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   OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1992 - 13 B 149/92   

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https://dejure.org/1992,8854
OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.1992 - 13 B 149/92 (https://dejure.org/1992,8854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.02.1992 - 13 B 149/92 (https://dejure.org/1992,8854)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Februar 1992 - 13 B 149/92 (https://dejure.org/1992,8854)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verkehrsrechtliche Erlaubnis; Kreisordnungsbehörde; Antragsteller; Genehmigungsservice; Speditionsunternehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1992, 335 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Magdeburg, 14.03.2019 - 7 A 264/17

    Erhebung von Gebühren für die polizeiliche Begleitung eines Schwertransportes

    Festzuhalten ist zunächst, dass die streitgegenständliche Gebühr nicht für die Erteilung der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis erhoben worden ist (so lag der Fall in dem von der Beklagten mehrfach zitierten Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 26.02.1992 - 13 B 149/92 -, juris zu einem "Genehmigungs-Service", der zwar nicht selbst Speditionsunternehmer oder Halter von Fahrzeugen war, aber Erlaubnisse in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermittelte), sondern die gebührenpflichtige Amtshandlung ist die polizeiliche Begleitung des von dem polnischen Unternehmen durchgeführten Schwertransportes.

    In der Rechtsprechung ist dazu geklärt, dass die Antragstellung strikt von der Frage zu trennen ist, wer materiell Inhaber der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 26.02.1992 - 13 B 149/92 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 16.11.2009 - 12 LC 264/07

    Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für nicht die Bauvorschriften und

    Soweit sich die Klägerin auf den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 26. Februar 1992 (- 13 B 149/92 -, VRS 83, 298) beruft, hat das Verwaltungsgericht zutreffend ausgeführt, dass diese Entscheidung zu einer Ausnahmeerlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO ergangen ist und daher nicht auf die hier vorliegende Konstellation übertragbar ist.
  • VG Freiburg, 29.01.2013 - 3 K 1513/12

    Gebührenschuldnerschaft bei Einholung der Genehmigung eines von einer Spedition

    In der Rechtsprechung ist dazu geklärt, dass die Antragstellung strikt von der Frage zu trennen ist, wer materiell Inhaber der straßenverkehrsrechtlichen Erlaubnis ist (vgl. OVG NRW, Beschl. v. 26.02.1992 - 13 B 149/92 -, VRS 83, 298).
  • OLG Braunschweig, 29.11.2017 - 11 U 49/17

    Amtspflichten der zur Begleitung eines Schwertransports eingesetzten

    Die Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO muss - bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen - z. B. auch einem Genehmigungs-Service erteilt werden, der zwar nicht selbst Speditionsunternehmer oder Halter von Fahrzeugen ist, aber Erlaubnisse in eigenem Namen und auf eigene Rechnung vermittelt (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 26.02.1992 - 13 B 149/92 -, juris).
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