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   OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17   

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https://dejure.org/2017,6726
OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17 (https://dejure.org/2017,6726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10.03.2017 - 13 B 94/17 (https://dejure.org/2017,6726)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 (https://dejure.org/2017,6726)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffnd die Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs mit zwei Taxen; Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Verschleierung des Fehlens der Genehmigungsvoraussetzung gegenüber der Behörde durch eine nur zum Schein erfolgte ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffnd die Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs mit zwei Taxen; Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Verschleierung des Fehlens der Genehmigungsvoraussetzung gegenüber der Behörde durch eine nur zum Schein erfolgte ...

  • rechtsportal.de

    Antrag auf einstweilige Anordnung betreffnd die Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs mit zwei Taxen; Unzuverlässigkeit des Unternehmers; Verschleierung des Fehlens der Genehmigungsvoraussetzung gegenüber der Behörde durch eine nur zum Schein erfolgte ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2009 - 13 B 1003/09

    Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes für die Erteilung einer Genehmigung für

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Januar 2011 - 13 B 1764/10 - Juris Rn. 2 f. und vom 29. Juli 2009 - 13 B 1003/09 -, Juris Rn. 4 f. m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 01.09.2003 - 7 ME 156/03

    Abgabenrückstand; finanzielle Leistungsfähigkeit; Leistungsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17
    Nach diesem Maßstab kommt der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung schon deshalb nicht Betracht, weil der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren jedenfalls das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, ohne dass sich die durch den Antragsgegner aufgeworfene Frage, ob und ggf. in wieweit die Vorschrift des § 15 Abs. 4 PBefG, nach der die Genehmigung nicht vorläufig erteilt werden darf, dem Erlass der hier begehrten einstweiligen Anordnung grundsätzlich entgegensteht, als entscheidungserheblich erweist; vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 11 ZB 16.1703 - Juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 - Juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 - Juris Rn. 4.
  • OVG Hamburg, 23.05.2007 - 1 Bs 92/07

    Zur Erteilung einer befristeten Taxengenehmigung im Wege einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17
    Nach diesem Maßstab kommt der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung schon deshalb nicht Betracht, weil der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren jedenfalls das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, ohne dass sich die durch den Antragsgegner aufgeworfene Frage, ob und ggf. in wieweit die Vorschrift des § 15 Abs. 4 PBefG, nach der die Genehmigung nicht vorläufig erteilt werden darf, dem Erlass der hier begehrten einstweiligen Anordnung grundsätzlich entgegensteht, als entscheidungserheblich erweist; vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 11 ZB 16.1703 - Juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 - Juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 - Juris Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.10.2013 - 13 B 576/13

    Versagung einer Verlängerung der Genehmigung zur Ausführung des Verkehrs mit

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17
    Sie kann sich auch aus einer Vielzahl auch klei-nerer Gesetzesverletzungen ergeben, die - jeweils für sich genommen - noch keine ausreichende Grundlage für die Annahme einer Unzuverlässigkeit bieten würden, in ihrer Häufigkeit bei der an der Gesamtpersönlichkeit des Antragstellers auszurichtenden Prognose aber einen schwerwiegenden Hang zur Nichtbeachtung gesetzlicher Vorschriften erkennen lassen; vgl. OVG NRW, Beschluss vom 8. Oktober 2013 - 13 B 576/13 - Juris Rn. 18 ff. m.w.N.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2011 - 13 B 1764/10

    Anordnung einer vorläufigen Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb eines

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17
    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 25. Januar 2011 - 13 B 1764/10 - Juris Rn. 2 f. und vom 29. Juli 2009 - 13 B 1003/09 -, Juris Rn. 4 f. m.w.N.
  • BVerwG, 16.11.1995 - 11 B 83.95

    Antrag auf Erteilung der Genehmigung für den Taxenverkehr - Erfordernis einer

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17
    Anders als hinsichtlich der von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 PBefG geforderten fachlichen Eignung ist eine alternative Zuverlässigkeit nicht ausreichend; vgl. BVerwG, Beschluss vom 16. November 1995 - 11 B 83.95 - Buchholz 442.01 § 13 PBefG Nr. 34 = Juris Rn. 4; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsgesetz, 68. Aktualisierungslieferung Juni 2014, § 13 PBefG Rn. 10.
  • VGH Bayern, 07.12.2016 - 11 ZB 16.1703

    Rückwirkende Genehmigung für Gelegenheitsverkehr mit Taxen oder Mietwagen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 13 B 94/17
    Nach diesem Maßstab kommt der Erlass der begehrten einstweiligen Anordnung schon deshalb nicht Betracht, weil der Antragsteller auch im Beschwerdeverfahren jedenfalls das Vorliegen eines Anordnungsanspruchs nicht hinreichend glaubhaft gemacht hat, ohne dass sich die durch den Antragsgegner aufgeworfene Frage, ob und ggf. in wieweit die Vorschrift des § 15 Abs. 4 PBefG, nach der die Genehmigung nicht vorläufig erteilt werden darf, dem Erlass der hier begehrten einstweiligen Anordnung grundsätzlich entgegensteht, als entscheidungserheblich erweist; vgl. hierzu BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 11 ZB 16.1703 - Juris Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 - Juris Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 - Juris Rn. 4.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.01.2018 - 13 B 12/18

    Erteilung einer befristeten Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 9. November 2017 - 13 B 1187/17 - Juris Rn. 3 f.; vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 - Juris Rn. 2 f.; vom 25. Januar 2011 - 13 B 1764/10 - Juris Rn. 2 f. und vom 29. Juli 2009 - 13 B 1003/09 - Juris Rn. 4 f. m.w.N.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 - Juris Rn. 9 f. und vom 8. Oktober 2013 - 13 B 576/13 - Juris Rn. 18 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 - Juris Rn. 11 f. und vom 30. April 2008 - 13 B 8/07 - Juris Rn. 29.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2019 - 13 A 28/18

    Widerruf der Erteilung einer Genehmigung zur Ausführung des Gelegenheitsverkehrs

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Januar 2018 - 13 B 12/18 -, juris, Rn. 6, vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 -, juris, Rn. 9 f., und vom 8. Oktober 2013 - 13 B 576/13 -, juris, Rn. 18 ff.

    vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 15. Januar 2018 - 13 B 12/18 -, juris, Rn. 8, vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 -, juris, Rn. 11 f., und vom 30. April 2008 - 13 A 8/07 -, GewArch 2008, 362 = juris, Rn. 29.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2020 - 13 B 1616/19

    Versagung einer Taxigenehmigung

    vgl. etwa OVG NRW, Beschlüsse vom 22. März 2018 - 13 B 1583/17 -, juris, Rn. 2; vom 9. November 2017 - 13 B 1187/17 - juris, Rn. 3 und vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 - juris, Rn. 2.

    vgl. hierzu OVG NRW, Beschluss vom 10. März 2017 - 13 B 94/17 - juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 11 ZB 16.1703 -, juris, Rn. 17; OVG Hamburg, Beschluss vom 23. Mai 2007 - 1 Bs 92/07 -, juris, Rn. 4; Nds. OVG, Beschluss vom 1. September 2003 - 7 ME 156/03 -, juris, Rn. 4.

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