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   FG München, 07.08.2000 - 13 K 2856/97   

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https://dejure.org/2000,17681
FG München, 07.08.2000 - 13 K 2856/97 (https://dejure.org/2000,17681)
FG München, Entscheidung vom 07.08.2000 - 13 K 2856/97 (https://dejure.org/2000,17681)
FG München, Entscheidung vom 07. August 2000 - 13 K 2856/97 (https://dejure.org/2000,17681)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übergabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs an zwei Kinder zu etwa gleichen Teilen als Betriebsaufgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übergabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs an zwei Kinder zu etwa gleichen Teilen als Betriebsaufgabe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Übergabe eines verpachteten landwirtschaftlichen Betriebs an zwei Kinder zu etwa gleichen Teilen als Betriebsaufgabe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 1320
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 09.05.1996 - IV R 77/95

    Der Freibetrag zur Abfindung weichender Erben kann auch bei gleichzeitiger

    Auszug aus FG München, 07.08.2000 - 13 K 2856/97
    Demgegenüber unterscheidet sich der Urteilsfall der BFH-Entscheidung vom 9. Mai 1996 IV R 77/95 (BFHE 180, 391 , BStBl II 1996, 476 ) in wesentlichen Punkten von der hier zu beurteilenden Streitsache.

    Im Falle des BFH (BFHE 180, 391 , BStBl II 1996, 476 ) hatten die Eltern die eine Tochter als Hoferbin bestimmt und ihr 79 % (6,3 von 8 ha) der Gesamtfläche mit Hofstelle übertragen; die zweite Tochter wurde mit 1, 7 ha als weichende Erbin abgefunden.

    Diese setzt wie eine (entgeltliche) Veräußerung voraus, daß alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (so BFH-Urteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 137, 84, BStBl II 1986, 808, 810, und in BFHE 180, 391 , BStBl II 1996, 476, 477).

  • BFH, 01.02.1990 - IV R 8/89

    Betriebsaufgabe statt Betriebsübertragung im ganzen bei Rückbehalt von 18 v. H.

    Auszug aus FG München, 07.08.2000 - 13 K 2856/97
    Der Streitfall gleicht dem Sachverhalt, der dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 1. Februar 1990 IV R 8/89 (BFHE 159, 471 , BStBl II 1990, 428 ) zugrunde lag und den der BFH als Betriebsaufgabe ansah.
  • BFH, 24.07.1986 - IV R 137/84

    Kein landwirtschaftlicher Liebhabereibetrieb bei Gewinnermittlung nach

    Auszug aus FG München, 07.08.2000 - 13 K 2856/97
    Diese setzt wie eine (entgeltliche) Veräußerung voraus, daß alle wesentlichen Betriebsgrundlagen in einem Vorgang auf einen Erwerber übertragen werden (so BFH-Urteile vom 24. Juli 1986 IV R 137/84, BFHE 137, 84, BStBl II 1986, 808, 810, und in BFHE 180, 391 , BStBl II 1996, 476, 477).
  • FG Rheinland-Pfalz, 25.06.2014 - 1 K 1627/11

    Aufteilung von landwirtschaftlichem Betriebsvermögen im Wege einer

    Werden die wesentlichen Betriebsgrundlagen - wie im Streitfall - auf mehrere Personen übertragen, kommt eine unentgeltliche Betriebsübertragung iSv § 7 Abs. 1 EStDV nur dann in Betracht, wenn diese eine Mitunternehmerschaft bilden, welche den Betrieb fortführt (Geissler, in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 16, Rz. 127; Paul, in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 14, Rz. 26; Mutscher, in Frotscher, EStG, § 6, Rz. 475); anderenfalls liegt eine Betriebsaufgabe vor (Kulosa, in Hermann/Heuer/Raupach, EStG, § 16, Rz. 522; vgl. zu einem solchen Sachverhalt auch FG München, Urteil vom 7. August 2000 13 K 2856/97, EFG 2000, 1320, zu Ziff. II. 1. a.E.).
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