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   OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 13 L 7223/94   

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OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 13 L 7223/94 (https://dejure.org/1996,4201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22.10.1996 - 13 L 7223/94 (https://dejure.org/1996,4201)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7223/94 (https://dejure.org/1996,4201)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 48 VwVfG; § 24 StAngRegG; Art. 16 Abs. 1 GG; § 8 RuStAG; § 17 RuStAG
    Einbürgerung; Rücknehmbarkeit; Täuschung; Erschlichene Einbürgerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einbürgerung; Rücknehmbarkeit; Täuschung; Erschlichene Einbürgerung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1997, 919 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Baden-Württemberg, 09.05.1990 - 13 S 2666/89

    1. Rücknahme einer Einbürgerung - Anwendbarkeit des VwVfG § 48

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 22.10.1996 - 13 L 7223/94
    Die wohl überwiegende Gegenmeinung bejaht aber die Anwendbarkeit des § 48 VwVfG jedenfalls für die erschlichene Einbürgerung, weil Art. 16 Abs. 1 GG nur die wohlerworbene deutsche Staatsangehörigkeit schützen solle (statt vieler: Maunz/Dürig-Randelzhofer, Kommentar zum GG, Art. 16 RdNr. 53; Kimminich, BK Art. 16 RdNr. 41; Makarov/von Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, 3. Aufl., RdNr. 7 zu Art. 16 GG; so auch VGH Ba-Würt., Beschl. v. 9.5.1990, VBlBW 1990, S. 386, 387).
  • BVerwG, 29.05.2018 - 1 C 15.17

    Mehrehe eines Ausländers hindert nach geltendem Recht nicht dessen

    Bereits die Funktion der Staatsangehörigkeit, verlässliche Grundlage gleichberechtigter Zugehörigkeit zu sein (s. BVerfG, Urteil vom 24. Mai 2006 - 2 BvR 669/04 - BVerfGE 116, 24 ; Beschlüsse vom 24. Oktober 2006 - 2 BvR 696/04 - NJW 2007, 425 Rn. 18 und vom 17. Dezember 2013 - 1 BvL 6/10 - BVerfGE 135, 48 Rn. 28 = juris Rn. 31, gebietet die Berücksichtigung eines im Zeitpunkt der Ermessensentscheidung bestehenden Einbürgerungsanspruchs (BVerwG, Urteil vom 9. September 2003 - 1 C 6.03 - BVerwGE 119, 17 ; s.a. OVG Lüneburg, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7223/94 - NdsRpfl.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.04.2017 - 12 S 2216/14

    Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung bei Eingehen einer

    Vielmehr ist im Blick auf den ursächlichen Zusammenhang zwischen Verhalten des Klägers und Ergebnis des Verwaltungsverfahrens auch zu fragen, ob der Kläger aus anderem Rechtsgrund einen Anspruch auf Einbürgerung gehabt hätte (vgl. Hailbronner, in: ders./Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 35 Rn. 44; hierzu schon zu § 48 VwVfG: OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.10.1996 - 13 L 7223/94 - juris; Hessischer VGH, Urteil vom 18.05.1998 - 12 UE 1542/98 - NVwZ-RR 1999, 274; offen: VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.11.2002 - 13 S 2039/01 - VBlBW 2003, 442).
  • OVG Hamburg, 28.08.2001 - 3 Bs 102/01

    Rechtswidrig erfolgte Einbürgerung; Rücknahme der Einbürgerung als rechtswidriger

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  • VGH Baden-Württemberg, 29.11.2002 - 13 S 2039/01

    Rücknahme einer Einbürgerung - fortbestehende Ehe

    Es kann im übrigen dahinstehen, ob die Rechtmäßigkeit der Rücknahmeentscheidung vom Kläger mit einem im Zeitpunkt dieser Entscheidung bestehenden Anspruch auf Einbürgerung aus einem anderen Rechtsgrund in Frage gestellt werden könnte (in diesem Sinne Nieders. OVG, Urteil vom 22.10.1996 - 13 L 7223/94 -, Juris; Hess. VGH, Urteil vom 18.5.1998, a.a.O.; zweifelnd OVG Hamburg, Beschluss vom 28.8.2001, a.a.O.); denn es liegt auf der Hand, dass im Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung weder die Voraussetzungen für eine Ermessenseinbürgerung nach § 8 RuStAG (schon wegen des nach Nr. 3.2 der Einbürgerungsrichtlinien vom 15.12.1977 in der Regel erforderlichen mindestens zehnjährigen Inlandsaufenthalts) noch die Voraussetzungen des § 86 AuslG a.F. für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern mit langem Aufenthalt vorgelegen haben.
  • VG Braunschweig, 04.11.2003 - 5 A 308/03

    Doppelehe; Einbürgerung; Einbürgerungsurkunde; Ermessen; Pakistan; Rücknahme;

    Soweit die Kammer in einer älteren Entscheidung (Urteil vom 23. März 1999 - 5 A 5290/98 -) Bedenken gegen die Anwendbarkeit des § 48 VwVfG auf eine solche Konstellation geäußert hat (vgl. ergänzend Urteil des OVG Lüneburg v. 22.10.1996 - 13 L 7223/94 - Nds. Rechtspflege 1997, 95), wird daran nicht mehr festgehalten.

    Die Kammer weicht mit ihrer Entscheidung ferner nicht von einem tragenden Grund (vgl. zu diesem Erfordernis Kopp/Schenke, a.a.O., § 124, Rdn. 11 mwN) des o.a. Urteil des OVG Lüneburg vom 22.10.1996 - 13 L 7223/94 - ab.

  • OVG Niedersachsen, 13.07.2007 - 13 LC 468/03

    Anfechtung der Rücknahme der Einbürgerung in den deutschen Staatsverband;

    Nach gefestigter Rechtsprechung, der der Senat folgt, unterliegen auch rechtswidrige Einbürgerungen zumindest unter der Voraussetzung, dass sie durch bewusste Täuschung erwirkt worden sind, der Rücknahme nach § 48 Abs. 1 VwVfG (BVerwGE 118, 216; BVerfG, Urt. v. 24.5.2006 - 2 BvR 669/04-, NVwZ 2006, 807; OVG Lüneburg, Urt. v. 22.10.1996, 13 L 7223/94, Nds. Rpfl.
  • VG Oldenburg, 29.10.2003 - 11 A 746/03

    Akzeptanz der Einehe; Einbürgerungsanspruch; Ermessensfehler; erschlichene

    Auch rechtswidrig erfolgte Einbürgerungen können - zumindest, wenn sie erschlichen worden sind - nach § 48 Abs. 1 VwVfG zurückgenommen werden (BVerwG Urt. v. 3. Juni 2003, 1 C 19.02 Vnb; OVG Lüneburg, Urt. v. 22. Oktober 1996, 13 L 7223/94, Nds. Rpfl.

    Das Ermessen ist dann nicht rechtmäßig ausgeübt und die Rücknahme ist rechtswidrig, wenn die Behörde nicht hinreichend berücksichtigt hat, ob im Zeitpunkt der Rücknahmeentscheidung eine Einbürgerung möglich war (OVG Lüneburg, Urteil v. 22. Oktober 1996, 13 L 7223/94, Nds. Rpfl. 1997, 85; zweifelnd OVG Hamburg, Beschluss v. 28. August 2001, - 3 Bs 102/01 -; InfAuslR 2002, 81).

  • VG Schleswig, 19.02.2001 - 1 A 178/98

    Einbürgerung, Rücknahme, Fünf-Jahres-Frist

    Folgerichtig geht die herrschende Auffassung im Staatsangehörigkeitsrecht davon aus, daß im Hinblick auf das Fehlen besonderer Rücknahmeregeln im Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz bzw. im Staatsangehörigkeitsgesetz jedenfalls hinsichtlich der Rücknahme einer erschlichenen Einbürgerung auf die Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsrechts zurückzugreifen ist (vgl. Makarov/ v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, § 16 RuStAG, Rn. 32; VGH Mannheim, B.v. 9.5.1990, NVwZ 1990.1198; OVG NRW, U.v. 2.9.1996, 25 A 2106/94;HessVGH, U.v. 18.5.1998, 12 UE 1542/98; offengelassen von BVerwG, B.v. 13.4.1989, 1 B 54/89 und OVG Lüneburg, U.v. 22.10.1996, 13 L 7223/94).
  • VG Köln, 23.05.2007 - 10 K 4717/06

    Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger in den deutschen Staatsverband;

    Eine Rücknahme einer Einbürgerung des Klägers gemäß § 48 Abs. 1 VwVfG wäre mithin nur möglich, wenn der Kläger durch bewusste Täuschung des Beklagten seine Einbürgerung erwirkt hätte - vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 22.10.1996 - 13 L 7223/94 -, NdsRpfl 1997, 85; OVG Hamburg, Beschluss vom 28.08.2001 - 3 Bs 102/01 - (Juris); OVG NRW, Urteil vom 02.09.1996 - 25 A 2106/94 -, NWVBl 1997, 71 -.
  • VG Düsseldorf, 25.04.2003 - 8 K 739/03

    Rechtswidrigkeit der Einbürgerungszusicherung für einen wegen einer Straftat

    OVG, Urteil vom 22. Oktober 1996 - 13 L 7223/94 -, DVBl. 1997, 919 (LS);.
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