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   OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 107/20   

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https://dejure.org/2020,9631
OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 107/20 (https://dejure.org/2020,9631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.04.2020 - 13 MN 107/20 (https://dejure.org/2020,9631)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. April 2020 - 13 MN 107/20 (https://dejure.org/2020,9631)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Antrag eine Außen-Tennisanlage zu öffnen und zu betreiben verworfen

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 107/20
    Die (4.) Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24. April 2020 (Nds. GVBl. S. 84), ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • BVerwG, 16.04.2015 - 4 CN 2.14

    Regionalplan; Gemeindeverwaltungsverband; Unterzentrum; Antragsbegehren; Norm;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 107/20
    Damit verträgt sich ein Ausspruch nicht, der die Ergänzungsbedürftigkeit einer Norm zum Gegenstand hat (vgl. im Einzelnen: BVerwG, Urt. v. 16.4.2015 - BVerwG 4 CN 2.14 -, BVerwGE 152, 55, 56 f. - juris Rn. 4 m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.04.2020 - 13 MN 107/20
    Diese Entscheidung, die nicht den prozessrechtlichen Vorgaben des § 47 Abs. 5 VwGO unterliegt (vgl. Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtsschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 7. Aufl. 2017, Rn. 607; Hoppe, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 47 Rn. 110 ff.), trifft der Senat ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 12.6.2009 - 1 MN 172/08 -, juris Rn. 4 m.w.N.) und gemäß § 76 Abs. 2 Satz 1 NJG ohne Mitwirkung der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter.
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