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   LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER   

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https://dejure.org/2007,35150
LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER (https://dejure.org/2007,35150)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER (https://dejure.org/2007,35150)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 30. März 2007 - L 13 AS 38/07 ER (https://dejure.org/2007,35150)
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2007 - L 13 AS 39/07
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 30.03.2007 - L 13 AS 38/07
    Den Antrag des Antragsgegners auf Gewährung von Vollstreckungsschutz gemäß § 199 Abs. 2 Sozialgerichtgesetz (SGG) hat der Vorsitzende des Senates mit Beschluss vom 28. Februar 2007 (L 13 AS 39/07 ER) abgelehnt.

    Dieser Bescheid erging in Ausführung der Verpflichtung in dem Beschluss des SG Oldenburg vom 5. Februar 2007 und des erfolglosen Aussetzungsverfahrens (L 13 AS 39/07 ER).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.02.2007 - L 13 AS 39/07
    Ob dies zu geschehen hat, bemisst sich nach einer Interessen- und Folgenabwägung, bei der das Interesse des in erster Instanz obsiegenden Bürgers - hier des Antragstellers - auf (vorläufige) Verpflichtung des Leistungsträgers - hier des Antragsgegners - , Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) zu gewähren, und zwar im Falle des Antragstellers in Gestalt der Übernahme von Unterkunfts- und Umzugskosten nach § 22 SGB II, sowie das Interesse des Antragsgegners, von einer Vollstreckung des Beschlusses vom 5. Februar 2007 bis zum rechtskräftigen Abschluss des Beschwerdeverfahrens - L 13 AS 38/07 ER - verschont zu bleiben, gegeneinander abzuwägen sind.

    Nach dem gegenwärtigen Kenntnisstand kann aber nicht angenommen werden, der mit der Beschwerde des Antragsgegners in dem Verfahren S 48 AS 108/07 ER angefochtene Beschluss vom 5. Februar 2007 sei offensichtlich fehlerhaft, die Beschwerde des Antragsgegners müsse in dem Beschwerdeverfahren L 13 AS 38/07 ER daher auf jeden Fall Erfolg haben.

    Ob dies der Fall ist, kann in diesem Vollstreckungsaussetzungsverfahren nicht ohne weiteres beantwortet werden, vielmehr ist die Beantwortung dieser Frage - ggf. - der Entscheidung des Beschwerdeverfahrens L 13 AS 38/07 vorzubehalten.

    Aber auch diese Fragen sind wie die Frage, ob ein etwaiger Anspruch nach § 22 Abs. 7 Satz 1 SGB II hier möglicherweise wieder nach § 22 Abs. 7 Satz 2 SGB II ausgeschlossen sein könnte, ggf. - der Entscheidung in dem Beschwerdeverfahren L 13 AS 38/07 ER vorzubehalten, kann somit nicht Gegenstand dieses Vollstreckungsaussetzungsverfahrens sein.

    Lassen sich aber die genannten Fragen in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht derzeit noch nicht endgültig beantworten, auch nicht mit der für eine Eilentscheidung hinreichenden Gewissheit, so ist für die Interessenabwägung auch zu berücksichtigen, dass die Deckung des Unterkunftsbedarfs eines Hilfebedürftigen zu den elementaren Bedürfnissen der existenzsichernden Grundsicherung gehört, weshalb es dem Antragsgegner nach Auffassung des Senatsvorsitzenden unter Würdigung aller für und gegen die Beteiligten sprechenden Umstände - auch unter Berücksichtigung des öffentlichen Interesses an einer sparsamen Verwendung öffentlicher Mittel - zuzumuten ist, hinsichtlich der von ihm an dem angefochtenen Beschluss vom 5. Februar 2007 geäußerten Zweifel eine Entscheidung des Senats in dem Beschwerdeverfahren L 13 AS 38/07 ER abzuwarten, zumal der Senat nach seiner Übung bemüht ist, die Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in dem Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende zeitnah zu entscheiden.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2007 - L 5 AS 29/06

    Zustimmung zur Mietkostenübernahme für einen noch nicht 25-Jährigen nach § 22 SGB

    Die danach zu erteilende Zusicherung muss sich jedoch auf eine bestimmte Unterkunft mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in bestimmter Höhe beziehen (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 85, Beschluss des Senats vom 11.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).

    Für diesen ist jedoch anerkannt, dass sich die Zusicherung - anders als für die nach Absatz 2 der Norm - gerade nicht auf eine konkrete Wohnung beziehen muss; soweit lediglich über die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a SGB II gestritten wird, ist es nicht erforderlich, dass der Hilfesuchende bereits eine neue Unterkunft nachweisen kann (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 2. Aufl., § 22 Rn. 85; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).

  • LSG Thüringen, 23.01.2008 - L 9 AS 343/07

    Antrag auf Erteilung einer Zusicherung nach § 22 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zweites

    Sind (lediglich) die Voraussetzungen des § 22 Abs. 2a SGB II - so wie hier - im Streit, ist es nicht notwendig, dass der junge Hilfebedürftige bereits eine neue Unterkunft nachweisen kann (vgl. Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007 - Az.: L 5 AS 29/06 und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. März 2007- Az.: L 13 AS 38/07 ER, beide nach juris).

    Dies wird auch daran deutlich, dass das der Gesetzgeber in der Begründung ausdrücklich auf die schwerwiegenden Gründe im Sinne des § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) Bezug genommen hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. August 2007, a.a.O. und LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. März 2007, a.a.O.).

  • LSG Rheinland-Pfalz, 06.11.2009 - L 5 AS 221/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - finanzielle

    Zur Ergänzung des Tatbestandes wird auf die Prozessakten, die beigezogene Archivakte SG Koblenz S 13 AS 38/07 sowie die Verwaltungsakten der Beklagten Bezug genommen.
  • SG Reutlingen, 18.12.2007 - S 2 AS 2399/07

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Regelleistung zur Sicherung des

    Insbesondere reicht nach dem eindeutigen Willen des Gesetzgebers der Wunsch der jungen Hilfebedürftigen, den elterlichen Haushalt zu verlassen, ebenso wenig aus wie ein unterstellter positiver Effekt, den dies für die Entwicklung hin zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit und die für die Zeit nach der Volljährigkeit anzustrebende Fähigkeit zur eigenverantwortlichen Lebensführung haben kann (Berlit, in: Münder [Hrsg.], SGB II, 2. Aufl. 2007, § 22 Rdnr. 89; ähnlich LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2007, Az.: L 13 AS 38/07 ER, Juris, Rdnr. 13).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1788/09
    Die zu erteilende Zusicherung muss sich dabei auf eine bestimmte Unterkunft mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in bestimmter Höhe beziehen (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 3. Aufl., § 22 Rn. 93, 105, Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).
  • SG Hildesheim, 25.03.2010 - S 54 AS 963/09

    Unterbreitung eines konkreten Mietangebots zur Prüfung der Angemessenheit der

    In der Rechtsprechung der Kammer ist geklärt (vgl. Beschluss vom 10.02.2010 - S 54 AS 69/10 ER -), dass nach dem eindeutigen Wortlaut des § 22 Abs. 2 Satz 2 SGB II eine Zusicherung nur für eine konkrete , vom erwerbsfähigen Hilfebedürftigen zur Anmietung ins Auge gefasste Wohnung vom kommunalen Träger erteilt werden kann, sodass diesem - und damit auch dem erkennenden Gericht im vorliegenden Verfahren - zur Prüfung der Angemessenheit der neuen Wohnung hinsichtlich Größe und Unterkunftskosten somit zunächst ein konkretes Mietangebot zu unterbreiten ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER -, zitiert nach juris, Rn. 15; LSG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 11.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER -, dokumentiert unter www.sozialgerichtsbarkeit.de, und vom 31.08.2007 - L 5 AS 29/06 -, zitiert nach juris, Rn. 16; vgl. auch Berlit in: Lehr- und Praxiskommentar zum SGB 11, 3.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2009 - L 26 AS 1794/09
    Die zu erteilende Zusicherung muss sich dabei auf eine bestimmte Unterkunft mit Aufwendungen für Unterkunft und Heizung in bestimmter Höhe beziehen (vgl. Berlit in LPK-SGB 11, 3. Aufl., § 22 Rn. 93, 105, Beschluss des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 15.12.2006 - L 5 B 1147/06 AS ER, dokumentiert unter sozialgerichtsbarkeit.de; Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 30.03.2007 - L 13 AS 38/07 ER - zitiert nach juris, Rn. 15).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 25.08.2014 - L 15 AS 249/11
    Ausgenommen sind danach weitere Umzüge nach dem Erstbezug einer eigenen Wohnung ebenso wie Umzüge als Teil einer Bedarfsgemeinschaft oder auch - schon wegen des Fehlens eines Umzuges - der Verbleib in der elterlichen Wohnung nach dem Auszug der Eltern (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30. März 2007, Az. L 13 AS 38/07 ER; Schleswig-Holsteinisches LSG, Beschluss vom 18. März 2007, Az. L 11 B 13/07 AS ER, zustimmend kommentiert bei Luik, aaO, Rdnr. 176).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2012 - L 7 AS 1006/11
    Weder könnte der Antragsgegner verhindern, dass die beiden Antragstellerinnen je für sich umziehen, denn eine Verpflichtung der Antragstellerin zu 2) zu einem gemeinsamen Umzug mit ihrer Mutter folgt aus § 22 Abs. 5 SGB II in der seit 1. April 2011 geltenden Fassung (n. F.) nicht (ganz allgemeine Meinung, vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 30.3.2007 - L 13 AS 38/07 B ER = ZFSH/SGB 2007, 278 ff. = juris Rz 14 [zum inhaltsgleichen § 22 Abs. 2a SGB II alte Fassung]; Berlit in LPK-SGB 11, 4. Auflage 2011, § 22 Rz 135; Lauterbach in Gagel, SGB II/SGB III, § 22 SGB II, Stand EL 42 Juni 2011, Rz 111), noch wäre es der Antragstellerin zu 1) aus Rechtsgründen versagt, die derzeitige Wohnung allein zu verlassen (vgl. Landessozialgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 19.3.2007 - L 11 B 13/07 AS ER = NZS 2007, 388 ff. = juris Rz 9; Berlit a. a. O.; Boerner in Löns/Herold-Tews, SGB 11, 3.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2009 - L 13 AS 37/07
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.08.2009 - L 13 AS 212/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - L 28 AS 830/09
  • LSG Berlin-Brandenburg, 12.06.2009 - L 28 AS 753/09
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.04.2009 - L 7 AS 286/09
  • SG Hannover, 30.05.2007 - S 49 AS 980/07
  • SG Lüneburg, 10.04.2007 - S 31 AS 390/07
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