Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,18812
OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14 (https://dejure.org/2014,18812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25.07.2014 - 13 ME 97/14 (https://dejure.org/2014,18812)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14 (https://dejure.org/2014,18812)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,18812) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 123 Abs. 1 S. 2 VwGO; § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; § 920 Abs. 2 ZPO
    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf Unterlassung von Äußerungen eines Amtswalters gerichteten einstweiligen Anordnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf Unterlassung von Äußerungen eines Amtswalters gerichteten einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Darlegungserfordernis des § 146 Abs. 4 S. 3 VwGO; Anforderungen einer auf Unterlassung von Äußerungen eines Amtswalters gerichteten einstweiligen Anordnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Für öffentlich-rechtlichen Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer Äußerung bedarf es konkreter Wiederholungsgefahr

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Für öffentlich-rechtlichen Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer Äußerung bedarf es konkreter Wiederholungsgefahr

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.05.2008 - 2 M 72/08

    Anforderungen an die Begründung der Beschwerde nach § 146 Abs. 4 VwGO

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Eine ordnungsgemäße Beschwerdebegründung liegt mithin nur dann vor, wenn sich aus den fristgerecht dargelegten Gesichtspunkten die Rechtswidrigkeit der angefochtenen Entscheidung und die Notwendigkeit ihrer Aufhebung ergeben (OVG LSA, Beschl. v. 27. Mai 2008 - 2 M 72/08 -, juris, Rdnr. 6; Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 146 Rdnr. 41; Redeker/v. Oertzen, VwGO, 15. Aufl. 2010, § 146 Rdnr. 22).

    Das Auseinandersetzungserfordernis tritt indes bereits nach dem Wortlaut des § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO lediglich neben das Gebot, die Gründe aufzuzeigen, derentwegen die erstinstanzliche Entscheidung abzuändern oder aufzuheben ist; dieser Teil der einen Beschwerdeführer treffenden Darlegungslast wird durch eine partiell fehlende Möglichkeit der "Auseinandersetzung" nicht gegenstandslos (OVG LSA, Beschl v. 27. Mai 2008, a.a.O.; BayVGH, Beschl. v. 8 August 2006, a. a. O.) Das ergibt sich auch aus der Regelung des § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO.

    Dies zwingt je nach Sachlage zu einer Wiederholung erstinstanzlichen Vorbringens, die in diesem Zusammenhang dem Darlegungserfordernis genügt (vgl. OVG LSA, Beschl v. 27. Mai 2008, a.a.O.; Redeker/v. Oertzen, a. a. O.).

  • VGH Bayern, 13.06.2013 - 4 CE 13.944

    Einstweiliger Rechtsschutz; Verbreiten von Behauptungen; Anordnungsgrund

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Ein schutzwürdiges Interesse am Unterlassen bestimmter Äußerungen eines Amtswalters begründet für sich genommen nicht in jedem Fall die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944, juris, Rdnr. 25; VG München, Beschl. v. 8. August 2007 - M 22 E 06.4283 -, juris, Rdnr. 36).

    Entscheidend sind auch insoweit die Umstände des Einzelfalls, zu denen insbesondere die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Motivation des Verletzers gehören (vgl. OVG NRW, a.a.O., Rdnrn. 11 ff. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, WM 1994, 641; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013, a.a.O.).

    Auch wenn die Betroffenen unwahre Tatsachenbehauptungen wie auch das Vermitteln unwahrer Eindrücke nicht hinzunehmen haben, bedarf es nicht in jedem Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013, a.a.O.; VG München, Beschl. v. 8. August 2007, a.a.O.).

  • VG München, 08.08.2007 - M 22 E 06.4283
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Ein schutzwürdiges Interesse am Unterlassen bestimmter Äußerungen eines Amtswalters begründet für sich genommen nicht in jedem Fall die für den Erlass einer einstweiligen Anordnung erforderliche Dringlichkeit (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944, juris, Rdnr. 25; VG München, Beschl. v. 8. August 2007 - M 22 E 06.4283 -, juris, Rdnr. 36).

    Auch wenn die Betroffenen unwahre Tatsachenbehauptungen wie auch das Vermitteln unwahrer Eindrücke nicht hinzunehmen haben, bedarf es nicht in jedem Fall des Erlasses einer einstweiligen Anordnung (vgl. BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013, a.a.O.; VG München, Beschl. v. 8. August 2007, a.a.O.).

  • VGH Bayern, 08.08.2006 - 11 CE 05.2152
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Durch die Beschwerdebegründung muss vielmehr das Entscheidungsergebnis in Frage gestellt werden (BayVGH, Beschl. v. 8. August 2006 - 11 CE 05.2152 -, juris, Rdnr. 8; Meyer-Ladewig/Rudisile in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 146 Rdnr. 13c, Loseblatt, Stand September 2004).
  • OVG Niedersachsen, 12.07.2013 - 13 ME 112/13

    Der Generalstaatsanwalt und der "Vertuschungsvorwurf"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt nicht nur voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, sondern auch, dass die konkrete Gefahr der Wiederholung droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rdnr. 14; Senatsbeschl. v. 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13 -, juris, Rdnr. 7).
  • BVerwG, 11.11.2010 - 7 B 54.10

    Anspruch auf Unterlassen einer amtlichen Äußerung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Der allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt nicht nur voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist, sondern auch, dass die konkrete Gefahr der Wiederholung droht (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11. November 2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rdnr. 14; Senatsbeschl. v. 12. Juli 2013 - 13 ME 112/13 -, juris, Rdnr. 7).
  • BGH, 08.02.1994 - VI ZR 286/93

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts eines Unternehmens durch

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Entscheidend sind auch insoweit die Umstände des Einzelfalls, zu denen insbesondere die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Motivation des Verletzers gehören (vgl. OVG NRW, a.a.O., Rdnrn. 11 ff. unter Hinweis auf BGH, Urt. v. 8. Februar 1994 - VI ZR 286/93 -, WM 1994, 641; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 13. Juni 2013, a.a.O.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2004 - 12 B 2197/03

    Erfordernis eines Anordnungsgrundes für den Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 25.07.2014 - 13 ME 97/14
    Dies gilt umso mehr, als auch die einzelnen zivilrechtlichen Unterlassungsansprüche je nach Rechtsgebiet unterschiedlich strengen Voraussetzungen unterliegen (vgl. dazu: OVG NRW, Beschl. v. 26. Januar 2004 - 12 B 2197/03 -, juris, Rdnrn. 3 ff.).
  • VG Berlin, 16.04.2019 - 6 K 13.19

    Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin

    Die Weigerung, gegenüber dem Betroffenen eine Unterlassungserklärung abzugeben, strafbewehrt oder - wie hier - formlos, ist hierbei nur ein Indiz (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn.9; OVG Sachsen, Beschluss vom 7. August 2013 - 4 B 383/12 -, juris Rn. 8; BayVGH, Beschluss vom 13. Juni 2013 - 4 CE 13.944 -, juris Rn. 25; VG Hannover, Beschluss vom 3. Juni 2014 - 1 B 7660/14 -, juris Rn. 65 f.).

    Dies bedeutet keine ständige Wiederholung, sondern stellt sich allein als ein Fortwirken der bereits getätigten Äußerung dar (vgl. OVG Niedersachsen, Beschluss vom 25. Juli 2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 12).

  • VG Hannover, 22.02.2019 - 6 B 5193/18

    Allgemeines Persönlichkeitsrecht; Anhörung; einstweilige Anordnung; erweiterter

    Des Weiteren besteht auch die rechtlich geforderte konkrete Gefahr der Wiederholung der streitgegenständlichen Äußerungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris, Rn. 14; Nds. OVG, Beschluss vom 25.07.2014 - 13 ME 97/14 -, juris Rn. 9), welche anhand einer umfassenden Würdigung sämtlicher Umstände des Einzelfalls zu bestimmen ist, zu denen insbesondere die Schwere des Eingriffs sowie die Umstände der Verletzungshandlung gehören, ferner der fallbezogene Grad der Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung und die Motivation des Handelnden (Nds. OVG, a.a.O., Rn. 9 m.w.N.; VG München, Beschl. v. 5.12.2017 - M 10 E 17.2979, BeckRS 2017, 143080, Rn. 35).

    Dahinstehen kann in diesem Zusammenhang die von den Beteiligten aufgeworfene Frage, ob bereits die Nichtabgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung die notwendige Wiederholungsgefahr begründen kann (ablehnend: VG Hannover, Beschluss vom 03.06.2014 - 1 B 7660/14, BeckRS 2014, 52541; Beschluss vom 30.03.2015 - 4 B 546/15, BeckRS 2015, 44140; anderer Ansicht: VG München, Beschl. v. 5.12.2017 - M 10 E 17.2979, BeckRS 2017, 143080, Rn. 35) oder ob diese jedenfalls aus dem isolierten Umstand folgt, dass ein Hoheitsträger eine beanstandete Pressemitteilung weiterhin im (öffentlich einsehbaren) Archiv seines Internetauftritts gespeichert hat (ablehnend: VG Hannover, Beschluss vom 30.03.2015 - 4 B 546/15, BeckRS 2015, 44140; Nds. OVG, Beschluss vom 25.07.2014, 13 ME 97/14, juris Rn. 12).

  • VG Ansbach, 02.11.2018 - AN 14 E 18.01722

    Weigerung der Abgabe einer Unterlassungserklärung begründet keinen

    Der aus § 1004 BGB abgeleitete und in der Rechtsprechung allgemein anerkannte öffentlich-rechtliche Anspruch auf zukünftige Unterlassung einer getätigten Äußerung setzt voraus, dass ein rechtswidriger hoheitlicher Eingriff in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen oder sonstige subjektive Rechte des Betroffenen erfolgt ist und die konkrete Gefahr der Wiederholung der in Rede stehenden Äußerung droht (BVerwG, B.v. 11.11.2010 - 7 B 54.10 -, juris; OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris; B.v. 12.7.2013 - 13 ME 112/13 -, juris).

    Die vom Bundesgerichtshof für den Bereich des Wettbewerbsrechts entwickelten Grundsätze des zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch sind nicht uneingeschränkt auf den Bereich hoheitlicher Äußerungen übertragbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris Rn. 25; OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 - juris Rn. 9).

    Entscheidend sind jeweils die Umstände des Einzelfalls, wie zum Beispiel die Schwere des Eingriffs, die Umstände der Verletzungshandlung, der fallbezogene Grad der Wahrscheinlichkeit der Wiederholung und die Motivation des Verletzers (vgl. BayVGH, B.v. 22.7.2015 - 5 C 15.803 - juris Rn. 13 mit Verweis auf B.v. 30.6.2014 - 5 ZB 14.118 - BeckRs 2014, 53488; B.v. 13.6.2013 - 4 CE 13.944 - juris; OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris unter Hinweis auf BGH, U.v. 8.2.1994 - VI ZR 286/93 -, juris; VG Köln, B.v. 27.6.2018 - 1 L 641/18 -, juris; VG Hannover, B.v. 23.7.2018 - 1 B 4254/18 -, juris).

    Aus den gleichen Gründen, aus denen eine Wiederholungsgefahr zu verneinen ist (vgl. 3.1.), fehlt es auch an der Eilbedürftigkeit der erstrebten richterlichen Anordnung und damit an einem Anordnungsgrund (vgl. OVG NRW, B.v. 25.7.2014 - 13 ME 97/14 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht