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   FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03   

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https://dejure.org/2005,6614
FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03 (https://dejure.org/2005,6614)
FG Köln, Entscheidung vom 07.09.2005 - 13 K 6449/03 (https://dejure.org/2005,6614)
FG Köln, Entscheidung vom 07. September 2005 - 13 K 6449/03 (https://dejure.org/2005,6614)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Notwendigkeit der Korrektur eines Bilanzierungsfehlers; Bilanzierung von Mietereinbauten; Bilanzielle Behandlung von Aufwendungen auf Gebäude eines Dritten; Bewertung von wesentlichen Bestandteilen einer Betriebsanlage; Qualifizierung von Nutzungsrechten als ...

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bilanzierung von Mietereinbauten

Besprechungen u.ä.

  • BRZ (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Bilanzierung von Mietereinbauten

Papierfundstellen

  • EFG 2005, 1918
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 19.06.1997 - IV R 16/95

    1. Können Anschaffungs(haupt)kosten nicht aktiviert werden, können auch

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Das Entgelt muss sich auf den abgeleiteten Erwerb des Wirtschaftsguts beziehen und nach der Vorstellung beider Vertragsteile die Gegenleistung für die erlangten Vorteile darstellen (BFH-Urteil vom 19. Juni 1997 IV R 16/95, BFHE 183, 484, BStBl II 1997, 808 m. w. N.).

    Selbst wenn man in der Wechselbezüglichkeit von Nutzungsüberlassung und Produktionsverpflichtung eine derartige Entgeltlichkeit sehen würde, wäre das Nutzungsrecht bei der Klägerin nicht zu bilanzieren, weil ihm ein schwebendes Geschäft zu Grunde läge, das nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung nicht in die Bilanz aufzunehmen ist, solange das bestehende Gleichgewicht zwischen Rechten und Pflichten nicht durch Vorleistungen oder Erfüllungsrückstände gestört ist (BFH, BStBl II 1997, 808 m. w. N.).

  • BFH, 19.08.1998 - XI R 8/96

    Keine Rückstellung für künftige Herstellungskosten

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Danach können Einbauten von Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten bei den Nutzungsberechtigten zu einem selbstständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn es sich um Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteile handelt, oder wenn die Einbauten in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem vom Nutzungsberechtigten unterhaltenen Betrieb stehen oder wenn es sich um wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten handelt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 8/96, BFHE 186, 417, BStBl II 1999, 18; BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 173, 333, BStBl II 1994, 164).

    Zwischen der Anlage und dem in dem Gebäude ausgeübten Gewerbebetrieb muss ein ähnlich enger Zusammenhang bestehen, wie er üblicherweise bei Maschinen gegeben ist (BFH, BStBl II 1999, 18, 20).

  • BFH, 28.07.1993 - I R 88/92

    Zur Aktivierung von Mietereinbauten als selbständige Wirtschaftsgüter im

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Danach können Einbauten von Mietern, Pächtern und sonstigen Nutzungsberechtigten bei den Nutzungsberechtigten zu einem selbstständigen aktivierbaren Wirtschaftsgut führen, wenn es sich um Betriebsvorrichtungen oder Scheinbestandteile handelt, oder wenn die Einbauten in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang mit dem vom Nutzungsberechtigten unterhaltenen Betrieb stehen oder wenn es sich um wirtschaftliches Eigentum des Nutzungsberechtigten handelt (vgl. z. B. BFH-Urteil vom 19. August 1998 XI R 8/96, BFHE 186, 417, BStBl II 1999, 18; BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 173, 333, BStBl II 1994, 164).

    Voraussetzung für die Bilanzierung sonstiger Mietereinbauten als materielles Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist, dass die Einbauten unmittelbar den besonderen betrieblichen oder beruflichen Zwecken des Mieters dienen und mit dem Gebäude nicht in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehen (BMF, BStBl I 1976, 66 unter 4b, 7; BFH-Urteil vom 28. Juli 1993 I R 88/92, BFHE 172, 333, BStBl II 1994, 164 ).

  • BFH, 18.12.2002 - I R 11/02

    Aktivierung von Zinsansprüchen aus Genussrechten

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    HGB sind zu aktivieren, sobald sie wirtschaftlich in der Vergangenheit verursacht und am Bilanzstichtag hinreichend sicher sind (vgl. Schmidt, EStG, § 5. Rdnr. 270 Stichwort Forderungen; Blümich, EStG, § 5. Rdnr. 480 ff.; BFH-Urteil vom 18. Dezember 2002 I R 11/02, BFHE 201, 228, BStBl II 2003, 400 jeweils m. w. N.).
  • BFH, 20.05.1992 - X R 49/89

    Zeitanteilige Aktivierung von Mietzinsforderungen bei KFZ-Vermietung

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Der Ausweis als Forderung verdrängt die Rechnungsabgrenzung (vgl. BFH-Urteil vom 20. Mai 1992 X R 49/89, BFHE 168, 182, BStBl II 1992, 904).
  • BFH, 12.08.1982 - IV R 184/79

    Zur bilanzsteuerrechtlichen Beurteilung eines Immobilien-Leasingvertrags mit

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Das aus einem Mietverhältnis folgende Nutzungsrecht ist in diesem Sinne entgeltlich erworben, denn als Entgelt wird ein laufend zu entrichtender Mietzins gezahlt (vgl. BFH-Urteile vom 12. August 1982 IV R 184/79, BFHE 136, 280, BStBl II 1982, 696; vom 20. Januar 1983 IV R 158/80, BFHE 138, 53, 58, BStBl II 1983, 413, 416).
  • BFH, 24.06.2004 - III R 50/01

    Anspruch des Nießbrauchers auf Eigenheimzulage bei Beteiligung an den

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Ein wirtschaftlicher Ausschluss in diesem Sinne liegt vor, wenn nach dem Gesamtbild der Verhältnisse kein Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers besteht oder der Herausgabeanspruch keine wirtschaftliche Bedeutung mehr hat (z.B. BFH-Urteil vom 24. Juni 2004 III R 50/01, BStBl II 2005, 80 m. w. N.).
  • BFH, 26.11.1973 - GrS 5/71

    Keine gesonderte AfA für Heizungs- und Fahrstuhlanlagen usw. bei Gebäuden des

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Nach der ganz herrschenden Meinung (vgl. Nachweise bei Blümich, EStG, § 5 Rdnr. 740 Stichwort "Mietereinbauten und -umbauten"), die von der Grundsatzentscheidung des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 26. November 1973 GrS 5/71, BFHE 111, 242, BStBl II 1974, 132, ausgeht, können Mietereinbauten oder Einbauten sonstiger Nutzungsberechtigter im Betriebsvermögen des Mieters/Nutzungsberechtigten aktiviert werden, wenn es sich um Herstellungsaufwand handelt und die Einbauten als gegenüber dem Gebäude selbstständige Wirtschaftsgüter zu qualifizieren sind.
  • BFH, 26.10.1987 - GrS 2/86

    Zur unentgeltlichen Überlassung von Nutzungsvorteilen

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Auch ein rein schuldrechtliches Nutzungsrecht, wie es z. B. durch den Abschluss eines Mietvertrages oder sonstigen Überlassungsvertrages entsteht, ist danach ein immaterielles Wirtschaftsgut (vgl. BFH-Beschluss vom 20. August 1986 I R 41/82, BFHE 151, 523, 532, BStBl II 1988, 348, 352, m.w.N.).
  • BFH, 26.02.1975 - I R 32/73

    Mieterumbauten und -einbauten als selbständige materielle Wirtschaftsgüter, kein

    Auszug aus FG Köln, 07.09.2005 - 13 K 6449/03
    Der BFH hat bereits 1975 entschieden (vgl. BFH-Urteil vom 26. Februar 1975 I R 32/73, BFHE 115, 238, BStBl II 1975, 443 unter II. 4), dass Aufwendungen für Mietereinbauten Entgelt für die Herbeiführung eines Erfolges seien, nicht aber für auf einen bestimmten Zeitraum bezogene Leistungen des Vermieters.
  • BFH, 20.08.1986 - I R 41/82

    Vorlagebeschluß an den großen Senat zu den Fragen, - ob ein unentgeltlicher

  • BFH, 20.01.1983 - IV R 158/80

    Bilanzierung - Erbbaurechtsverhältnis - Erbbauberechtigter

  • FG Berlin-Brandenburg, 20.08.2009 - 11 K 636/05

    Keine Sonderabschreibungen für Mietereinbauten und Erhaltungsaufwendungen

    Insbesondere weist keines dieser Wirtschaftsgüter besondere Kriterien auf, die speziell auf die betrieblichen Bedürfnisse des Klägers ausgerichtet sind (zu Elektro- und Heizungsanlagen, vgl. Finanzgericht [FG] Köln , Urteil vom 07.09.2005 - 13 K 6449/03 -, Entscheidungen der Finanzgerichte [EFG] 2005, 191; zum Fußbodenbelag, vgl. FG des Landes Brandenburg , Urteil vom 01.06.1999 - 3 K 2250/97 -, Deutsches Steuerrecht-Entscheidungsdienst [DStRE] 2001, 763; FG Münster, Urteil vom 11.08.1998 - 3 K 1091/96 EW -, EFG 1999, 104).
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