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   OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96   

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https://dejure.org/1996,3689
OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96 (https://dejure.org/1996,3689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29.11.1996 - 13 M 4539/96 (https://dejure.org/1996,3689)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 29. November 1996 - 13 M 4539/96 (https://dejure.org/1996,3689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • archive.org

    GG 3 III 2; NSchG 14; NSchG 23 IV; NSchG 4; NSchG 68 I; NSchG 68 II
    Überweisung eines Behinderten in die Sonderschule;; Behinderung; Förderbedarf, sonderpädagogischer; Integration; Sonderschule

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sonderschulbedürftigkeit - Verfassungsgemäße Überweisung in die Sonderschule

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen (Leitsatz)

    § 68 Abs. 1 SchulG ND; Art. 3 Abs. 3 S. 2 GG; § 4 SchulG ND
    Sonderschule; Pflicht zum Besuch einer Sonderschule; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitssatz; Diskriminierungsverbot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Sonderschule; Pflicht zum Besuch einer Sonderschule; Verfassungsmäßigkeit; Gleichheitssatz; Diskriminierungsverbot

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Keine Diskriminierung Behinderter durch landesrechtliche Verpflichtung zum Sonderschulbesuch

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1997, 1087
  • NVwZ 1997, 815 (Ls.)
  • DVBl 1997, 623
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 28.05.1996 - 13 M 1663/96
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
    Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin hat der Senat den Antrag abgelehnt; die formellen Bedenken des Verwaltungsgerichts hat er nicht geteilt und in der Sache gemeint, daß der Antragstellerin die unstreitig benötigte sonderpädagogische Förderung an der von ihr besuchten Schule nicht zuteil werden könne, so daß sie zum Besuch der Sonderschule verpflichtet sei (Beschl. v. 28.5.1996 - 13 M 1663/96 ).

    Die Beschwerde hat aus den im Beschluß vom 28. Mai 1996 - 13 M 1663/96 angeführten Gründen auch nach der jetzigen Sachlage (weiterhin) Erfolg, so daß auf diesen Beschluß insoweit, vor allem zur Frage der Zuständigkeit der Antragsgegnerin, Bezug genommen werden kann.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.09.1996 - 9 S 1971/96

    Ermöglichung eines gemeinsamen Unterrichts behinderter Schüler mit

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
    Insbesondere gewährt § 4 NSchG Schülerinnen und Schülern sowie ihren Erziehungsberechtigten keine individuellen Rechtsansprüche auf bestimmte Integrationsmaßnahmen, z.B. integrativen Schulbesuch, kombiniert mit einer gezielten Einzelförderung (Seyderhelm/Nagel aaO Anm. 3; Woltering/ Bräth, aaO. § 14 Anm. 1; Dietze aaO, S. 1074 m.N.; zur Rechtslage in Bad.-Württ. ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.9.1996 - 9 S 1971/96 ).

    (4) Bei allen Differenzen über die Auslegung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG besteht Einigkeit darüber, daß das neue Diskrmininierungsverbot Leistungsansprüche nicht begründet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.1996 - 13 M 5368/96 ; Beschl. v. 23.5.1996 - 12 M 2178/96 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.9.1996 - 9 S 1971/96 ; ebenso Berlit, aaO, S. 146, 150; Osterloh aaO, Rdnr. 305; Rüfner, aaO, Rdnr. 874 m.N.; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 8. Aufl., Art. 3 Rdnr. 42 a).

  • BVerfG, 26.02.1980 - 1 BvR 684/78

    Verfassungsmäßigkeit des hessischen Gesetzes über die Neuordnung der gymnasialen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
    Schon aus diesem Grundde muß sich das BVerfG bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung schulrechtlicher Regelungen der Länder große Zurückhaltung auferlegen (BVerfGE 53, 185, 196; Leibholz/Rinck/Hesselberger, GG, Art. 7 Rdnr. 11 m.N.).

    Allerdings darf dabei das Wahlrecht der Eltern zwischen den zur Verfügung gestellten Schulformen nicht mehr als zulässig begrenzt werden, ohne daß daraus ein Recht der Eltern abgeleitet werden könnte, daß das Land eine bestimmte, an deren Wünschen orientierte Schulform bereitstellen muß (BVerfGE 53, 185, 196 m.N.).

  • BVerfG, 30.07.1996 - 1 BvR 1308/96

    Die Verfassungsbeschwerde einer behinderten Schülerin ist erfolgreich

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
    Diesen Beschluß hat das BVerfG - 1. Kammer des Ersten Senats am 30. Juli 1996 (1 BvR 1308/96, JZ 1996, 1073 m. Anm. Dietze) aufgehoben, weil er - in Ansehung von Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG nicht ausreichend begründet worden sei, und die Sache an das OVG zurückverwiesen.
  • BVerfG, 24.06.1969 - 2 BvR 446/64

    Sorsum

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
    Dem Land steht danach die Schulplanung und die Befugnis zur Organisation des Schulwesens mit dem Ziel zu, ein Schulsystem zu gewährleisten, das allen jungen Bürgern gemäß ihren Fähigkeiten die dem heutigen gesellschaftlichen Leben entsprechende Bildungsmöglichkeiten eröffnet (BVerfGE 26, 228, 238; Leibholz/Rinck/Hesselberger, aaO Art. 7 Rdnr. 30).
  • OVG Niedersachsen, 06.11.1996 - 13 M 5368/96

    Schüler; Krankheitsbedingt versäumter Schulunterricht; Anspruch auf

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
    (4) Bei allen Differenzen über die Auslegung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG besteht Einigkeit darüber, daß das neue Diskrmininierungsverbot Leistungsansprüche nicht begründet (OVG Lüneburg, Beschl. v. 6.11.1996 - 13 M 5368/96 ; Beschl. v. 23.5.1996 - 12 M 2178/96 ; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 3.9.1996 - 9 S 1971/96 ; ebenso Berlit, aaO, S. 146, 150; Osterloh aaO, Rdnr. 305; Rüfner, aaO, Rdnr. 874 m.N.; Schmidt-Bleibtreu/Klein, GG, 8. Aufl., Art. 3 Rdnr. 42 a).
  • BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70

    Förderstufe

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 29.11.1996 - 13 M 4539/96
    Aufgabe des Landes ist es insbesondere, aufgrund der Erkenntnisse der Bildungsforschung bildungspolitische Entscheidungen zu treffen und im Rahmen seiner finanziellen und organisatorischen Möglichkeiten ein Schulsystem bereitzustellen, das den verschiedenen Begabungsrichtungen Raum zur Entfaltung läßt (BVerfGE 34, 165, 183 f; Leibholz/Rinck/Hesselberger, aaO, Rdnr. 302).
  • BVerfG, 08.10.1997 - 1 BvR 9/97

    Integrative Beschulung

    gegen den Beschluß des Niedersächsischen Oberverwaltungs- gerichts vom 29. November 1996 - 13 M 4539/96 -.

    c) Das Oberverwaltungsgericht hat den Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung erneut abgelehnt (vgl. NJW 1997, S. 1087).

  • BVerfG, 04.04.1997 - 1 BvR 9/97

    Erlaß einer einstweiligen Anordnung zugunsten einer körperbehinderten Schülerin

    Die Wirkung des Beschlusses des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. November 1996 - 13 M 4539/96 - wird bis zur Entscheidung über die Verfassungsbeschwerde, längstens für die Dauer von sechs Monaten, ausgesetzt.
  • OVG Niedersachsen, 06.11.1998 - 4 L 4221/98

    Eingliederungshilfe für Schulbesuch durch; Eingliederungshilfe; Förderbedarf,

    Anzumerken ist in diesem Zusammenhang lediglich, dass bisher nach niedersächsischem Schulrecht ein Antrag auf Übernahme der Kosten für eine benötigte Betreuungsperson abgelehnt wurde (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 6.2.1997 - 6 B 61444/96 - vgl. auch Nds. OVG, Beschl. v. 29.11.1996 - 13 M 4539/96 -).
  • VG Ansbach, 31.07.2008 - AN 14 K 05.02742

    Die Beklagte hat der Schwerbehinderten Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation

    Durch die zitierte Vorschrift werde zunächst schon keine Anspruchsgrundlage normiert, die ein subjektives Recht verschaffen würde (vgl. zur vergleichbaren Vorschrift in Niedersachsen OVG Lüneburg vom 29.11.1996 - 13 M 4539/96 in NJW 1997, 1087 f. m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.10.1999 - A 2 S 140/98
    Eine Auslegung, welche auf der Grundlage des Art. 7 GG von einer weiten Gestaltungsfreiheit des Staates ausginge (vgl. dazu insbes. NdsOVG, Beschl. v. 29.11.1996 - 13 M 4539/96 - , NJW 1997, 1087 [1088]), müsste wegen der Grundrechte des betroffenen Kindes (Art. 2 Abs. 1 GG), seiner Eltern (Art. 6 Abs. 2 GG), aber nicht zuletzt auch wegen der Sonderregelung des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG an (bundes-)verfassungsrechtliche Grenzen stoßen (vgl. dazu vor allem: BVerfG, NJW 1998, 131 [132]; vgl. zur Gleichwertigkeit von Elternrechten und staatlichen Befugnissen im Schulwesen bereits: BVerfG, Urt. v. 06.12.1972 - 1 BvR 230/70, 95/71 - , BVerfGE 34, 165 [183 f.]).
  • VG Kassel, 29.05.2002 - 3 E 3187/01
    In der verfassungsrechtlichen Literatur ist jedoch unbestritten, dass sie nur objektiv rechtlichen Charakter haben und keine subjektiven Leistungsansprüche auf die Bereitstellung zusätzlicher Ressourcen begründet (vgl. BVerwG, a. a. O., OVG Lüneburg, Urteil vom 29.11.1996 in NJW 1997, 1087; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 03.09.1996 - 9 F 1971/96).
  • VG Braunschweig, 13.10.1999 - 6 A 190/99

    Überweisung zur Sonderschule und Prozessführungsbefugnis eines Elternteils;

    Die von der Klägerin artikulierten Widerstände gegen eine Zuweisung zur Sonderschule für Geistigbehinderte geben Veranlassung zu der Anmerkung, dass für diese Maßnahme ausschließlich das Ausmaß der Förderungsbedürftigkeit und die Eignung der für die Betreuung der Leistungsdefizite geeigneten Sonderschule maßgeblich sind, ohne dass hierfür die Klärung der Frage unerlässlich ist, ob und inwieweit die Förderungsbedürftigkeit ihre Ursache in einer geistigen Behinderung im medizinischen Sinne hat (OVG Lüneburg, Beschluss vom 29.11.1996, 13 M 4539/96; Beschluss vom 04.11.1998, 13 O 4814/98).
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