Rechtsprechung
VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Einsicht in Teile der Akte zum Zusammenschlussverfahren nach Maßgabe des § 1 IFG
- ra.de
- lda.brandenburg.de
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
- fragdenstaat.de
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- lda.brandenburg.de (Kurzinformation)
Beratungsgeheimnis (behördlicher Entscheidungsprozess), Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Verfahrensgang
- VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2017 - 15 A 530/16
- BVerwG, 09.05.2019 - 7 C 34.17
- OVG Nordrhein-Westfalen - 8 A 530/16 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2010 - 8 A 475/10
Kein Anspruch auf Einsichtnahme in Protokolle der Deutschen …
Auszug aus VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
Dem Informationszugang betreffend das Votum des Berichterstatters steht jedoch der Versagungsgrund des § 3 Nr. 3 Buchstabe b IFG entgegen, wonach der Anspruch auf Informationszugang nicht besteht, wenn und solange die notwendige Vertraulichkeit, zur Erstreckung der Einschränkung "notwendige Vertraulichkeit" auch auf Buchstabe b siehe Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (OVG NRW), Urteil vom 2. November 2010 - 8 A 475/10 -, juris Rn. 83 ff., der Beratungen von Behörden beeinträchtigt wird.Geschützt ist nur der eigentliche Vorgang der (inner-/zwischen-) behördlichen Entscheidungsfindung, d.h. die Besprechung, Beratschlagung, Abwägung - der Beratungsprozess im engeren Sinne -, nicht jedoch die hiervon zu unterscheidenden Tatsachengrundlagen und die Grundlagen der Willensbildung (Beratungsgegenstand) sowie das Ergebnis der Willensbildung (Beratungsergebnis), vgl. OVG NRW, - 8 A 475/10 -, a.a.O., juris Rn. 91.
- OVG Schleswig-Holstein, 15.09.1998 - 4 L 139/98
Umweltinformationsgesetz: Der Begriff der behördlichen "Beratung" ist eng …
Auszug aus VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
Hiervon ausgehend wird bereits in der Begründung des Gesetzentwurfes zu § 8 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 UIG, BTDrucks 15/3406, S. 19 unter Hinweis auf die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig, Urteil vom 15. September 1998 - 4 L 139/98 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht (NVwZ) 1999, 470 = juris Rn. 39 ff., festgehalten, dass der Begriff der Beratung sich allein auf den Beratungsvorgang bezieht. - BVerwG, 18.07.2011 - 7 B 14.11
Informationszugang; Beratung; Vertraulichkeit
Auszug aus VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
Insofern würde durch das Bekanntwerden des Votums - auch nach Abschluss der konkreten Beratung -, vgl. OVG NRW, - 8 A 575/10 -, a.a.O., juris Rn. 103 ff., sowie die dazu ergangene Entscheidung des BVerwG auf die Nichtzulassungsbeschwerde, Beschluss vom 18. Juli 2011 - 7 B 14.11 -, juris, die notwendige Vertraulichkeit der Beratung beeinträchtigt.
- BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12
Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
Auszug aus VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
Hierfür muss die prognostische Einschätzung nachteiliger Auswirkungen im Fall des Bekanntwerdens der Informationen nachvollziehbar und plausibel dargelegt werden, BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - 7 D. 12.13 -, juris Rn. 2, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12. - VG Köln, 24.11.2011 - 13 K 1549/10
Gewährung von Akteneinsicht nach dem Informationsfreiheitsgesetz in einem …
Auszug aus VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
Dies gilt insbesondere auch für Voten von Berichterstattern, die nach den Angaben des Bundeskartellamtes in einem Parallelverfahren vor dem erkennenden Gericht zum Vorgang des jeweiligen Verfahrens genommen werden, vgl. im Einzelnen Verwaltungsgericht (VG) Köln, Urteil vom 24. November 2011 - 13 K 1549/10 -, juris Rn. 37 ff., 40. - BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03
Geschäftsgeheimnisse
Auszug aus VG Köln, 28.01.2016 - 13 K 5012/13
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse umfassen alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig sind, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat; Betriebsgeheimnisse betreffen im Wesentlichen technisches Wissen, Geschäftsgeheimnisse - wie hier - vornehmlich kaufmännisches Wissen, vgl. Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 -, Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE) 115, 205 (230 f.); BVerwG, stRspr, vgl. zuletzt Vorlagebeschluss vom 4. November 2015 - 7 D. 4.14 -, juris Rn. 16.