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   OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12   

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OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12 (https://dejure.org/2013,34746)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13.11.2013 - 13 LB 99/12 (https://dejure.org/2013,34746)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 13. November 2013 - 13 LB 99/12 (https://dejure.org/2013,34746)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 StAG; § 12 StAG
    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer Zuwanderer aus einem Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion; Vertretenmüssen eines fortbestehenden Bezugs von Leistungen nach dem SGB II bei Absolvierung einer Fortbildung anstatt einer ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3, StAG § 12
    Einbürgerung, SGB II, Fortbildung, Vermittlungshemmnis, Sicherung des Lebensunterhalts, Arbeitslosigkeit, Hinnahme von Mehrstaatigkeit, Mehrstaatigkeit, Kontingentflüchtlinge, Sowjetunion, jüdische Zuwanderer, Vertretenmüssen, Qualifizierungsmaßnahme, Sozialleistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StAG § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 3; StAG § 12
    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer Zuwanderer aus einem Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion; Vertretenmüssen eines fortbestehenden Bezugs von Leistungen nach dem SGB II bei Absolvierung einer Fortbildung anstatt einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hinnahme von Mehrstaatigkeit nach § 12 StAG aufgrund der Stellung als jüdischer Zuwanderer aus einem Nachfolgestaat der ehemaligen Sowjetunion; Vertretenmüssen eines fortbestehenden Bezugs von Leistungen nach dem SGB II bei Absolvierung einer Fortbildung anstatt einer ...

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2013 - 13 LC 33/11

    Verstoß gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot durch die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Gegen die abgrenzende Wirkung dieser Übergangsvorschrift bestehen keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken; insbesondere verstößt sie nicht gegen das Rückwirkungsverbot (Urt. d. Senats v. 13. Februar 2013 - 13 LC 33/11 -, AuAS 2013, 63, 64).

    Eine solche Härte muss durch atypische Umstände des Einzelfalls bedingt sein, gerade durch die Verweigerung der Einbürgerung hervorgerufen werden und durch eine Einbürgerung vermieden oder zumindest entscheidend abgemildert werden können (vgl. Urt. d. Senats v. 13. Februar 2013 - 13 LC 33/11 -, juris Rdnr. 47; BVerwG, Urt. v. 20. März 2012 - 5 C 5.11 -, BVerwGE 142, 145, 158, juris Rdnr. 39).

    Darauf, ob Art. 34 GK mit Bezug auf ein Fehlen der Unterhaltsfähigkeit (§ 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG) überhaupt eine besondere Härte i.S.d. § 8 Abs. 2, 2. Alt. StAG begründen könnte (verneinend Senat, Urt. v. 13. Februar 2013 - 13 LC 33/11 -, juris Rdnr. 50, für fehlende Unbescholtenheit i.S.d. § 8 Abs. 1 Nr. 2 StAG wegen der insoweit vorrangigen spezialgesetzlichen Würdigung gegen die Person des Einbürgerungsbewerbers gerichteter Bedenken), kommt es nicht mehr an.

  • BVerwG, 19.02.2009 - 5 C 22.08

    Anspruch auf Einbürgerung, Ausschluss - bei Sozialhilfebezug; Arbeitslosigkeit,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Erforderlich, aber auch ausreichend ist vielmehr, dass der Ausländer durch ein ihm zurechenbares Handeln oder Unterlassen adäquat-kausal die Ursache für den - fortdauernden - Leistungsbezug gesetzt hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, 160 f., juris Rdnr. 23; Beschl. d. Senats vom 2. Mai 2012 - 13 LA 198/11 -, S. 2 des Beschlussabdrucks; Berlit, in: GK-StAR, Stand: 13. EL Oktober 2007, § 10 StAG Rdnr. 242; Hailbronner, in: ders./Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 10 StAG Rdnr. 39, jew. m.w.N.).

    Denn nach der Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, 157, juris Rdnrn. 15 f.) ist nicht erforderlich, dass der Einbürgerungsbewerber bei größtmöglicher Erfüllung seiner Erwerbsverpflichtungen die Möglichkeit hat, den Bezug von Leistungen nach dem SGB II überhaupt (dem Grunde nach) zu vermeiden.

    Von den unzulänglichen Erwerbsbemühungen zwischen Juni 2002 und Anfang 2009 und seit Oktober 2012 sind ihr in Anwendung der eingangs dargelegten Grundsätze des BVerwG (Urt. v. 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, 164, juris Rdnr. 28) alle Verstöße gegen die Erwerbsobliegenheit innerhalb eines Zeitraums von acht Jahren vor der Berufungsverhandlung - d.h. seit dem 13. November 2005 - entgegenzuhalten.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2008 - 19 A 1221/04

    D (A), Staatsangehörigkeitsrecht, Einbürgerung, Anspruchseinbürgerung,

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Wirksam i.S. eines Entfalls der ukrainischen Staatsbürgerschaft würde dieser "Verlust" indessen erst zeitlich später, nämlich nachdem der Präsident der Ukraine einen den "Verlust" und damit die Beendigung der Staatsbürgerschaft bestätigenden Erlass nach Art. 19 Abs. 3 ukrStBG getroffen hat; bis zur Rechtskraft dieses Erlasses hätte die Klägerin gemäß Art. 20 ukrStBG alle Rechte und Pflichten einer ukrainischen Staatsbürgerin (vgl. dieselbe Deutung durch OVG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 25. September 2008 - 19 A 1221/04 -, juris Rdnr. 23 ff., mit näheren Ausführungen zum Verfahren in der Ukraine).

    Zwar hat das OVG Nordrhein-Westfalen (Urt. v. 25. September 2008 - 19 A 1221/04 -, juris Rdnrn. 36 ff.) entschieden, dass es konsularisch nicht als "Auslandsukrainer" registrierten ukrainischen Staatsangehörigen regelmäßig unzumutbar sein soll, die Entlassung aus der ukrainischen Staatsbürgerschaft zu beantragen.

  • BVerwG, 22.06.1999 - 1 C 16.98

    Abkömmling; Arbeitslosenhilfe; ehemaliger Deutscher; Einbürgerung;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Auf die nur im Falle aktueller Bedarfsdeckung überhaupt relevant werdende zusätzliche Prognose , ob sie ihren Lebensunterhaltsbedarf auch in absehbarer Zukunft eigenständig decken können wird, ohne zumindest auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II angewiesen zu sein, oder ob eine gegenwärtige Lebensunterhaltssicherung voraussichtlich unbeständig sein wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142, 144, juris Rdnr. 12; zu der insoweit parallelen Anforderung aus § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG), kommt es daher im vorliegenden Fall nicht an.

    Derartige Leistungen sind in jedem Fall anspruchsschädlich (vgl. bereits BVerwG, Urt. v. 22. Juni 1999 - 1 C 16.98 -, BVerwGE 109, 142, 143, juris Rdnr. 9, für die mit dem Arbeitslosengeld II vergleichbare Vorläuferleistung Arbeitslosenhilfe; und Beschl. v. 5. Mai 1997 - 1 B 94.97 -, juris Rdnr. 4, für die ebenfalls steuerfinanzierte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem früheren BSHG).

  • OVG Niedersachsen, 07.01.2013 - 13 PA 243/12

    Einbürgerung von Kindern ausländischer und auf Sozialleistungen angewiesener

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Ein solches ist nur gegeben, wenn nach dem konkreten Sachverhalt ein sich vom Durchschnittsfall eines Einbürgerungsbewerbers abhebendes spezifisches staatliches Interesse an der Einbürgerung besteht, das es ausnahmsweise rechtfertigen kann, den Ausländer trotz fehlender Unterhaltsfähigkeit (oder fehlender Unbescholtenheit) einzubürgern (vgl. Beschl. d. Senats v. 7. Januar 2013 - 13 PA 243/12 -, juris Rdnr. 4; unter Anschluss an OVG Saarlouis, Urt. v. 28. Juni 2012 - 1 A 35/12 -, juris Rdnr. 61) Anhaltspunkte hierfür sind im individuellen Fall der Klägerin weder vorgetragen noch sonst ersichtlich.
  • OVG Niedersachsen, 10.09.2008 - 13 LB 208/07

    Berufen auf den Besitz eines Reiseausweises nach Art. 28 des Abkommens über die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Der Senat kann daher dahinstehen lassen, ob aus seiner Rechtsprechung zur Nichtanwendung des § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 StAG in Fällen eines bereits widerrufenen Asylstatus", aber wegen §§ 73 Abs. 6, 72 Abs. 2, 75 Satz 1 AsylVfG weiterhin besessenen Reiseausweises (vgl. Urt. v. 10. September 2008 - 13 LB 208/07 -, juris Rdnr. 20) folgt, dass auch in Fällen wie dem vorliegenden über den Besitz des Ausweises hinaus ein diese Innehabung rechtfertigender, noch nicht erloschener asylrechtlicher Status erforderlich wäre.
  • BVerwG, 27.09.1988 - 1 C 52.87

    Deutsch-Iranisches Niederlassungsabkommen - Zustimmungserfordernis -

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Ob der Einbürgerungsbewerber seine bisherige Staatsangehörigkeit mit seiner Einbürgerung in den deutschen Staatsverband verliert, richtet sich nach dem Staatsangehörigkeitsrecht und der Rechtspraxis seines Heimatstaates (vgl. BVerwG, Urt. v. 27. September 1988 - 1 C 52.87 -, BVerwGE 80, 233, 234, juris Rdnr. 15).
  • BVerwG, 06.02.2013 - 5 PKH 13.12

    Ermessenseinbürgerung; Erfordernis der selbstständigen Unterhaltsfähigkeit;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Ob zwischen einem vom Ausländer zu verantwortenden Verhalten und dessen Unfähigkeit, sich und seine Angehörigen zu ernähren, ein objektiver Zurechnungszusammenhang besteht, ist im Rahmen des § 8 Abs. 1 Nr. 4 StAG - im Unterschied zu § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG - ohne Belang (st. Rspr. des BVerwG, vgl. jüngst Beschl. v. 6. Februar 2013 - 5 PKH 13/12 -, juris Rdnr. 6).
  • BVerwG, 22.03.2012 - 1 C 3.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Für Angehörige dieses Personenkreises hat das Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 22. März 2012 - 1 C 3.11 -, BVerwGE 142, 179, 188 ff., juris Rdnrn. 21, 32) entschieden, dass sie (jedenfalls) seit dem Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 keinen Flüchtlingsstatus nach § 60 Abs. 1 Satz 2 AufenthG i.V.m. § 1 Abs. 1 HumHAG mehr besitzen.
  • BVerwG, 17.05.1995 - 5 C 20.93

    Sozialhilfe - Leistungsversagung - Selbsthilfe durch Arbeit - Zumutbarkeit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 13.11.2013 - 13 LB 99/12
    Denn die Klägerin durfte sich insoweit nicht auf Bewerbungen auf von dort vermittelte Stellen beschränken oder weitere Vermittlungsvorschläge abwarten; vielmehr oblag es ihr, stets auch eigeninitiativ tätig zu werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 17. Mai 1995 - 5 C 20.93 -, BVerwGE 98, 203, 206 f., juris Rdnr. 16 f., zum insoweit übertragbaren sozialhilferechtlichen Maßstab).
  • BVerwG, 05.05.1997 - 1 B 94.97

    Staatsbürgerschaftsrecht - Mindestvoraussetzungen für eine Einbürgerung nach § 8

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 5.11

    Anspruch auf Einbürgerung; Ausschlussgrund, -tatbestand; Bagatellgrenze;

  • OVG Saarland, 28.06.2012 - 1 A 35/12

    Zum öffentlichen Interesse an der Einbürgerung eines Ausländers nach § 8 Abs 2

  • OVG Niedersachsen, 08.02.2012 - 13 LC 240/10

    Absehen vom Erfordernis der Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit im Falle

  • VG Stuttgart, 14.09.2012 - 11 K 410/12

    Kein Vertretenmüssen von Leistungsbezug seitens eines Einbürgerungsbewerbers bei

  • VG Berlin, 14.09.2005 - 2 A 93.03
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

  • BVerwG, 20.03.2012 - 5 C 1.11

    Einbürgerung; Staatsverband; Einbürgerungsantrag; Anspruchsgrundlagen;

  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.2014 - 1 S 923/13

    Einbürgerung von Ausländern; Vertretenmüssen eines die Unterhaltssicherung

    Es kann offen bleiben, ob es für die konkret-individuelle Unzumutbarkeit der Bedingungen, aus der bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen zu werden, nach § 12 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Variante 2 StAG auf das Vorliegen einer vom Regelfall abweichenden atypischen Belastungssituation (vgl. BVerwG, Urt. v. 21.02.2013 - 5 C 9/12 - NVwZ 2013, 867) oder eine Beurteilung der konkreten Verhältnisse des Einbürgerungsbewerbers unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles (vgl. VGH Mannheim, Urt. v. 24.09.2008 - 13 S 1812/07 - NVwZ-RR 2009, 354; OVG Lüneburg, Urt. v. 08.02.2012 - 13 LC 240/10 - InfAuslR 2012, 191; Urt. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 - juris) ankommt.

    Ein Vertretenmüssen ist gegeben, wenn sich der Einbürgerungsbewerber nicht oder nicht hinreichend um die Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, wenn er durch ihm zurechenbares Verhalten zu erkennen gibt, dass er nicht bereit ist, eine ihm zumutbare Beschäftigung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - ggf. auch abweichend von seiner bisherigen Qualifikation und auch zu ungünstigeren Lohn- oder Arbeitsbedingungen - anzunehmen oder wenn es zu einem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund verhaltensbezogener Ursachen kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.03.2008 - 13 S 1487/06 - NVwZ-RR 2008, 839; NdsOVG, Urt. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 - juris; Berlit, a.a.O., Rn. 259 f.; Hailbronner, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, StAR, 5. Aufl., § 10 Rn. 43).

    Ebenso nicht zu vertreten hat der Einbürgerungsbewerber einen Leistungsbezug wegen Verlusts des Arbeitsplatzes aufgrund gesundheitlicher, betriebsbedingter oder konjunktureller Ursachen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 06.07.2007 - 5 ZB 06.1988 - juris; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.03.2008, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.11.2013, a.a.O. ; Berlit, a.a.O., § 10 Rn. 266 ff.).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trägt angesichts der gesetzlichen Konstruktion von Regel und Ausnahme - und weil es sich typischerweise um Umstände handelt, die seiner persönlichen Sphäre entstammen - der Einbürgerungsbewerber (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2009, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.11.2013, a.a.O. ; Berlit, a.a.O., § 10 Rn. 254; Makarov/v. Mangoldt, Deutsches Staatsangehörigkeitsrecht, § 86 AuslG Rn. 29, 53 ; Marx, Kommentar zum Staatsangehörigkeitsrecht, § 86 AuslG Rn. 7; a.A. - ohne Begründung - Hailbronner, a.a.O., § 10 Rn. 39).

    Auf der anderen Seite schließt allein der Umstand, dass eine Entlassungsbedingung dem Grunde nach in rechtsvergleichender Sicht jedenfalls nicht unüblich ist und den Rahmen des in der Staatenpraxis Üblichen wahrt, deren Unzumutbarkeit im Einzelfall nicht aus (vgl. NdsOVG, Urt. v. 08.02.2012, a.a.O.; ähnlich: VGH Bad.-Württ., Urt. v. 24.09.2008, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.11.2013, a.a.O.; VG Aachen, Urt. v. 18.05.2009 - 5 K 1815/08 - juris; VG Freiburg, Urt. v. 25.01.2012 - 2 K 1237/10 - juris; VG Stuttgart, Urt. v. 15.08.2013 - 11 K 3272/12 - AuAS 2013, 208; Berlit, a.a.O., § 12 StAG Rn. 107 f.).

  • OVG Niedersachsen, 13.02.2020 - 13 LA 491/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; besondere Schwierigkeiten, verneint;

    Fehlt es danach schon aktuell an einer Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII, ist die zusätzliche Prognose (vgl. zu dieser im Einzelnen: Berlit, in: GK-StAR, StAG, § 10 Rn. 240 ff. (Stand: November 2015)), ob sie ihren Lebensunterhaltsbedarf auch in absehbarer Zukunft eigenständig decken können wird, ohne zumindest auf ergänzende Leistungen nach dem SGB II oder dem SGB XII angewiesen zu sein, oder ob eine gegenwärtige Lebensunterhaltssicherung voraussichtlich unbeständig sein wird, entbehrlich (vgl. Senatsurt. v. 23.6.2016, a.a.O., Rn. 31; v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rn. 33).

    15 Diese zunächst für das Vertretenmüssen der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII entwickelten Grundsätze gelten in gleicher Weise für das Vertretenmüssen der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II (vgl. Senatsbeschl. v. 27.6.2017 - 13 PA 252/16 -, juris Rn. 10 ff.; Senatsurt. v. 23.6.2016, a.a.O., Rn. 33 ff.; v. 13.11.2013, a.a.O., Rn. 46 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.2.2018 - 19 E 129/17 -, juris Rn. 3 ff.; v. 21.7.2017 - 19 A 2368/15 -, juris Rn. 5 ff.; v. 8.3.2016 - 19 A 1670/13 -, juris Rn. 32 ff., insbesondere Rn. 43 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.1.2014 - 1 S 923/13 -, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 12.11.2014 - 1 S 184/14 -, juris Rn. 34 ff.).

    Ein Einbürgerungsbewerber hat mithin einen Bezug von Sozialleistungen nach dem SGB II insbesondere dann zu vertreten, wenn er in den vergangenen acht Jahren eine sozialrechtliche Obliegenheitspflicht dem Grunde nach verletzt hat und der Zurechnungszusammenhang dieser Pflichtverletzung mit dem aktuellen Leistungsbezug fortbesteht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 28.2.2017 - 19 A 416/14 -, juris Rn. 34 (mangelnde allgemeine Eigenverantwortung, § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB II); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 8.3.2016, a.a.O., Rn. 43 ff.; Senatsurt. v. 13.11.2013, a.a.O., juris Rn. 48 (mangelndes Bemühen um hinreichende Aus- und Fortbildung, § 2 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 SGB II); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.2.2018, a.a.O., Rn. 5 ff.; Senatsurt. v. 23.6.2016, a.a.O., Rn. 34; VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 12.11.2014 - 1 S 184/14 -, juris Rn. 34; Senatsurt. v. 13.11.2013, a.a.O., Rn. 35 (mangelndes Bemühen um die Aufnahme einer Beschäftigung oder mangelnde Bereitschaft, eine zumutbare Beschäftigung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - ggf. auch abweichend von der bisherigen Qualifikation und auch zu ungünstigeren Lohn- oder Arbeitsbedingungen - anzunehmen, § 2 Abs. 1 Satz 3 SGB II); OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 21.7.2017, a.a.O., Rn. 8 ff. (Verweigerung des Abschlusses oder mangelnde Erfüllung einer Eingliederungsvereinbarung nach § 2 Abs. 1 Satz 2 SGB II); VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.1.2014, a.a.O., Rn. 29 ff. (mangelnde Aufgabe eines die Unterhaltssicherung hindernden Nikotinkonsums)).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trägt angesichts der gesetzlichen Konstruktion von Regel und Ausnahme - und weil es sich typischerweise um Umstände handelt, die seiner persönlichen Sphäre entstammen - der Einbürgerungsbewerber (vgl. Senatsurt. v. 23.6.2016, a.a.O., Rn. 34; v. 13.11.2013, a.a.O. Rn. 35; Berlit, in: GK-StAR, a.a.O., § 10 Rn. 254 (Stand: November 2015) m.w.N.).

    Die Klägerin unterscheidet sich insoweit auch von einer Einbürgerungsbewerberin, die sich im Hinblick auf nur zukünftige, bessere Erwerbschancen anstelle einer Arbeitsaufnahme für eine berufliche Fortbildung entscheidet (vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris), weil sie sich gerade nicht gegen eine Arbeitsaufnahme entschieden hat, sondern dafür, eine Situation beizubehalten, die sie bei objektiver Betrachtung kaum verbessern kann.".

    - BVerwG 5 C 22.08 - und des Senats vom 13. November 2013 - 13 LB 99/12 - abgewichen, da es für eine Verneinung des Vertretenmüssens im Sinne des § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StAG habe genügen lassen, dass die Klägerin im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung sozialrechtlich nicht erwerbsverpflichtet gewesen sei, und die sozialrechtlichen Fernwirkungen eines in der Vergangenheit liegenden Verhaltens für unbeachtlich gehalten habe.

  • VGH Baden-Württemberg, 12.11.2014 - 1 S 184/14

    Einbürgerung bei krankheitsbedingtem Unvermögen, sprachliche und

    Ein Vertretenmüssen ist gegeben, wenn sich der Einbürgerungsbewerber nicht oder nicht hinreichend um die Aufnahme einer Beschäftigung bemüht, wenn er durch ihm zurechenbares Verhalten zu erkennen gibt, dass er nicht bereit ist, eine ihm zumutbare Beschäftigung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes - ggf. auch abweichend von seiner bisherigen Qualifikation und auch zu ungünstigeren Lohn- oder Arbeitsbedingungen - anzunehmen oder wenn es zu einem Verlust des Arbeitsplatzes aufgrund verhaltensbezogener Ursachen kommt (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 12.03.2008 - 13 S 1487/06 - NVwZ-RR 2008, 839; NdsOVG, Urt. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 - juris; Berlit, a.a.O., § 10 StAG Rn. 259 ff.; Hailbronner, in: Hailbronner/Renner/Maaßen, StAR, 5. Aufl., § 10 StAG Rn. 43).

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trägt angesichts der gesetzlichen Konstruktion von Regel und Ausnahme - und weil es sich typischerweise um Umstände handelt, die seiner persönlichen Sphäre entstammen - der Einbürgerungsbewerber (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.02.2009, a.a.O.; NdsOVG, Urt. v. 13.11.2013, a.a.O.; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 22.01.2014, a.a.O. Rn. 28; Berlit, a.a.O., § 10 StAG Rn. 254; a.A. - ohne Begründung - Hailbronner, a.a.O., § 10 StAG Rn. 39).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.07.2016 - 19 A 630/14

    Beschränkbarkeit der Einbürgerungsantrag auf die Einbürgerung nach einer

    vgl. BVerwG, Urteil vom 17. März 2004 - 1 C 5.03 -, NVwZ 2004, 997, juris, Rdn. 11; Nds. OVG, Urteil vom 13. November 2013 - 13 LB 99/12 -, juris, Rdn. 24.
  • OVG Niedersachsen, 03.05.2018 - 13 LB 107/16

    Klärung der Identität als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal einer Einbürgerung

    Die bloß subjektiv definierte Unzumutbarkeit reicht auch dabei nicht aus (so VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.1.2014 - 1 S 923/13 -, juris Rn. 48; Senatsurt. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rn. 62; v. 8.2.2012 - 13 LC 240/10 -, juris Rn. 58 jeweils m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 16.07.2020 - 13 LC 41/19

    Einbürgerung; Erwerbsminderung; geringfügige Beschäftigung; Rente; gesetzliche

    Diese zunächst für das Vertretenmüssen der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB XII entwickelten Grundsätze gelten in gleicher Weise für das Vertretenmüssen der Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II (vgl. Senatsbeschl. v. 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 15; v. 27.6.2017 - 13 PA 252/16 -, juris Rn. 10 ff.; Senatsurt. v. 23.6.2016 - 13 LB 144/15, juris Rn. 33 ff.; v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rn. 46 ff.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 15.2.2018 - 19 E 129/17 -, juris Rn. 3 ff.; v. 21.7.2017 - 19 A 2368/15 -, juris Rn. 5 ff.; v. 8.3.2016 - 19 A 1670/13 -, juris Rn. 32 ff., insbesondere Rn. 43 f.; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 22.1.2014 - 1 S 923/13 -, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 12.11.2014 - 1 S 184/14 -, juris Rn. 34 ff.).

    33 Die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trägt angesichts der gesetzlichen Konstruktion von Regel und Ausnahme - und weil es sich typischerweise um Umstände handelt, die seiner persönlichen Sphäre entstammen - der Einbürgerungsbewerber (vgl. Senatsbeschl. v. 13.2.2020 - 13 LA 491/18 -, juris Rn. 16; Urt. v. 23.6.2016 - 13 LB 144/15 -, juris Rn. 34; v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rn. 35; GK-StAR, § 10 StAG Rn. 254, Stand: November 2015, m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 23.06.2016 - 13 LB 144/15

    Vertretenmüssen der Inanspruchnahme von Mitteln nach dem SGB II wegen

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Nichtvertretenmüssen trägt angesichts der gesetzlichen Konstruktion von Regel und Ausnahme - und weil es sich typischerweise um Umstände handelt, die seiner persönlichen Sphäre entstammen - der Einbürgerungsbewerber (vgl. Berlit, in GK-StAR, a.a.O., § 10 StAG, Rdnrn. 244 ff., 254; Senatsurt. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris, Rdnr. 34 f.).

    Denn der Einbürgerungsbewerber hat bereits eine betragsmäßige Erhöhung der von ihm bezogenen Sozialleistungen zu vertreten, die auf die Nichteinhaltung seiner Erwerbsobliegenheit zurückgeht (vgl. Senatsurt. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris, Rdnr. 39).

  • OVG Niedersachsen, 11.02.2015 - 13 LB 180/13

    Einbürgerung; Entlassung; Entlassungsbemühungen; Kosovo; Mehrstaatigkeit; Roma;

    Auf der anderen Seite schließt allein der Umstand, dass eine Entlassungsbedingung dem Grunde nach in rechtsvergleichender Sicht jedenfalls nicht unüblich ist und den Rahmen des in der Staatenpraxis Üblichen wahrt, deren Unzumutbarkeit im Einzelfall nicht aus (vgl. Urt. d. Sen. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rn. 62; u. v. 08.02.2012 - 13 LC 240/10 -, juris Rn. 58; Berlit, in: StAG, Stand: Dezember 2014, § 12 StAG Rn. 106 ff).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2013 - 13 LA 179/13

    Zurechnung des Vertretenmüssens bei Inanspruchnahme von Leistungen durch einen

    Der Begriff des zu vertretenden Grundes ist im öffentlichen Recht wertneutral auszulegen und setzt kein pflichtwidriges, schuldhaftes Verhalten voraus; das Ergebnis muss lediglich auf Umständen beruhen, die dem Verantwortungsbereich der handelnden Person zuzurechnen sind (vgl. Urt. d. Senats v. 13. November 2013 - 13 LB 99/12 -, juris Rdnr. 34; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009 - 5 C 22.08 -, BVerwGE 133, 153, 160 f., juris Rdnr. 23; Berlit, in: Fritz/Vormeier [Hrsg.], GK-StAR, Stand: 27. EL Juli 2013, § 10 StAG Rdnrn. 251, 253; Hailbronner, in: ders./Renner/Maaßen, Staatsangehörigkeitsrecht, 5. Aufl. 2010, § 10 StAG Rdnr. 39, jew. m.w.N.).

    bb) Erheblich kann daher im vorliegenden Fall nur ein eigenes Unterlassen des Klägers sein, aufgrund dessen adäquat-kausal und zurechenbar eine zumindest teilweise eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts (vgl. Urt. d. Senats v. 13. November 2013, a.a.O., Rdnr. 39; im Anschluss an BVerwG, Urt. v. 19. Februar 2009, a.a.O., S. 157 bzw. juris Rdnr. 15) unterbleibt.

  • VG Stuttgart, 20.04.2015 - 11 K 5984/14

    Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband;

    Von einem Nichtvertretenmüssen könnte nur dann ausgegangen werden, wenn die Klägerin zu 1 darlegt und nachweist, dass sie langanhaltende, intensive und breitgefächerte Bemühungen um eine einkommenserzielende Erwerbstätigkeit gezeigt hat, diese jedoch erfolglos gewesen sind; denn nur in diesen Fällen stellt sich die Qualifizierung als zwingend notwendig dar, weil dann feststeht, dass die Klägerin zu 1 schon wegen ihrer fehlenden Doktorarbeit ein objektives Vermittlungshemmnis aufweist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.11.2013 - 13 LB 99/12 - juris - HTK-StAR a.a.O. Rn. 88).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2024 - 19 A 154/23

    Härtefall Unterhaltssicherung Pflegegeld Familieneinheit

  • VG München, 06.04.2016 - M 25 K 15.4386

    Staatenlose Palästinenserin

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.2022 - 19 A 3042/21

    Leistungsfähigkeit und Unterhaltsfähigkeit eines Bewerbers als Voraussetzung für

  • VG Köln, 05.02.2014 - 10 K 2536/13

    Notwendigkeit der Aufgabe oder des Verlusts der alten Staatsangehörigkeit für die

  • OVG Niedersachsen, 27.06.2017 - 13 PA 252/16

    Beweiserhebung; Einbürgerung; Entscheidungsreife; grundsicherungsrechtliche

  • VGH Bayern, 19.01.2015 - 5 C 14.2155

    Einbürgerung; Aufgabe bisheriger Staatsangehörigkeit

  • VG Neustadt, 07.09.2022 - 5 K 63/22

    Einbürgerung eines US-Bürgers; doppelte Staatsbürgerschaft

  • OVG Niedersachsen, 12.07.2022 - 13 ME 76/22

    Abwägung; Ausweisung; Ausweisungsschutz, besonderer; Beschwerde;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2022 - 19 E 25/22

    Eingliederung und Einbürgerung von Flüchtlingen i.R.d. Ermessens und

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