Verfahrensbeistand zu klären (OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683; OLG Hamm, FamRZ 2016, 566; OLG Bremen, FamRZ 2017, 970).

  • OLG Hamburg, 13.08.2019 - 2 WF 102/19

    Ergänzungspflegerbestellung bei Strafverfahren gegen die Eltern wegen

    Auch das OLG Hamm, FamRZ 2016, 566 und das OLG Bremen, FamRZ 2017, 970 halten eine Verfahrensbeistandsbestellung für nicht notwendig.

    Dies ist aber durch den Ergänzungspfleger und nicht im Vorfeld durch den vom Familiengericht eingesetzten Verfahrensbeistand zu klären (OLG Hamburg, FamRZ 2013, 1683; OLG Hamm, FamRZ 2016, 566; OLG Bremen, FamRZ 2017, 970 und Senat, Beschluss vom 8.5.2019, 2 WF 31/19).

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