Rechtsprechung
KG, 25.02.2015 - 13 WF 263/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin-Brandenburg
§ 8 Abs 1 SGB 2
Verfahrenskostenhilfebewilligung für den Antragsgegner im Verfahren auf Mindestunterhalt für ein minderjähriges Kind: Erwerbsunfähigkeit des erkrankten Unterhaltspflichtigen bei Bezug von Transferleistungen in der Grundsicherung; fiktive Anrechnung des Mindestlohns bei ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB II § 8 Abs. 1; BGB § 1601; BGB § 1603
Zurechnung fiktiven Einkommens bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zurechnung fiktiven Einkommens bei Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.12.2014 - 142 F 6473/14
- KG, 25.02.2015 - 13 WF 263/14
- KG, 26.02.2015 - 13 WF 263/14
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 01.06.2015 - 13 UF 40/15
Unterhalt des minderjährigen Kindes: Ausschluss und/oder Einschränkung der …
Die Darlegungslast umfasst dabei auch den Vortrag zu den Bemühungen, die vom Unterhaltspflichtigen unternommen wurden, um im Interesse des minderjährigen Kindes und der Sicherstellung seiner wirtschaftlichen Existenzgrundlage die volle Erwerbsfähigkeit des Pflichtigen alsbald wieder herzustellen (vgl. KG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 13 WF 263/14 [bislang erst bei juris, dort Rz. 6] sowie Wendl/Dose, Das Unterhaltsrecht in der familienrichterlichen Praxis [9. Aufl. 2015], § 6 Rn. 723 [am Ende], § 1 Rn. 789).Denn Voraussetzung für die Gewährung dieser Leistung ist es gerade, dass der Empfänger auf absehbare Zeit imstande ist, unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein (§ 8 Abs. 1 SGB II sowie KG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 13 WF 263/14 [bislang erst bei juris, dort Rz. 8]).
- KG, 15.11.2017 - 19 WF 87/17
Kindesunterhalt: Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Einkommens eines …
Ziel des Verfahrenskostenhilfeverfahrens ist vielmehr, auch dem Unbemittelten den Zugang zu den Gerichten zu eröffnen und ihm dem Zahlungsfähigen gleichzustellen, der seine Verfahrensaussichten vernünftig abschätzt und dabei auch das Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfG v. 15.10.2015 - 1 BvR 1790/13, NJW 2016, 1377; KG v. 25. Februar 2015 - 13 WF 263/14, zitiert nach Juris;… Dürbeck/Gottschalk, Prozess- und Verfahrenskostenhilfe, 8. Aufl. 2016, Rz. 460).
Rechtsprechung
KG, 26.02.2015 - 13 WF 263/14 |
Verfahrensgang
- AG Berlin-Tempelhof/Kreuzberg, 15.12.2014 - 142 F 6473/14
- KG, 25.02.2015 - 13 WF 263/14
- KG, 26.02.2015 - 13 WF 263/14
Wird zitiert von ... (3)
- KG, 30.01.2017 - 13 UF 125/16
Unterhaltsrechtlicher Sonderbedarf eines minderjährigen Kindes: Übernahme der …
( iii ) Ein weiterer Gesichtspunkt kommt schließlich hinzu: Anerkannt ist, dass ein Unterhaltspflichtiger im Falle einer krankheitsbedingten Einschränkung seiner Arbeitsfähigkeit alles zur Wiederherstellung seiner Arbeitsfähigkeit Erforderliche zu tun hat; er hat sich insbesondere ärztlich behandeln bzw. therapieren zu lassen (vgl. etwa KG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 13 WF 263/14, FamRZ 2015, 1972 [bei juris Rz. 9] sowie Palandt/Brudermüller, BGB [76. Aufl. 2017], § 1361 Rn. 41, § 1572 Rn. 6).Festzuhalten ist freilich, dass das bisherige, nachhaltig erzielte Einkommen sowohl ein erstes Indiz, aber auch einen gewissen Anhalt für die Obergrenze des tatsächlich erzielbaren Einkommens darstellt (vgl. BGH…, Urteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 529/80, FamRZ 1980, 1113 [bei juris Rz. 6, 9]; KG, Beschluss vom 26. Februar 2015 - 13 WF 263/14, FF 2015, 249 [bei juris Rz. 15]; KG…, Beschluss vom 15. April 2015 - 13 WF 59/15, NJW-RR 2015, 902 [bei juris Rz. 3]).
- OLG Köln, 28.03.2019 - 10 UF 228/18
Zurechnung fiktiver Nebeneinkünfte bei der Berechnung des Kindesunterhalts
Im Gegenteil hat gerade bereits das Rentengutachten eine orthopädisch-psychosomatische Rehabilitation zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt angeregt, ohne dass ersichtlich wäre, ob und inwieweit der Antragsgegner eine solche auf sich genommen hätte, obgleich ihn als Unterhaltsschuldner die Obliegenheit trifft, zumutbare genesungsförderliche Maßnahmen, die der Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit dienen, auch durchzuführen (vgl. KG, Beschl. v. 26.02.2015 - 13 WF 263/14, FamRZ 2015, 1972). - OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 13 UF 193/19
Kindesunterhalt in Höhe des Mindestunterhalts nach der Düsseldorfer Tabelle
Gegen eine Erwerbsunfähigkeit spricht zudem der Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Denn solche Leistungen werden regelmäßig nur Leistungsempfängern gewährt, die dem Arbeitsmarkt grundsätzlich zur Verfügung stehen (vgl. KG NJOZ 2015, 1199).