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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1765/20 |
Zitiervorschläge
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. November 2020 - 13 B 1765/20 (https://dejure.org/2020,34943)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- nrw.de (Pressemitteilung)
Pauschale Versammlungsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung der Stadt Köln unzulässig
- lto.de (Kurzinformation)
Pauschale Beschränkungen für Demos in Köln unzulässig
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Pauschale Versammlungsbeschränkungen durch Allgemeinverfügung der Stadt Köln unzulässig ... - Corona-Virus
- juraforum.de (Kurzinformation)
Keine pauschalen Versammlungsbeschränkungen in Köln
Verfahrensgang
- VG Köln, 09.11.2020 - 20 L 2065/20
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1765/20
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.2020 - 13 B 1422/20
Infektionsschutzrechtliche Maßnahmen Klimacamp - Erfassung personenbezogener …
Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 11.11.2020 - 13 B 1765/20
Es kann offen bleiben, ob die Antragsgegnerin für versammlungsrechtliche Regelungen auf der Grundlage von §§ 16 Satz 2, 17 Abs. 1 Satz 1 CoronaSchVO zuständig ist, vgl. in diesem Zusammenhang OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2020 - 13 B 1422/20 -, juris, Rn. 8 ff., da jedenfalls die Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage nicht erfüllt sind.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2020 - 13 B 1815/20
Maskenpflicht auf dem AfD-Parteitag
Davon ausgehend beeinträchtigt die fragliche Regelung trotz ihrer Pauschalität und ungeachtet fehlender, die Umstände des Einzelfalls berücksichtigender Ausnahmemöglichkeiten, vgl. hierzu für eine Allgemeinverfügung, die pauschal über die Anforderungen der CoronaSchVO für Versammlungen unter freiem Himmel hinausgeht, OVG NRW, Beschluss vom 10. November 2020 - 13 B 1765/20 -, juris, weder den Veranstalter noch die Teilnehmer in unangemessener Weise. - OVG Nordrhein-Westfalen, 02.12.2020 - 13 B 1894/20 Davon ausgehend beeinträchtigt die fragliche Regelung trotz ihrer Pauschalität und ungeachtet fehlender, die Umstände des Einzelfalls berücksichtigender Ausnahmemöglichkeiten, vgl. hierzu für eine Allgemeinverfügung, die pauschal über die Anforderungen der CoronaSchVO für Versammlungen unter freiem Himmel hinausgeht, OVG NRW, Beschluss vom 10. November 2020 - 13 B 1765/20 -, juris, die Teilnehmer nicht in unangemessener Weise.