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   AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08   

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https://dejure.org/2009,34712
AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08 (https://dejure.org/2009,34712)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 19.01.2009 - 13 C 153/08 (https://dejure.org/2009,34712)
AG Rheinberg, Entscheidung vom 19. Januar 2009 - 13 C 153/08 (https://dejure.org/2009,34712)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Nutzungsausfallentschädigung Motorrad

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 01.06.1983 - 11 U 16/83
    Auszug aus AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08
    Dementsprechend kann auch einem Motorrad, welches diesen spezifischen Nutzungswert unzweifelhaft zumindest auch bietet, ein vermögensrechtlich relevanter Gebrauchsvorteil im Allgemeinen nicht abgesprochen werden (OLG Hamm MDR 1983, 932; Greger, Haftungsrecht des Straßenverkehrs, § 25 Rn. 51) es sei denn, es handelt sich um ein Spaßfahrzeug, welches ausschließlich zur Gestaltung der Freizeit eingesetzt worden ist.
  • OLG Düsseldorf, 10.03.2008 - 1 U 198/07

    Nutzungsausfallentschädigung bei unfallbedingtem Ausfall einer Harley-Davidson;

    Auszug aus AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08
    Nach ständiger Rechtsprechung kann im Falle der Beschädigung eines privat genutzten Kraftfahrzeugs der Geschädigte Nutzungsausfallentschädigung für den Verlust der Gebrauchsmöglichkeit verlangen, auch wenn er keine besonderen Aufwendungen zur Überbrückung der ausgefallenen Nutzungsmöglichkeiten, wie insbesondere Mietwagenkosten, getätigt hat (vgl. OLG Düsseldorf: Urteil vom 10.03.2008 - I - 1 U 198/07 mwN).
  • LG Essen, 22.09.2005 - 10 S 228/05

    RVG - Bemessung der Geschäftsgebühr

    Auszug aus AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08
    Ist die Tätigkeit eines Rechtsanwalts nach einer Rahmengebühr abzurechnen, bestimmt der Rechtsanwalt gem. § 14 RVG die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit, der Bedeutung der Angelegenheit sowie der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Auftraggebers nach billigem Ermessen (LG Essen, Urteil vom 22.9. 2005 - 10 S 228/05.).
  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus AG Rheinberg, 19.01.2009 - 13 C 153/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH kommt Nutzungsausfallentschädigung nur bei Wirtschaftgütern in Betracht, auf deren ständige Verfügbarkeit die eigenwirtschaftliche Lebenshaltung typischerweise ausgerichtet ist (BGHZ 98, 212).
  • LG Köln, 01.02.2011 - 9 S 378/10

    Voraussetzungen für einen Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsausfallentschädigung

    Soweit dem Geschädigten für seine alltägliche Lebensführung ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung steht und der Einsatz dieses Ersatzfahrzeuges zumutbar ist, scheidet ein Ersatzanspruch daher aus (so auch OLG Frankfurt, Urt. v. 08.07.2009 - 1 U 300/08; LG Karlsruhe, Urt. v. 01.08.2008 - 3 O 381/07; im Ansatz auch AG Rheinberg, Urt. v. 19.01.2009 - 13 C 153/08; vgl. auch Schiemann, in: Staudinger, BGB, 2005, § 251 Rn. 80; Knerr, in: Geigel, Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 1. Teil, 3. Kap. Ziff. 12 Rn. 97).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.06.2008 - 13 C 179/08

    Voraussetzungen für eine Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in einem

    Die Anhörungsrügen der Antragsteller gegen den Beschluss des Senats vom 8. Mai 2008 - 13 C 151/08 und 13 C 153/08 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.
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