Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,16622
OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13 (https://dejure.org/2013,16622)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.07.2013 - 13 ME 112/13 (https://dejure.org/2013,16622)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13 (https://dejure.org/2013,16622)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,16622) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Generalstaatsanwalt auf Antrag von David Groenewold

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Wulff-Berichterstattung: Groenewold hat keinen Unterlassungsanspruch gegen GStA

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Generalstaatsanwalt und der "Vertuschungsvorwurf"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Wulff-Berichterstattung: Groenewold hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Generalstaatsanwalt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine einstweilige Anordnung gegen Generalstaatsanwalt auf Antrag von David Groenewold

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    David Groenewold hat keinen Unterlassungsanspruch gegen Staatsanwaltschaft wegen Wulff-Berichterstattung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Filmproduzent David Groenewold scheitert mit Eilantrag auf Unterlassung von ehrverletzender Äußerungen des Generalstaatsanwalts im Zusammenhang mit der Anklagerhebung gegen Christian Wulff - Generalstaatsanwalt nicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung verpflichtet

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 96
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • VG Hamburg, 04.04.2024 - 12 E 1273/24

    Mögliche Verletzung des Gebietserhaltungsanspruchs: Keine einstweilige Anordnung!

    Der Anspruch setzt voraus, dass eine erstmalige oder nochmalige Beeinträchtigung etwa einer grundrechtlich geschützten Rechtsposition ernstlich zu besorgen und der Rechtsinhaber nicht verpflichtet ist, diese zu dulden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010, 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.7.2013, 13 ME 112/13, juris Rn. 7; OVG Hamburg, Urt. v. 17.6.2004, 1 Bf 198/00, juris Rn. 45; Urt. v. 22.6.2010, 4 Bf 276/07, juris Rn. 48 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf

    Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt nicht nur voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, sondern auch, dass die konkrete Gefahr der Wiederholung droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rdnr. 14; Senatsbeschl. v. 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13 -, juris, Rdnr. 7).
  • VG Hannover, 03.06.2014 - 1 B 7660/14

    Amtsträger; Minister; öffentlich-rechtlicher Unterlassungsanspruch;

    Insoweit sind weitere Stellungnahmen, die das Verhalten des Antragstellers zu 2) zum Gegenstand haben, mit dem streitgegenständlichen Inhalt nicht zu erwarten (vgl. zu einer ähnlich gelagerten Situation der Verschiebung des öffentlichen Interesses: Nds. OVG, Beschluss v. 12.07.2014 - 13 ME 112/13 -, juris Rn. 10).
  • VG Ansbach, 09.05.2018 - AN 14 E 18.00487

    Kein Anspruch gegen Staatsanwaltschaft auf Unterlassung künftiger Äußerungen

    Der aus § 1004 BGB abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtliche geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung droht (BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54/10 -, juris Rn. 14; BayVGH, B.v. 6.7.2012 - 4 B 12.952 - juris Rn. 19; OVG Lüneburg, B.v. 12.7.2013 - 13 ME 112/13 -, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 11.04.2019 - 1 L 410.18

    Neuköllner Jugendstadtrat darf weiterhin Broschüre der Amadeu Antonio Stiftung

    Der aus § 1004 BGB oder der grundrechtlich geschützten Position des Betroffenen abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - BVerwG 7 B 54/10, juris, Rn. 14; und Urteil vom 20. November 2014 - BVerwG 3 C 27.13, juris, Rn. 11; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris, Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, juris, Rn. 81).
  • VG Hamburg, 17.10.2016 - 17 E 4858/16

    Unterlassungsanspruch gegen Auskünfte der STA zu laufenden Ermittlungsverfahren

    Das Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruchs setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.11.2010, 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.7.2013, 13 ME 112/13, juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 19.08.2016 - 1 L 310.16

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Äußerungen der Staatsanwaltschaft

    Der aus § 1004 BGB abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris, Rn. 7; VG Köln, Beschluss vom 24. Oktober 2013 - 7 L 936/13, juris, Rn. 81).
  • VG Berlin, 11.10.2019 - 1 L 58.19
    Der aus entsprechender Anwendung von § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54/10, juris Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13, juris Rn. 7; VG Berlin, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 L 310.16, juris Rn. 12 ff.).
  • VG Ansbach, 02.11.2018 - AN 14 E 18.01722

    Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen

    Der aus § 1004 BGB abgeleitete und in der Rechtsprechung allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung der in Rede stehenden Äußerung droht (BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris; OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris; B.v. 12.7.2013 - 13 ME 112/13 -, juris).
  • VG Potsdam, 08.06.2018 - 6 L 1097/17

    Gesundheit, Hygiene, Lebens- und Arzneimittel (ohne Krankenhausrecht)

    Der aus § 1004 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) abgeleitete und allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung besteht (BVerwG, Beschluss vom 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rn. 14; OVG Lüneburg, Beschluss vom 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13 -, juris, Rn. 7).
  • VG Hamburg, 07.02.2022 - 9 E 245/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen das liturgische Läuten der Kirchenglocken des St.

  • VG Berlin, 06.02.2017 - 3 L 846.16

    Einstweilige Anordnung auf Unterlassung bestimmter Äußerungen über die

  • VG Schleswig, 10.11.2020 - 7 A 608/17

    Hochschulrecht

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht