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   VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09   

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VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09 (https://dejure.org/2010,2805)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.03.2010 - 13 K 6883/09 (https://dejure.org/2010,2805)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. März 2010 - 13 K 6883/09 (https://dejure.org/2010,2805)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Richter Ruhestand Altersgrenze Hinausschieben Antrag Verlängerung der Lebensarbeitszeit Diskriminierung wegen des Alters Gleichheitsgrundsatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Richter Ruhestand Altersgrenze Hinausschieben Antrag Verlängerung der Lebensarbeitszeit Diskriminierung wegen des Alters Gleichheitsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Richters in Nordrhein-Westfalen auf eine individuelle Verlängerung seiner Lebensarbeitszeit; Vereinbarkeit der Normierung einer starren Altersgrenze für den Ruhestand mit deutschem und europäischem Recht gegen Diskriminierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Klage des Amtsrichters gegen Altersgrenze abgewiesen

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Amtsrichter klagt gegen Altersgrenze

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Amtsrichter darf nicht länger arbeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auch ein Richter muss sich einmal zur Ruhe setzen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Amtsrichter hat keinen Anspruch auf Beschäftigung über die Altersgrenze hinaus - Individuelle Verlängerung der Arbeitszeiten wie bei Beamten für Richter nicht vorgesehen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 05.03.2009 - C-388/07

    DER GERICHTSHOF STELLT KLAR, UNTER WELCHEN VORAUSSETZUNGEN DIE MITGLIEDSTAATEN

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Dies ist jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urteile vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa] sowie vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England]) auch nicht erforderlich.

    Vielmehr haben die Gesetzgeber der Mitgliedstaaten einen weiten Ermessensspielraum, innerhalb dessen sie einen gerechten Ausgleich zwischen den widerstreitenden Interessen finden müssen (so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 -).

    Es ist zwar die Aufgabe der nationalen Gerichte, im konkreten Rechtsstreit in Auslegung des nationalen Rechts zu prüfen, ob eine Entlassungsbedingung sich als rechtmäßiges Ziel im Sinne von Art. 6 Abs. 1 der Richtlinie darstellt (so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 05.03.2009 - C 388/07 - Rdnr. 47).

    Denn anders als bei privaten Arbeitgebern, deren individuelles betriebliches Streben nach Kostenreduzierung oder einem Wettbewerbsvorsprung nicht als Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen des Alters genügt (vgl. EuGH, Urteil vom 05.03.2009 C 388/07 Rdnr. 46), besteht für die öffentlichen Arbeitgeber die Besonderheit, dass eine altersdurchmischte, leistungsfähige und engagierte Beamtenschaft gleichzeitig dem Allgemeinwohl förderlich ist, indem die Aufgaben der Behörden in bestmöglicher Weise wahrgenommen werden können.

  • BVerfG, 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07

    Heraufsetzung des Pensionsalters für Polizeibeamte in Rheinland-Pfalz

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Demgemäß beruht die Festlegung der beamtenrechtlichen Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand auch auf der generalisierenden Überlegung, dass bei Erreichen eines bestimmten Alters der Eintritt der Dienstunfähigkeit unwiderleglich vermutet wird (vgl. zuletzt noch BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 - NVwZ 2008, 1233 f. = ZBR 2008, 411 = DVBl. 2008, 997 ff. zum Pensionsalter für Polizeivollzugsbeamte in Rheinland-Pfalz, m. w. N.).

    In diesem Bereich hat der Gesetzgeber einen weiten Gestaltungsspielraum und kann auf der Grundlage von Erfahrungswerten generalisierende Regelungen dazu treffen, bis zu welchem Zeitpunkt er die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit der jeweiligen Beamtengruppe noch als gegeben ansieht (BVerfG, Beschluss vom 23.05.2008 2 BvR 1081/07 - a. a. O.).

    Selbst Gesichtspunkte der Haushaltskonsolidierung mögen daneben in einem gewissen Maß in die Bestimmung der legitimen Ziele mit einfließen dürfen (so unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten BVerfG, Beschluss vom 23.05.2008 - 2 BvR 1081/07 -), weil die Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ebenfalls einen im Allgemeininteresse liegenden Belang darstellt.

  • EuGH, 16.10.2007 - C-411/05

    Palacios de la Villa ./. Cortefiel: Gemeinschaftsrechtliche Unbedenklichkeit

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Dies ist jedoch in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (vgl. nur Urteile vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa] sowie vom 05.03.2009 - C 388/07 - [Age Concern England]) auch nicht erforderlich.

    Auch in diesem Zusammenhang ist jedoch der ausdrückliche Wertungsspielraum des Gesetzgebers der Mitgliedsstaaten zu beachten, so dass es genügt, wenn die verfolgten Ziele "nicht unvernünftig" erscheinen (EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa], Rdnr. 72, worin der EuGH sich auf diese Feststellung beschränkt und keine weitergehenden Darlegungen verlangt hat).

    Diesen finanziellen Ausgleich am Ende der beruflichen Laufbahn hat auch der Europäische Gerichtshof dahingehend bewertet, dass durch die zwangsweise Beendigung des Arbeitsverhältnisses keine übermäßige Beeinträchtigung des Arbeitnehmers eintritt (vgl. EuGH, Urteil vom 16.10.2007 - C 411/05 - [Palacios de la Villa] Rdnr. 73).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 1 B 1412/09

    Eintritt in den Ruhestand eines Richters am Amtsgericht zu einem anderen

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Für die Anwendbarkeit der Richtlinie wohl Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 16. Oktober 2007 C411/05 - (Palacios de la Villa), juris; anderer Auffassung scheinbar Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 30. September 2009 - 1 B 1412/09 -, juris.

    Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat in seinem Beschluss vom 30. September 2009, Az.: 1 B 1412/09, juris, vornehmlich mit Blick auf Art. 3 GG Folgendes ausgeführt:.

  • EuGH, 27.05.2004 - C-285/02

    Elsner-Lakeberg

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Dies darf allerdings nicht der alleinige Beweggrund für eine getroffene Regelung sein, da das Gemeinschaftsrecht ausschließlich fiskalischen Belangen die notwendige Rechtfertigung abspricht (vgl. hierzu die zur Diskriminierung wegen des Geschlechts ergangene Rechtsprechung des EuGH, u. a. Urteile vom 27.05.2004 - C 285/02 - [Elsner-Lakeberg] und vom 06.12.2007 - C 300/06 - [Voß]).
  • BVerfG, 10.04.1984 - 2 BvL 19/82

    Emeritierungsalter

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Der Überalterung entgegenzuwirken und die Zukunftschancen Jüngerer zu fördern, sind somit zulässige Ziele, die der Gesetzgeber einer Regelaltersgrenze zu Grunde legen kann (so schon BVerfG, Urteil vom 10.04.1984 - 2 BvR 19/82 - BVerfGE 67, 1 ff., sowie Beschluss vom 10.12.1985 - 2 BvL 18/83 - NVwZ 1986, 369 ff.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.09.2006 - 2 B 10951/06

    Oberbürgermeister muss mit 68 Jahren aus dem Amt scheiden

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Somit bestehen insgesamt keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer starren Altersgrenze, die der gesetzlichen Regelung des § 50 Abs. 1 HBG entgegengehalten werden können (ebenso für die tarifvertragliche Altersgrenze bei Gebäudereinigern BAG, Urteil vom 18. Juni 2008 -7 AZR 116/07 - ; für die kassenärztliche Altersgrenze BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R - für die Altersgrenze der Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 B 10951/06 - alle zitiert nach juris).".
  • EuGH, 06.12.2007 - C-300/06

    DIE VERGÜTUNG VON MEHRARBEIT ZU EINEM NIEDRIGEREN SATZ ALS DEM, DER FÜR REGULÄRE

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Dies darf allerdings nicht der alleinige Beweggrund für eine getroffene Regelung sein, da das Gemeinschaftsrecht ausschließlich fiskalischen Belangen die notwendige Rechtfertigung abspricht (vgl. hierzu die zur Diskriminierung wegen des Geschlechts ergangene Rechtsprechung des EuGH, u. a. Urteile vom 27.05.2004 - C 285/02 - [Elsner-Lakeberg] und vom 06.12.2007 - C 300/06 - [Voß]).
  • BSG, 06.02.2008 - B 6 KA 41/06 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Beendigung der Kassenzulassung -

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Somit bestehen insgesamt keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer starren Altersgrenze, die der gesetzlichen Regelung des § 50 Abs. 1 HBG entgegengehalten werden können (ebenso für die tarifvertragliche Altersgrenze bei Gebäudereinigern BAG, Urteil vom 18. Juni 2008 -7 AZR 116/07 - ; für die kassenärztliche Altersgrenze BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R - für die Altersgrenze der Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 B 10951/06 - alle zitiert nach juris).".
  • BAG, 18.06.2008 - 7 AZR 116/07

    Altersgrenze - Gemeinschaftsrecht

    Auszug aus VG Düsseldorf, 08.03.2010 - 13 K 6883/09
    Somit bestehen insgesamt keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken gegen die Festlegung einer starren Altersgrenze, die der gesetzlichen Regelung des § 50 Abs. 1 HBG entgegengehalten werden können (ebenso für die tarifvertragliche Altersgrenze bei Gebäudereinigern BAG, Urteil vom 18. Juni 2008 -7 AZR 116/07 - ; für die kassenärztliche Altersgrenze BSG, Urteil vom 6.2.2008 - B 6 KA 41/06 R - für die Altersgrenze der Kommunalbeamten in Rheinland-Pfalz OVG Koblenz, Beschluss vom 20.9.2006 - 2 B 10951/06 - alle zitiert nach juris).".
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

  • VG Gießen, 22.04.2008 - 5 L 729/08

    Altersgrenze für Ruhestandseintritt

  • VGH Hessen, 28.09.2009 - 1 B 2487/09

    Altersgrenze im Beamtenrecht

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - 1 B 653/09

    Weiterbeschäftigung als Richterin an einem Landgericht; Weiterbeschäftigung einer

  • VG Frankfurt/Main, 06.08.2009 - 9 L 1887/09

    Vereinbarkeit von beamtenrechtlichen Altersgrenzen mit Europarecht

  • VG Karlsruhe, 28.07.2010 - 4 K 1239/10

    Hinausschieben des Eintritts in den Ruhestand

    Die Kammer schließt sich den Ausführungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs an (im Ergebnis ebenso: VG Düsseldorf, Urt. v. 08.03.2010 - 13 K 6883/09 -, VG Gelsenkirchen, Urt. v. 19.02.2010 - 12 K 1310/08 - und VG Aachen, Urt. v. 18.09.2009 - 1 L 339/09- jeweils juris; OVG NW Beschl. v. 30.09.2009 - 1 B 1412/09 - NVwZ-RR 2010, 102).

    Denn diese (Ermessens-) Vorschrift verlangt die tatbestandliche Prüfung, dass die Verlängerung im "dienstlichen Interesse steht" (vgl. auch: VG Düsseldorf Urt. v. 08.03.2010 - 13 K 6883/09 - juris).

  • VG Düsseldorf, 25.09.2013 - 13 L 1412/13

    Regelaltersgrenze, Altersdiskriminierung, Eintritt in den Ruhestand,

    vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21. Juli 2011 - 6 A 808/10 -, juris, Rdn. 8; Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteile vom 21. März 2013 - 13 K 208/13 -, juris, Rdn. 42, und vom 8. März 2010 - 13 K 6883/09 -, juris, Rdn. 46 ff., 57; Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Urteil vom 19. Februar 2010 - 12 K 1310/08 -, juris.
  • VG Karlsruhe, 24.04.2023 - 12 K 2386/22
    In einem nationalen Verfahren wurde hierzu die Auffassung vertreten, dass der Ausschluss des Hinausschiebens des Eintritts in den Ruhestand nicht an das Alter, sondern an die Rechtsstellung als Richter anknüpft (vgl. Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 8. März 2010 - 13 K 6883/09 - juris, Rn. 38).
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