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   OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09   

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OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09 (https://dejure.org/2012,2897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08.02.2012 - 13 LB 50/09 (https://dejure.org/2012,2897)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 13 LB 50/09 (https://dejure.org/2012,2897)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG; § 60 Abs. 1 AufenthG; § 60 Abs. 8 S. 1 AufenthG
    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei vom Ausländer ausgehender nachträglicher Gefahr für die Allgemeinheit

  • milo.bamf.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei vom Ausländer ausgehender nachträglicher Gefahr für die Allgemeinheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerruf der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nach § 73 Abs. 1 S. 1 AsylVfG bei vom Ausländer ausgehender nachträglicher Gefahr für die Allgemeinheit

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Denn nach Überzeugung des Gerichts wäre der Kläger bei einer Rückkehr in seine Heimatregion (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U. v. 14.07.2009 - 10 C 9/08 -, BVerwGE 134, 188 Rn. 17) keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt.

    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 - BVerwG 10 C 9.08 - Rn. 17, AuAS 2010, 31 = NVwZ 2010, 196).

    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Mosul so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

    Für die Feststellung der Gefahrendichte können ähnliche Kriterien gelten wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33; Urt. v.14.7.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188; Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 43/07 -, aaO Rn. 35; Urt. v. 12.6.2007, - 10 C 24/07 -, juris).

  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Ein solcher innerstaatlicher bewaffneter Konflikt kann überdies landesweit oder regional, etwa in der Herkunftsregion des Ausländers bestehen, er muss sich mithin nicht auf das gesamte Staatsgebiet erstrecken (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008 - 10 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198).

    Für die Feststellung der Gefahrendichte können ähnliche Kriterien gelten wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33; Urt. v.14.7.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188; Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 43/07 -, aaO Rn. 35; Urt. v. 12.6.2007, - 10 C 24/07 -, juris).

  • BVerwG, 12.10.2009 - 10 B 17.09

    Zulässigkeit einer Revision bei einer vermeintlichen Divergenz und

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Bei der Prognose, ob eine solche Wiederholung droht, sind im Rahmen der gebotenen Würdigung der Umstände des Einzelfalles zum einen die Schwere der konkreten Straftaten, die Umstände ihrer Begehung, die Höhe der verhängten Strafe sowie das Gewicht der bei einem Rückfall bedrohten Rechtsgüter und zum anderen die Persönlichkeit des betreffenden Täters sowie seine Entwicklung und sonstigen Lebensumstände bis zum maßgeblichen Entscheidungszeitpunkt zu berücksichtigen (BVerwG, Beschl. v.12.10.2009 - 10 B 17/09 -, juris).

    Wenn der Senat auch nach der Entlassung des Klägers aus der Strafhaft unter Aussetzung des Strafrestes auf Bewährung am 25. November 2010, bei der unter Inkaufnahme eines gewissen Restrisikos insbesondere Resozialisierungsgesichtspunkte und nicht so sehr ordnungsbehördliche Überlegungen zum Schutz der Gesellschaft vor weiteren Straftaten des Ausländers im Vordergrund stehen (BVerwG, Beschl. v. 12.10.2009 - 10 B 17/09 -, aaO Rn 27), zum gegenwärtigen Zeitpunkt vom Vorliegen einer konkreten Wiederholungsgefahr für die Begehung vergleichbarer Gewaltdelikte, wie sie Gegenstand der Verurteilung durch das Landgericht Hannover gewesen waren, ausgeht, so vor allem deshalb, weil der Kläger sich ersichtlich im Bundesgebiet bisher nicht zu integrieren vermochte.

  • VGH Bayern, 12.09.2011 - 13a ZB 11.30280

    Asylrecht Irak; Gruppenverfolgung von Yeziden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Sie steht im Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte (vgl. Bayer. VGH, Beschl. v. 12.09.2011 - 13a ZB 11.30280 - juris Rn. 8; OVG des Saarlandes, Urt. v. 16.09.2011 - 3 A 446/09 - juris, Rn. 218 ff. m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.1996 - 9 C 170.95

    Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Asylbegehren von Kurden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Das Bundesverwaltungsgericht hat bei einer deutlich größeren Gruppe eine Verfolgungsdichte von etwa einem Drittel im Ansatz als hinreichend angesehen, um eine Gruppenverfolgung annehmen zu können (BVerwG, U.v. 30.4.1996, - 9 C 170/95 -, BVerwGE 101, 123).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzungen ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.1998 - 9 C 4.98 -, juris).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Es bestehen bei dem Kläger auch keine individuellen gefahrerhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 44.07 - aaO; Lagebericht Irak vom 28.11.2010, S. 23).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Dies ergibt sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).
  • BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09

    Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Für die Feststellung der Gefahrendichte können ähnliche Kriterien gelten wie im Bereich des Flüchtlingsrechts für den dort maßgeblichen Begriff der Verfolgungsdichte bei einer Gruppenverfolgung (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.4.2010 - 10 C 4/09 -, BVerwGE 136, 360 Rn. 33; Urt. v.14.7.2009 - 10 C 9.08 -, BVerwGE 134, 188; Urt. v. 24.6.2008, - 10 C 43/07 -, aaO Rn. 35; Urt. v. 12.6.2007, - 10 C 24/07 -, juris).
  • BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10

    Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LB 50/09
    Dieser Beurteilung der allgemeinen Lage in der Provinz Ninive, die das Bundesverwaltungsgericht in seinem die Revision des dortigen Klägers zurückweisenden Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13/10 -, nicht beanstandet hat, schließt sich der erkennende Senat an.
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2007 - 9 LB 373/06

    Gewährung von Abschiebungsschutz aufgrund drohender asylerheblicher

  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30100

    Irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens droht im Irak wegen ihrer

  • OVG Saarland, 16.09.2011 - 3 A 446/09

    Irak; Yeziden; Gruppenverfolgung

  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30285

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 4.00

    Ausschluss vom Asyl für gefährliche Straftäter; Gefahr für die Allgemeinheit als

  • BVerwG, 16.11.2000 - 9 C 6.00

    Abschiebungsschutz; politische Verfolgung; Ausschluss vom Abschiebungsschutz;

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung;

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 9 LB 133/19

    Anspruch eines irakischen Staatsangehörigen kurdischer Volks- und yezidischer

    Der Senat ist in seinem Urteil vom 19. März 2007 (a. a. O., Rn. 49, 57 - 58, 64), in dem er von landesweit höchstens 200 Referenzfällen für die Zeit ab 2004 sowie einer Bevölkerungszahl von 400.00 Yeziden im Irak ausgegangen ist, im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu dem Ergebnis gekommen, dass Yeziden hinsichtlich ihres Lebens, ihrer körperlichen Unversehrtheit und ihrer Freiheit im Irak keiner Verfolgungsgefahr in Anknüpfung an ihre Religionsgemeinschaft ausgesetzt waren und für Yeziden auch keine unzumutbar eingeschränkte Möglichkeit zur Religionsausübung bestand (so im Ergebnis auch Nds. OVG, Beschluss vom 8.2.2012 - 13 LB 50/09 - juris Rn. 41).
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2012 - 1 LB 10/10

    Umdeutung des Widerrufs einer Asylanerkennung in eine Rücknahme bei Täuschung

    Das wird auch im Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (Genfer Flüchtlingskonvention) vom 28. Juli 1951 (Art. 2, 33 Nr. 2 GK) und in der europäischen Richtlinie 2004/83/EG über Mindestnormen für die Anerkennung und den Status von Drittstaatsangehörigen oder Staatenlosen als Flüchtling vom 29.04.2004 (sog. Qualifikationsrichtlinie; dort: Art. 14 Abs. 4) - im gleichen Sinne - anerkannt (ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 08.02.2012, 13 LB 50/09, Juris [Tn. 33]).

    Das OVG Lüneburg hat dazu in seinem Urteil vom 08.02.2012 (a.a.O., Tn. 26) ausgeführt:.

    Die strafrechtliche Verurteilung vom 29.08.2005 veranlasst zu der Prüfung, ob für die Zukunft eine Wiederholungsgefahr zu besorgen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 08.02.2012, a.a.O., Tn. 27; Hailbronner, AuslR [Losebl.-Komm., Stand Mai 2012], § 60 AufenthG Rn. 207; Treiber, a.a.O, § 60 AufenthG Rn. 228. Die Gefahrenprognose ist auf die Abwehr künftiger Risiken orientiert, nicht etwa darauf, dass gewissermaßen eine "Neben- oder Zusatzstrafe für vergangenes Fehlverhalten" begründet wird (BVerwG, Urt. v. 07.10.1975, a.a.O., Tn. 44).

  • VG Oldenburg, 18.02.2013 - 5 A 5296/12

    Ausschluss von Abschiebungsverbot; Drogendelikt; Flüchtlingsanerkennung;

    Dies ist nicht nur dann der Fall, wenn dem Ausländer infolge der Änderung der maßgeblichen Verhältnisse im Herkunftsstaat keine Verfolgung mehr droht, sondern auch, wenn nachträglich von ihm nach Maßgabe von § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder für die Allgemeinheit ausgeht, weil er wegen eines Verbrechens oder besonders schweren Vergehens zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt worden ist (vgl. Nds. OVG, Urteil vom 8. Februar 2012 - 13 LB 50/09 - juris Rn. 25 m. w. N.).

    Dabei ist die der gesetzlichen Regelung zugrunde liegende Wertung zu beachten, dass Straftaten, die so schwerwiegend sind, dass sie zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren geführt haben, typischerweise mit einem hohen Wiederholungsrisiko verknüpft sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Oktober 2009 - 10 B 17.09 - juris und Urteil vom 16. November 2000 - 9 C 6.00 - BVerwGE 112, 185; Nds. OVG, Urteil vom 8. Februar 2012 - 13 LB 50/09 - juris Rn. 27; OVG NRW, Urteil vom 29. Juli 2008 - 15 A 620/07.A - juris und Hess VGH, Urteil vom 10. August 2011 - 6 A 95/10.A - juris).

  • VG München, 07.03.2019 - M 22 K 17.47819

    Widerruf der Flüchtlingseigenschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen

    Hinsichtlich der zweiten Alternative (Gefahr für die Allgemeinheit) liegen die tatbestandlichen Voraussetzungen, die eine Gefahrenprüfung notwendig machen würden, offensichtlich nicht vor, da der Anwendungsbereich der Vorschrift zum einen nur Verurteilungen nach Erwachsenenstrafrecht erfasst - der Kläger wurde aber zu einer Jugendstrafe verurteilt - (NdsOVG, U.v. 8.2.2012 - 13 LB 50/09 - BeckRS 2012, 47607) und zum anderen (entgegen dem Vorbringen der Beklagten in der Klageerwiderung) das Strafmaß des Klägers unter drei Jahren lag (zur Frage, ob aus dem Regelungszusammenhang von Art. 1 F und Art. 33 GFK ggf. zu folgern wäre, dass als Straftaten im Sinne von Art. 33 Abs. 2 Alt. 2 GFK, dem Art. 60 Abs. 8 Satz 1 Alt. 2 AufenthG entspricht, nur solche anzusehen wären, die im Zufluchtsstaat oder jedenfalls erst nach der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft begangen wurden, vgl. - dies bejahend - Lauterpracht/Bethlehem in: Refugee Protection in International Law: UNHCR"s Global Consultations on International Protection, 2003, S. 87 ff., insbes. S. 138 f.).
  • VG Minden, 10.12.2013 - 1 K 1377/13
    Bay. VGH, Urteil vom 02.02.2012 - 13a B 11.30335 - OVG Lüneburg, Urteil vom 08.02.2012 - 13 LB 50/09 - OVG Saarland, Urteil vom 29.03.2012 - 3 A 456/11 -, alle bei juris.
  • OVG Niedersachsen, 21.03.2012 - 13 LA 245/11
    Der Senat hat in seinem Urteil vom 8. Februar 2012 -13 LB 50/09 - unter Auswertung aktueller Stellungnahmen des Europäischen Zentrums für Kurdische Studien das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gewährung von Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG zugunsten eines aus dem Sindjar im Bezirk Mosul (Provinz Ninive) stammenden irakischen Staatsangehörigen yezidischen Glaubens verneint.
  • VG Leipzig, 26.10.2022 - 8 K 414/21

    Irak: Rechtswidriger Widerruf des Flüchtlingsschutzes aufgrund begangener

    Im Übrigen erfasst der Anwendungsbereich des § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG nur die Verurteilungen nach materiellem Erwachsenenstrafrecht, nicht hingegen Verurteilungen zu einer Jugendstrafe nach dem Jugendgerichtsgesetz (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 8. Februar 2012 - 13 LB 50/09 -, juris Rn. 26 unter Verweis auf BVerwG, Urt. v. 16. November 2000 - 9 C 4.00 -, juris zur wortgleichen Vorgängerregelung in § 51 Abs. 3 Satz 1 2. Alt. AusIG).
  • VG Berlin, 04.12.2012 - 23 K 254.11

    Widerruf der Asylanerkennung nach strafgerichtlicher Verurteilung

    Zudem reicht es aus, dass die in § 60 Abs. 8 Satz 1 AufenthG genannte Schwelle von mindestens drei Jahren Freiheitsstrafe nicht bereits durch die Einzelstrafen, sondern erst durch die Bildung einer Gesamtstrafe erreicht wurde (so auch OVG Lüneburg, Urteil vom 8. Februar 2012 - 13 LB 50/09 - OVG Schleswig, Urteil vom 21. Juni 2012 - 1 LB 10/10 - Fritz/Treiber, Gemeinschaftskommentar zum Aufenthaltsgesetz, Stand Juli 2011, § 60, Rdnr. 230; Hailbronner, AuslR, Stand Mai 2012, § 60 AufenthG, Rdnr. 207; a.A. OVG Hamburg, Beschluss vom 2. Januar 2012 - 4 Bf 26/09.A - VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2012 - 26 K 977/11.A -).
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