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   OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 13 B 577/07   

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https://dejure.org/2007,9550
OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 13 B 577/07 (https://dejure.org/2007,9550)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24.05.2007 - 13 B 577/07 (https://dejure.org/2007,9550)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 24. Mai 2007 - 13 B 577/07 (https://dejure.org/2007,9550)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit der Erteilung einer Genehmigung für die Durchführung von Stadtrundfahrten mit Einstiegsmöglichkeiten und Ausstiegsmöglichkeiten an festen Haltestellen; Ausgestaltung des Konkurrentenschutzes im Rahmen des Personenbeförderungswesens; Qualifizierung einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2007, 561
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 08.06.1960 - 1 BvL 53/55

    Taxi-Beschluß

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2007 - 13 B 577/07
    § 13 Abs. 2 PBefG stellt dementsprechend auch die öffentlichen Verkehrsinteressen in den Vordergrund der Betrachtung, womit das öffentliche Interesse der Befriedigung des Verkehrsbedürfnisses gesichert werden soll, vgl. BVerfG, Beschluss vom 8.6.1960 - 1 BvL 53/55 u.a.-, BVerfGE 11, 168.
  • VGH Bayern, 01.06.2011 - 11 B 11.332

    Ein "Bierbus" für die Landeshauptstadt München

    Gerade die divergierenden Auffassungen darüber, ob im Hop-on-hop-off-Betrieb durchgeführte Stadtrundfahrten als Ausflugsfahrten (so außer HambOVG vom 20.9.2004, a.a.O., und vom 22.9.2006, a.a.O., auch OVG Berlin vom 9.6.1988, a.a.O., und VG Köln vom 16.3.2007 Az. 11 L 1959/06 RdNrn. 8 - 39) oder als Linienverkehr zu qualifizieren sind (so VG Hamburg vom 3.3.2005, a.a.O., RdNrn. 38 - 45, sowie der Tendenz nach auch OVG NRW vom 24.5.2007 NVwZ-RR 2007, 561), verdeutlichen, dass die Einordnung mancher Erscheinungsformen geschäftsmäßiger Personenbeförderung als Linien- oder als Gelegenheitsverkehr schwierig sein kann.

    Da Stadtrundfahrten im Wesentlichen touristischen Zwecken dienen (so auch EuGH vom 22.12.2010, a.a.O., RdNr. 44), wird von diesem Angebot nur ein begrenzter Personenkreis angesprochen (OVG NRW vom 24.5.2007, a.a.O., S. 562).

    Das gilt umso mehr, als gewerbliche Betätigungen der hier in Frage stehenden Art - anders als diejenigen zahlreichen Angebote innerhalb des der Daseinsvorsorge dienenden Linienverkehrs, die nur aufgrund des Einsatzes öffentlicher Mittel vorgehalten werden können - aus Gründen der unternehmerischen Gewinnerzielung durchgeführt werden; mit dieser Chance korrespondiert von vornherein ein entsprechendes wirtschaftliches Risiko einschließlich eines möglichen Wettbewerbs mit konkurrierenden Linien (OVG NRW vom 24.5.2007, a.a.O., S. 562).

  • BFH, 30.06.2011 - V R 44/10

    Stadtrundfahrten unterliegen dem ermäßigten Steuersatz - Aufteilung eines

    bb) Schon der zutreffende Hinweis des FA, dass die Beurteilung der Stadtrundfahrten in der verwaltungsrechtlichen Rechtsprechung umstritten ist und es unterschiedliche Auffassungen zur Frage gibt, ob Stadtrundfahrten mit jederzeitiger Zustiegsmöglichkeit wegen des gemeinsamen touristischen Zwecks Linienverkehr sind (ablehnend Oberverwaltungsgericht --OVG-- Hamburg, Beschluss vom 20. September 2004  1 Bs 303/04, Deutsches Verwaltungsblatt 2005, 260; zustimmend OVG Münster, Beschluss vom 24. Mai 2007  13 B 577/07, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht-Rechtsprechungsreport 2007, 561: Linienverkehr "sui generis"), belegt, dass, selbst wenn die Genehmigungen im Streitfall nicht hätten erteilt werden dürfen, jedenfalls kein besonders schwerwiegender und offensichtlicher Fehler vorliegt.
  • BFH, 28.08.2019 - XI R 27/17

    Ermäßigter Steuersatz für genehmigungsfreien Linienverkehr mit Schiffen

    Damit ist auch eine Stadtrundfahrt bei Vorliegen aller Begriffsmerkmale des Linienverkehrs als Linienverkehr anzusehen (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 24.05.2007 - 13 B 577/07, NVwZ-RR 2007, 561, Rz 6; BayVGH, Urteil in VRS 121, 150, Rz 52; Sächsisches OVG, Urteil vom 29.06.2011 - 4 A 690/09, Gewerbearchiv --GewArch-- 2011, 481, Rz 36; BayVGH, Urteil vom 24.09.2012 - 11 B 12.321, juris, Rz 82; VG Bayreuth, Urteil vom 24.10.2014 - B 1 K 13.668, juris, Rz 33; Frye in Rau/Dürrwächter, Umsatzsteuergesetz, § 12 Abs. 2 Nr. 10 Rz 78; a.A. noch wegen des Ausflugszwecks: Hamburgisches OVG, Beschluss vom 20.09.2004 - 1 Bs 303/04, juris; nicht eindeutig insofern: BVerwG-Beschluss vom 28.06.2007 - 3 B 135/06, juris, Rz 4; Hamburgisches OVG, Urteil vom 22.09.2006 - 1 Bf 162/05, GewArch 2007, 121, Rz 29).
  • OVG Hamburg, 02.01.2012 - 3 Bs 55/11

    Einstweilige Erlaubnis nach PBefG § 20; Betreiben von Linienverkehr ohne

    Ein dringendes öffentliches Verkehrsinteresse an der Einrichtung, Erweiterung oder wesentlichen Änderung eines Stadtrundfahrtlinienverkehrs dürfte jedoch - unabhängig von der Frage, ob es sich bei dem Stadtrundfahrtlinienverkehr überhaupt um Linienverkehr im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes handelt (bejahend u. a.: OVG Bautzen, Urt. v. 29.6.2011, 4 A 690/09, juris; VGH München, Urt. v. 1.6.2011, VRS 121, 150; OVG Münster, Beschl. v. 24.5.2007, NVwZ-RR 2007, 561; /verneinend u. a.: OVG Hamburg, Beschl. v. 20.9.2004, 1 Bs 303/04, juris) - generell nicht bestehen (vgl. VGH München, Urt. v. 1.6.2011, a. a. O.).

    Die Bestimmungen des § 13 Abs. 2 Nr. 2 PBefG können daher nur zu Gunsten des öffentlichen Personennahverkehrs Bestand haben, nicht jedoch im Verhältnis zwischen verschiedenen Anbietern von Stadtrundfahrten (vgl. VGH München, Urt. v. 1.6.2011, a. a. O.; OVG Münster, Beschl. v. 24.5.2007, a. a. O.).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 24.10.2023 - 1 M 56/23

    Kleinwege- bzw. Bäderbahn; Abgrenzung von Linienverkehr einerseits und

    Eine Rechtsvorschrift, nach der für die streitgegenständliche Wegebahn der Antragstellerin eine andere rechtliche Qualifizierung des beantragten Bahnbetriebs als die des Linienverkehrs vorzunehmen wäre, existiert nicht (vgl. zur Einordnung von Stadtrundfahrten im "hop on hop off"-Verkehr als Linienverkehr: VGH München, Urteil vom 1. Juni 2011 - 11 B 11.332-, juris, Rn. 49 ff.; OVG Bautzen, Urteil vom 29. Juni 2011 - 4 A 690/09-, juris, Rn. 36; vgl. auch OVG Münster, Beschluss vom 24. Mai 2007- 13 B 577/07-; Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage, § 48, Rn. 6; Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Kommentar, Stand: Juni 2023, § 42, Rn. 153; a. A. OVG Hamburg, Beschluss vom 20. September 2014 - 1 Bs 303/04 -, juris, Rn. 8,9).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.03.2020 - 1 S 76.19

    Anwendbarkeit des Mehrfachgenehmigungsverbots auf miteinander konkurrierende

    Entgegen der Ansicht des Verwaltungsgerichts findet das sog. Mehrfachgenehmigungsverbot des § 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 a) PBefG auf miteinander konkurrierende Stadtrundfahrten der vorliegenden Art keine Anwendung, weil dieser touristisch geprägte Verkehr die von der Norm geschützten öffentlichen Verkehrsinteressen des öffentlichen Personennahverkehrs nicht beeinträchtigt (ebenso VGH München, Urteil vom 1. Juni 2011, a.a.O., Rn. 60 ff. ; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Januar 2012 - 3 Bs 55/11 - juris Rn. 11, noch offen gelassen im Urteil vom 22. September 2006 - 1 Bf 162/05 - juris Rn. 29; OVG Münster, Beschluss vom 24.Mai 2007 - 13 B 577/07 - juris Rn. 9; ähnlich VG München, Urteil vom 29. Oktober 2009 - M 23 K 08.3583 - juris Rn. 34 f., das Stadtrundfahrten in Partybussen schon nicht als Linienverkehr einstuft; a.A. OVG Bautzen, Urteil vom 29. Juni 2011 - 4 A 690/09 - juris Rn. 37 ff.; und Heinze, in: ders./Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 13 Rn. 67; offen gelassen im Beschluss des BVerwG vom 28. Juni 2007 - 3 B 135.06 - juris Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 21.02.2012 - 11 ZB 11.717

    Verpflichtungsklage auf Zustimmung zur Bedienung einer weiteren Haltestelle durch

    Von diesem Angebot wird vielmehr nur ein begrenzter Personenkreis angesprochen (OVG NRW vom 24.5.2007 NVwZ-RR 2007, 561/562).
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