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   OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19   

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OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19 (https://dejure.org/2022,22828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05.05.2022 - 13 Kap 3/19 (https://dejure.org/2022,22828)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 05. Mai 2022 - 13 Kap 3/19 (https://dejure.org/2022,22828)
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Volltextveröffentlichung

  • drik.de

    HCI Shipping Select XVII: Musterfeststellungsanträge zurückgewiesen

Kurzfassungen/Presse

  • diebewertung.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Beluga Shipping GmbH & Co. KG MS "Bremer Majesty", MS "Emily C" GmbH & Co. KG u.a.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 19.09.2017 - XI ZB 17/15

    Rechtsbeschwerden nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) im

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19
    Sowohl der Vorlagebeschluss als auch die Erweiterungsbeschlüsse sind dahin auszulegen, dass Prospektfehler ausschließlich als anspruchsbegründende Voraussetzung einer Haftung der Musterbeklagten unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung festgestellt werden sollen (Senatsbeschluss vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 54).

    Da ein Prospektfehler haftungsbegründend für unterschiedliche Anspruchsnormen sein kann, kann bei einem auf Feststellung eines Prospektfehlers gerichteten Feststellungsziels eine Auslegung dahingehend erforderlich sein, ob der Prospektfehler ausschließlich als anspruchsbegründende Voraussetzung eines bestimmten Anspruchs geltend gemacht wird oder ob eine derartige Einschränkung nicht besteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 54; vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18, BGHZ 228, 237 Rn. 31 und vom 12. Oktober 2021 - XI ZB 26/19, WM 2021, 2386 Rn. 28).

    Diese Auslegung kann der Senat selbst vornehmen (vgl. Senatsbeschluss vom 19. September 2017, aaO Rn. 57).

  • BGH, 12.10.2021 - XI ZB 26/19

    Haftung als Veranlasser für unrichtige oder unvollständige wesentliche Angaben

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19
    Auch auf die Argumentation des Musterklägers, wonach die Musterbeklagten tatsächlich keinen bestimmenden Einfluss auf den Inhalt des Prospektes bzw. die Konzeption des Fondsprojektes gehabt hätten, kommt es nicht an: Mit seinem Beschluss vom 12.10.2021 (BGH XI ZB 26/19, Rn. 24) hat der BGH klargestellt - und der Senat folgt dem -, dass schon die Eigenschaft als Gründungsgesellschafter der betroffenen Fondsgesellschaft zur Einstufung als Prospektverantwortlicher hinsichtlich des Anlageprospektes dieser Fondsgesellschaft genügt.

    Da ein Prospektfehler haftungsbegründend für unterschiedliche Anspruchsnormen sein kann, kann bei einem auf Feststellung eines Prospektfehlers gerichteten Feststellungsziels eine Auslegung dahingehend erforderlich sein, ob der Prospektfehler ausschließlich als anspruchsbegründende Voraussetzung eines bestimmten Anspruchs geltend gemacht wird oder ob eine derartige Einschränkung nicht besteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 54; vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18, BGHZ 228, 237 Rn. 31 und vom 12. Oktober 2021 - XI ZB 26/19, WM 2021, 2386 Rn. 28).

  • BGH, 22.02.2022 - XI ZB 32/20

    Auslegung eines auf Feststellung eines Prospektfehlers gerichteten

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19
    Der BGH führt insoweit in seinem Beschluss vom 22.03.2022, XI ZB 32/20, Rn. 14 f. aus:.
  • BGH, 10.06.2008 - XI ZB 26/07

    Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz auf grauen Kapitalmarkt anwendbar

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19
    Daraus ergibt sich zum einen, was überhaupt Feststellungsziel sein kann (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2008 - XI ZB 26/07, BGHZ 177, 88 Rn. 14), und zum anderen, wie weit die Bindungswirkung des Musterentscheids reicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - II ZB 31/14, juris Rn. 137 [insoweit nicht in WM 2021, 285abgedruckt]).
  • BGH, 17.12.2020 - II ZB 31/14

    BGH entscheidet über Rechtsbeschwerden im Kapitalanleger-Musterverfahren Hypo

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19
    Daraus ergibt sich zum einen, was überhaupt Feststellungsziel sein kann (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Juni 2008 - XI ZB 26/07, BGHZ 177, 88 Rn. 14), und zum anderen, wie weit die Bindungswirkung des Musterentscheids reicht (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 2020 - II ZB 31/14, juris Rn. 137 [insoweit nicht in WM 2021, 285abgedruckt]).
  • BGH, 19.01.2021 - XI ZB 35/18

    Ausschluss der Haftung der Gründungsgesellschafter als Prospektveranlasser unter

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19
    Da ein Prospektfehler haftungsbegründend für unterschiedliche Anspruchsnormen sein kann, kann bei einem auf Feststellung eines Prospektfehlers gerichteten Feststellungsziels eine Auslegung dahingehend erforderlich sein, ob der Prospektfehler ausschließlich als anspruchsbegründende Voraussetzung eines bestimmten Anspruchs geltend gemacht wird oder ob eine derartige Einschränkung nicht besteht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 19. September 2017 - XI ZB 17/15, BGHZ 216, 37 Rn. 54; vom 19. Januar 2021 - XI ZB 35/18, BGHZ 228, 237 Rn. 31 und vom 12. Oktober 2021 - XI ZB 26/19, WM 2021, 2386 Rn. 28).
  • KG, 17.09.2019 - 4 Kap 1/16

    IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG : Besondere Gebühr für

    Auszug aus OLG Hamburg, 05.05.2022 - 13 Kap 3/19
    Das Musterverfahren wird dann lediglich mit den verbliebenen Musterbeklagten fortgesetzt (KG, Beschluss vom 06.11.2017, 4 Kap 1/16 m.w.N.).
  • BGH, 16.08.2022 - XI ZB 15/22

    Mitteilung über den Eingang der Rechtsbeschwerde i.R.d. Musterverfahrens

    Gegen den Musterentscheid des 13. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (13 Kap 3/19), veröffentlicht im Bundesanzeiger am 9. Mai 2022, ist beim Bundesgerichtshof (XI ZB 15/22) durch den Musterkläger und drei Beigeladene Rechtsbeschwerde eingelegt worden.
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