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   FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94 E   

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https://dejure.org/2000,4699
FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94 E (https://dejure.org/2000,4699)
FG Münster, Entscheidung vom 26.10.2000 - 13 K 5186/94 E (https://dejure.org/2000,4699)
FG Münster, Entscheidung vom 26. Oktober 2000 - 13 K 5186/94 E (https://dejure.org/2000,4699)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorweggenommene Erbfolge; Mietvertrag über eine wohnrechtsbelastete Wohnung; Grundstücksübertragung; Herstellungskosten einer Wohnung; Abzugsfähigkeit von Sonderausgaben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien - Zur Anerkennung eines Mietvertrages über wohnrechtsbelastete Wohnung aufgrund Grunstücksübertragung im Wege vorweggenommener Erbfolge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Übertragung eines Zweifamilienhauses und Rückanmietung

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Angehörigen-Mietverhältnis - Schenkung mit Rückanmietung ist kein Gestaltungsmissbrauch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2001, 636
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 5/93

    Anschaffungsnaher Herstellungsaufwand bei teilentgeltlichem Erwerb eines Gebäudes

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Nach dem BFH-Urteil vom 9. Mai 1995 IX R 5/93 (BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588) können als nachträgliche Herstellungskosten zu beurteilende anschaffungsnahe Aufwendungen auch bei teilentgeltlichem Erwerb - wie hier - anfallen.

    Ferner könnte das Urteil von dem BFH-Urteil in BFHE 178, 40, BStBl II 1996, 588 divergieren.

  • BFH, 19.12.1995 - IX R 35/94

    Vorweggenommene Erbfolge: Auslegung von Vereinbarungen

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Dem Grunde nach könne die Vereinbarung eines Mietverhältnisses im Zusammenhang mit der Vermögensübergabe im Rahmen einer vorweggenommenen Erbfolge gemäß Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94 (BFH/NV 1996, 598) anerkannt werden.

    Diese Gestaltung ist nicht zu beanstanden (Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94, BFH/NV 1996, 598; vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158).

  • BFH, 03.02.1998 - IX R 38/96

    Mietvertrag mit Sicherungsnießbrauch

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    a) Ein Gestaltungsmißbrauch im Sinne dieser Vorschrift ist gegeben, wenn eine rechtliche Gestaltung gewählt wird, die, gemessen an dem erstrebten Ziel, unangemessen ist, der Steuerminderung dienen soll und durch wirtschaftliche oder sonst beachtliche nichtsteuerliche Gründe nicht zu rechtfertigen ist (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BFH-Urteil vom 3. Februar 1998 IX R 38/96, BFHE 185, 379, BStBl II 1998, 539 m.w.N.).

    Eine rechtliche Gestaltung ist erst dann unangemessen, wenn der Steuerpflichtige die vom Gesetzgeber vorausgesetzte Gestaltung zum Erreichen eines bestimmten wirtschaftlichen Ziels nicht gebraucht, sondern dafür einen ungewöhnlichen Weg wählt, auf dem nach den Wertungen des Gesetzgebers das Ziel nicht erreichbar sein soll (BFH-Urteil in 185, 379, BStBl II 1998, 539, m.w.N.).

  • BFH, 12.09.1995 - IX R 54/93

    Kein Rechtsmißbrauch i. S. des § 42 AO 1977, wenn Alleineigentümer von zwei

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Diese Gestaltung ist nicht zu beanstanden (Urteile des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 19. Dezember 1995 IX R 35/94, BFH/NV 1996, 598; vom 12. September 1995 IX R 54/93, BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158).

    Eltern steht es aber frei, ihren Kindern Vermögensgegenstände entgeltlich oder unentgeltlich zu übertragen und sich ferner die Nutznießung des übertragenen Gegenstandes entweder unentgeltlich oder entgeltlich zu sichern (BFH-Urteile vom 26. November 1996 IX R 51/94, BFH/NV 1997, 404; in BFHE 178, 542, BStBl II 1996, 158).

  • BFH, 17.12.2003 - IX R 7/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen; Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Außerdem sind zu dieser Frage bereits die Revisionen IX R 7/98, IX R 8/98 und IX R 44/98 bei dem BFH anhängig.
  • BFH, 10.12.2003 - IX R 44/98

    VuV: Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen - Gestaltungsmissbrauch

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Außerdem sind zu dieser Frage bereits die Revisionen IX R 7/98, IX R 8/98 und IX R 44/98 bei dem BFH anhängig.
  • BFH, 01.10.1997 - X R 149/94

    Renovierungsaufwendungen bei teilentgeltlichem Erwerb

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Durch die Aufwendungen würde das Gebäude über seinen bei der Anschaffung vorhandenen Zustand hinaus wesentlich verbessert, so daß die Begriffsmerkmale des auch für die Begriffsbestimmung der Herstellungskosten im Steuerrecht maßgeblichen - § 255 Abs. 2 des Handelsgesetzbuches (HGB) erfüllt seien (vgl. nur BFH-Urteil vom 1. Oktober 1997 X R 149/94, BFHE 184, 412, BStBl II 1998, 247 m.w.N.).
  • BFH, 17.02.1998 - IX R 30/96

    Nebenkosten bei Mietvertrag mit Angehörigen

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Die neuere Rechtsprechung des BFH setzt dabei zumindest voraus, daß die Hauptpflichten der Vertragsparteien, wie das Überlassen einer bestimmten Mietsache zur Nutzung und die Höhe der zu entrichtenden Miete (vgl. § 535 BGB), klar und eindeutig vereinbart worden sind und entsprechend dem Vereinbarten durchgeführt werden (vgl. nur BFH-Urteil vom 17. Februar 1998 IX R 30/96, BFHE 185, 397, BStBl II 1998, 349).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 30/98

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Die Zahlung der dauernden Last einerseits und die Erfüllung der mietvertraglichen Vereinbarungen andererseits sind bürgerlich-rechtlich und wirtschaftlich zwei unterschiedliche Vorgänge, die auch steuerrechtlich voneinander zu trennen sind (zum ganzen BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98, BFHE 190, 169, BStBl II 2000, 223; IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224; IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 39/99

    Mietverträge mit unterhaltsberechtigten Kindern

    Auszug aus FG Münster, 26.10.2000 - 13 K 5186/94
    Die Zahlung der dauernden Last einerseits und die Erfüllung der mietvertraglichen Vereinbarungen andererseits sind bürgerlich-rechtlich und wirtschaftlich zwei unterschiedliche Vorgänge, die auch steuerrechtlich voneinander zu trennen sind (zum ganzen BFH-Urteile vom 19. Oktober 1999 IX R 30/98, BFHE 190, 169, BStBl II 2000, 223; IX R 39/99, BFHE 190, 173, BStBl II 2000, 224; IX R 80/97, BFH/NV 2000, 429).
  • BFH, 19.10.1999 - IX R 80/97

    Mietverträge mit Kindern

  • BFH, 24.02.1999 - X R 2/96

    Vorweggenommene Erbfolge; nachträgliche HK bei teilentgeltlichem Erwerb einer

  • BFH, 26.11.1996 - IX R 51/94

    Unrechte einheitliche Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 29.11.1982 - GrS 1/81

    Pensionsnehmer - Übertragung von Wertpapieren - Pensionsgeschäft - Steuerfreiheit

  • BFH, 28.07.1999 - X R 66/95

    Erbauseinandersetzung und Wohneigentumsförderung

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