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   VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15.A   

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VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15.A (https://dejure.org/2015,20989)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26.06.2015 - 13 K 1388/15.A (https://dejure.org/2015,20989)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 26. Juni 2015 - 13 K 1388/15.A (https://dejure.org/2015,20989)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Visum Rechtmäßigkeit des Aufenthalts Systemische Mängel Italien Psychische Erkrankung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Visum; Rechtmäßigkeit des Aufenthalts ; Systemische Mängel Italien; Psychische Erkrankung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Legalisierung des Aufenthalts durch einen exekutiven oder legislativen Akt als Voraussetzung für die Rechtmäßigkeit des Aufenthalts im Sinne des Art. 16 Abs. 1 Dublin III-VO; Behaftung des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in Italien mit systemischen Mängeln; ...

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Italien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit einer Abschiebung eines abgelehnten Asylbewerbers nach Italien

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    Die Voraussetzungen, unter denen dies nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) und des Europäischen Gerichtshofs, EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 et al.

    vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 et al.

    Vielmehr hat eine Überstellung in einen Mitgliedstaat zu unterbleiben, wenn ernsthaft zu befürchten ist, dass das Asylverfahren und die Aufnahmebedingungen für Asylbewerber im zuständigen Mitgliedstaat systemische Mängel aufweisen, die eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der an diesen Mitgliedstaat überstellten Asylbewerber im Sinne von Artikel 4 EU-GR-Charta implizieren, EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10 et al.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2014 - 1 A 21/12

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung der Durchführung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    "Nach der im hiesigen Verfahren eingeholten Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 6.1.2015 (dort irrtümlich 6.1.2014) hat sich an der Erkenntnislage, die der Entscheidung des beschließenden Gerichts vom 7.3.2014 - 1 A 21/12.A - zu Grunde lag, nichts geändert.

    Sie kann allenfalls ergänzend herangezogen werden, sofern sich diese Umstände auch auf die Situation des Antragstellers auswirken (können), vgl. OVG NRW, Urteil vom 7. März 2014 - 1 A 21/12 -, juris, Rd. 130.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2015 - 14 A 2356/12

    Zuständigkeit Italiens als sicherer Drittstaat für die Durchführung eines

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    Auch das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) hat in seinem Urteil vom 24. April 2015 (14 A 2356/12.A) unter Bezugnahme auf die vorstehend genannte Entscheidung des EGMR und eine seinerseits eingeholte Auskunft des Auswärtigen Amtes vom 6. Januar 2015 entschieden, dass nicht festgestellt werden kann, dass in Italien systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber vorliegen, die die Annahme erlaubten, dass der Kläger tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung ausgesetzt zu werden.

    OVG NRW, Urteil vom 24. April 2015 - 14 A 2356/12.A -, juris, Rn. 35.

  • EGMR, 13.01.2015 - 51428/10

    Unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung, unmenschliche oder

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    Die allgemeinen Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien stehen nach Auffassung des EGMR - anders als diejenigen in Griechenland - für sich genommen einer Rückführung von Asylbewerbern dorthin gerade nicht entgegen, vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014, - 29217/12 - (Tarakhel . /. Schweiz), Rn. 114 f., juris und Entscheidung vom 13. Januar 2015, - 51428/10 - (A.M.E. ./. Niederlande), Rn. 35, juris (in englischer Sprache).

    EGMR, Entscheidung vom 13. Januar 2015, - 51428/10 - (A.M.E. ./. Niederlande), juris (in englischer Sprache).

  • BVerwG, 19.03.2014 - 10 B 6.14

    Asylbewerber; Asylantrag; Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; beachtliche

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    vgl. Europäischer Gerichtshof (EuGH), Urteile vom 10. Dezember 2013 - C 394/12 -, juris, Rn. 60, 62 und 14. November 2013 - C 4/11 -, juris, Rn. 37; Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 -, juris, Rn. 7.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2014 - 10 B 6.14 -, juris, Rn. 6 ff. m.w.N.

  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    Soweit der EGMR in seinem Urteil vom 4. November 2014 die Rückführung einer Familie mit Kindern nach Italien davon abhängig gemacht hat, dass der abschiebende Staat zunächst die individuelle Garantie seitens der italienischen Behörden erhalten hat, dass die Familie in einer Art und Weise in Obhut genommen wird, die dem Alter der Kinder angepasst ist, und dass die Familie zusammengehalten wird, vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014, - 29217/12 - (Tarakhel . /. Schweiz), juris, kann der Kläger als alleinstehender junger Mann daraus für sich nichts herleiten.

    Die allgemeinen Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in Italien stehen nach Auffassung des EGMR - anders als diejenigen in Griechenland - für sich genommen einer Rückführung von Asylbewerbern dorthin gerade nicht entgegen, vgl. EGMR, Urteil vom 4. November 2014, - 29217/12 - (Tarakhel . /. Schweiz), Rn. 114 f., juris und Entscheidung vom 13. Januar 2015, - 51428/10 - (A.M.E. ./. Niederlande), Rn. 35, juris (in englischer Sprache).

  • BVerwG, 17.10.2006 - 1 C 18.05

    Abschiebungsverbot; individuelle Erkrankung; Behandlungsmöglichkeit;

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    Leidet der Ausländer bereits vor der Abschiebung unter einer Erkrankung, ist von einer solchen Gefahr auszugehen, wenn sich die Erkrankung aufgrund zielstaatsbezogener Umstände nach der Abschiebung voraussichtlich in einer Weise verschlimmert, die zu einer erheblichen und konkreten Gefahr für Leib oder Leben führt, d.h. dass eine wesentliche Verschlimmerung der Erkrankung alsbald nach der Rückkehr des Ausländers droht, BVerwG, Urteil vom 17. Oktober 2006 - 1 C 18.05 -, BVerwGE 127, 33 = juris, Rn. 15.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.2007 - 13 A 4611/04

    Erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr wegen schwerer reaktiver Depression als

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    Dies ist der Fall, wenn die befürchtete Verschlimmerung der gesundheitlichen Beeinträchtigungen etwa als Folge fehlender Behandlungsmöglichkeiten im Zielland der Abschiebung zu einer erheblichen Gesundheitsgefahr führt, das heißt eine Gesundheitsbeeinträchtigung von besonderer Intensität erwarten lässt, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 26. April 2007 - 13 A 4611/04.A -, juris Rn. 32 = NRWE.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2010 - 18 B 910/10

    Reisefähigkeit eines in Deutschland unter Betreuung gestellten Ausländers bei

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Beschluss vom 29. November 2010 - 18 B 910/10 -, juris, Rn. 15 f. m.w.N.
  • VG Gelsenkirchen, 23.10.2014 - 5a K 2360/13

    Systemische Mängel in Italien; PTBS; Reiseunfähigkeit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 26.06.2015 - 13 K 1388/15
    VG Ansbach, Beschluss vom 8. Dezember 2014 - AN 14 K 14.50187b, AN 14 S 14.50186 -, juris, Rn. 33 m.w.N.; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 5a K 2360/13.A -, Rn. juris, 51 ff. m.w.N.
  • VG München, 05.11.2014 - M 18 S 14.50356

    Asylrecht; Zuständigkeitskriterien nach Dublin-II-VO nach der Übergangsregelung;

  • VG Düsseldorf, 17.03.2015 - 13 L 937/15

    Posttraumatische Belastungsstörung

  • VG Düsseldorf, 07.05.2015 - 22 L 420/15

    Rechtmäßigkeit der Abschiebung eines Asylbewerbers nach Italien als sicherem

  • EGMR, 21.01.2011 - 30696/09

    Belgische Behörden hätten Asylbewerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen

  • EuGH, 14.11.2013 - C-4/11

    Kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewerber nicht an den für die Prüfung von dessen

  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

  • VG Düsseldorf, 27.06.2014 - 13 K 654/14

    Statthaftigkeit der Anfechtungsklage bei Ablehnung eines Asylantrags nach § 27a

  • VG Düsseldorf, 12.09.2014 - 13 K 8286/13

    Dublin III-VO; Spanien; Niederlegung; Obdachlos; Konkrete Gefahr

  • VG Düsseldorf, 06.03.2015 - 13 L 272/15

    Voraussetzungen für die Ersatzzustellung eines auf die Unzulässigkeit des

  • VG Cottbus, 10.01.2018 - 5 L 197/17

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Ein bloß vorübergehendes verfahrensbegleitendes Aufenthaltsrecht, wie es § 55 Absatz 1 AsylG vermittelt, stellt keine Legalisierung in dem vorstehend genannten Sinne dar (vgl. VG Düsseldorf, Urteil v. 26. Juni 2015 - 13 K 1388/15.A, BeckRS 2015, 49814 m.w.N.; VG Berlin, Beschluss vom 20. August 2015 - 33 L 244.15 A - Juris Rn. 9; VG München, Beschluss vom 30. Dezember 2015 - M 12 S 15.50773 - Juris; VG Würzburg, Beschluss vom 26. Juni 2017 - W 8 S 17.50340 - Juris Rn. 21; VG München, Beschluss vom 27. April 2017 - M 1 S 17.50973 - Juris Rn. 17).
  • VG Leipzig, 28.08.2019 - 1 L 644/19
    Ein bloßes gesetzliches vo rübergehendes verfahrensbegleitendes Aufenthaltsrecht wie etwa § 55 Abs. 1 AsylG vermit telt, stellt keine Legalisierung in dem vorstehend genannten Sinne dar (VG Düsseldorf, Urt. v. 26.6.2015 - 13 K 1388/15.A Rn. 28, juris).
  • VG Berlin, 20.08.2015 - 33 L 244.15

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Ein bloß vorübergehendes verfahrensbegleitendes Aufenthaltsrecht, wie es § 55 Absatz 1 AsylVfG vermittelt, stellt keine Legalisierung in dem vorstehend genannten Sinne dar (vgl. VG Düsseldorf, Urteil v. 26.06.2015 - 13 K 1388/15.A, BeckRS 2015, 49814 m.w.N.).
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