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   OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20   

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https://dejure.org/2020,8881
OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20 (https://dejure.org/2020,8881)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30.04.2020 - 13 MN 131/20 (https://dejure.org/2020,8881)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 30. April 2020 - 13 MN 131/20 (https://dejure.org/2020,8881)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Keine Außervollzugsetzung der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Viertklässler

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schrittweise Wiedereröffnung der Schulen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Präsenzunterricht für Viertklässler in Niedersachsen findet ab Mai statt

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (16)

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2019 - 13 KN 510/18

    Hausordnung; im Rahmen seiner Gerichtsbarkeit; Maßregelvollzug; Normenkontrolle;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Die Niedersächsische Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 17. April 2020, zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Corona-Virus vom 24. April 2020, ist eine im Range unter dem Landesgesetz stehende Rechtsvorschrift im Sinne des § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO in Verbindung mit § 75 NJG (vgl. zu den insoweit bestehenden Anforderungen: Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, NdsRpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 16 ff.).

    Es entspricht der Praxis des Senats, in Normenkontrollverfahren in der Hauptsache nach § 47 Abs. 1 Nr. 2 VwGO grundsätzlich den doppelten Auffangwert im Sinne des § 52 Abs. 2 GKG, mithin 10.000 EUR, als Streitwert anzusetzen (vgl. Senatsbeschl. v. 31.1.2019 - 13 KN 510/18 -, Nds. Rpfl. 2019, 130 f. - juris Rn. 29).

  • OVG Niedersachsen, 14.04.2020 - 13 MN 63/20

    Abstandsgebot; Adressatenkreis; Autowaschanlage; Corona; Ermessen; Gefahr;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Vielmehr sind auch alle sonstigen relevanten Belange zu berücksichtigen, etwa die Auswirkungen der Ge- und Verbote für die von ihnen Betroffenen und auch öffentliche Interessen an der uneingeschränkten Aufrechterhaltung bestimmter Tätigkeiten (vgl. etwa Senatsbeschl. v. 14.4.2020 - 13 MN 63/20 -, juris Rn. 62).

    Sie hat aber nicht ansatzweise aufgezeigt, dass sie oder Familienangehörige zu einer Gruppe gehören, die besonderen Erkrankungsrisiken ausgesetzt ist (vgl. zu diesen Gruppen: Senatsbeschl. v. 14.4.2020 - 13 MN 63/20 -, juris Rn. 46 m.w.N.), oder dass wegen solcher besonderen Risiken nicht ausnahmsweise eine Befreiung vom Präsenzunterricht in Betracht kommen kann (vgl. hierzu insbesondere Nr. 3.2 des Runderlasses des Kultusministeriums, Ergänzende Bestimmungen zum Rechtsverhältnis zur Schule und zur Schulpflicht, hier: §§ 58 bis 59a, §§ 63 bis 67 und § 70 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG), v. 1.12.2016, SVBl.

  • BVerfG, 15.10.2014 - 2 BvR 920/14

    Strafnorm des hessischen Schulrechts gegen Entziehung eines Kindes von der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Das danach geringe Interesse an einer einstweiligen Außervollzugsetzung wird von dem erheblichen öffentlichen Interesse überwogen, dem in Art. 7 Abs. 1 GG normierten staatlichen Erziehungsauftrag zur Durchsetzung zu verhelfen, welcher seinerseits nicht nur im durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützten Kindesinteresse, sondern ebenso im Allgemeininteresse liegt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 15.10.2014 - 2 BvR 920/14 -, juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 29.04.2020 - 13 MN 117/20

    Corona; Flächenbeschränkung; Infektionsschutzrecht; Möbelhäuser;

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Auch sind die tatbestandlichen Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 IfSG für ein staatliches Handeln zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19, der offiziellen Bezeichnung der durch den neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 (anfangs 2019-nCoV) als Krankheitserreger ausgelösten Erkrankung, erfüllt (vgl. zuletzt mit eingehender Begründung: Senatsbeschl. v. 29.4.2020 - 13 MN 117/20 -, Umdruck S. 6 ff.).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Der allgemeine Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG gebietet dem Normgeber, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (vgl. BVerfG, Beschl. v. 7.2.2012 - 1 BvL 14/07 -, BVerfGE 130, 240, 252 - juris Rn. 40; Beschl. v. 15.7.1998 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, BVerfGE 98, 365, 385 - juris Rn. 63).
  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 611/07

    Steuerliche Diskriminierung eingetragener Lebenspartnerschaften

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179, 188 - juris Rn. 30; Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49, 69 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400, 416 - juris Rn. 79).
  • OVG Niedersachsen, 11.05.2018 - 12 MN 40/18

    Weiße Flächen in einer gemeindliche Konzentrationsplanung für die

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 16/11

    Ungleichbehandlung von Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern im

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Insoweit gilt ein stufenloser, am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit orientierter verfassungsrechtlicher Prüfungsmaßstab, dessen Inhalt und Grenzen sich nicht abstrakt, sondern nur nach den jeweils betroffenen unterschiedlichen Sach- und Regelungsbereichen bestimmen lassen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 18.7.2012 - 1 BvL 16/11 -, BVerfGE 132, 179, 188 - juris Rn. 30; Beschl. v. 21.6.2011 - 1 BvR 2035/07, BVerfGE 129, 49, 69 - juris Rn. 65; Beschl. v. 21.7.2010 - 1 BvR 611/07 u.a. -, BVerfGE 126, 400, 416 - juris Rn. 79).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Das muss insbesondere dann gelten, wenn die angegriffene Norm erhebliche Grundrechtseingriffe bewirkt, sodass sich das Normenkontrolleilverfahren (ausnahmsweise) als zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 GG geboten erweist (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 30.3.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.10.2019 - 6 B 11533/19

    Verkaufsoffener Sonntag in Bad Kreuznach kann nicht stattfinden

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 30.04.2020 - 13 MN 131/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Gründe müssen die gegenläufigen Interessen deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 30.4.2019 - BVerwG 4 VR 3.19 -, juris Rn. 4 (zur Normenkontrolle eines Bebauungsplans); OVG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22.10.2019 - 6 B 11533/19 -, juris Rn. 5 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags); Sächsisches OVG, Beschl. v. 10.7.2019 - 4 B 170/19 -, juris Rn. 20 (zur Normenkontrolle einer Rechtsverordnung zur Bildung und Arbeit des Integrationsbeirats); Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 11.5.2018 - 12 MN 40/18 -, juris Rn. 24 ff. (zur Normenkontrolle gegen die Ausschlusswirkung im Flächennutzungsplan) jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 30.04.2019 - 4 VR 3.19

    Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Abwehr schwerer Nachteile hinsichtlich

  • OVG Sachsen, 10.07.2019 - 4 B 170/19

    Integrationsbeirat; Geschäftsordnung; Gleichheitssatz, Ausschuss

  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

  • BVerfG, 21.06.2011 - 1 BvR 2035/07

    Mediziner-BAföG

  • OVG Niedersachsen, 12.06.2009 - 1 MN 172/08

    Mündliche Verhandlung als Entstehungsvoraussetzung einer Terminsgebühr nach

  • VGH Hessen, 24.04.2020 - 8 B 1097/20

    Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

  • OVG Niedersachsen, 30.11.2020 - 13 MN 519/20

    Corona; Maskenpflicht; Normenkontrolleilantrag; Schulunterricht

    Die hiermit verbundene Besserstellung und damit Ungleichbehandlung der Schulen gegenüber den von der allgemeinen Regelung des § 3 der Verordnung betroffenen Einrichtungen ist angesichts des nicht nur im Kindesinteresse, sondern im Allgemeininteresse liegenden und in Art. 7 Abs. 1 GG normierten staatlichen Erziehungsauftrags (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 15.10.2014 - 2 BvR 920/14 -, juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 30.4.2020 - 13 MN 131/20 -, juris Rn. 34) gerechtfertigt (vgl. zu den sich aus dem allgemeinen Gleichheitssatz ergebenden Anforderung bei differenzierten Infektionsschutzmaßnahmen: Senatsbeschl. v. 18.11.2020 - 13 MN 448/20 -, juris Rn. 113 f m.w.N.).
  • VG Braunschweig, 08.10.2020 - 6 B 187/20

    Corona-Pandemie; COVID-19; Homeschooling; Infektionsschutzmaßnahme; Pandemie;

    Diese umfasst grundsätzlich die Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht (vgl. Nds. OVG, B. v. 30.04.2020 - 13 MN 131/20 -, juris Rn. 27), was auch bereits im Wortlaut des § 63 Abs. 1 NSchG ("zum Schul besuch verpflichtet ") angelegt ist.
  • OVG Niedersachsen, 12.11.2021 - 2 ME 172/21

    Corona-Pandemie; Distanzunterricht; Präsenzunterricht; Schulbildung;

    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass die in § 63 Abs. 1 NSchG normierte Schulpflicht als Pflicht zur Teilnahme am Präsenzunterricht ausgestaltet ist (Senatsbeschl. v. 26.9.2019 - 2 ME 640/19 -, juris Rn. 9; vgl. hierzu auch NdsOVG, Beschl. v. 30.4.2020 - 13 MN 131/20 -, juris Rn. 27), wobei nach § 69 Abs. 1 NSchG eine Ausnahme infolge einer längerfristigen Erkrankung vorgesehen ist.
  • VG Berlin, 07.05.2020 - 3 L 167.20

    Einstweilige Anordnung auf Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für Grundschüler

    Wenn die Antragstellerin darauf verweist, dass die Bedeutung der Schule für die persönliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler auch und gerade in der Teilnahme am Präsenzunterricht und der interaktiven und kommunikativen Auseinandersetzung mit Lehrerinnen und Lehrern und anderen Schülerinnen und Schülern bestehe (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. April 2020 - 13 MN 131/20 -, juris Rn. 30), dann betrifft dies auch die Schülerinnen und Schüler der anderen Jahrgangsstufen.
  • OVG Niedersachsen, 24.03.2021 - 13 MN 134/21

    Corona; Elternrecht; Grundschulen; Normenkontrolleilverfahren; Präsenzpflicht;

    Dieser Zustand ist am 22. März 2021 beendet worden, so dass es auf eine Rechtfertigung dieser Ungleichbehandlung nicht mehr ankommt (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 30.4.2020 - 13 MN 131/20 -, juris u. v. 4.5.2020 - 13 MN 144/20 -, V. n.b.).
  • OVG Niedersachsen, 22.05.2020 - 13 MN 158/20

    Antragsbefugnis; Ausnahme; Außervollzugsetzung; Außervollzugsetzungsinteresse,

    Auch seine Angriffe gegen das seit dem 27. April 2020 schrittweise gelockerte Verbot eines Präsenzunterrichts an Schulen (§ 1a der Verordnung) und die damit einhergehende teilweise Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts für bestimmte Klassenstufen bzw. Schulbereiche verschiedener Schulformen (vgl. für die Viertklässler des Primarbereichs Senatsbeschl. v. 30.4.2020 - 13 MN 131/20 -, juris) sowie gegen die Einschränkungen hinsichtlich der Beförderung von Fahrgästen auf niedersächsische Inseln (§ 7a der (5.) Verordnung, der sich allerdings nur noch auf die zu Befördernden bezieht) und eine damit angeblich verbundene Ungleichbehandlung von Betreibern von Ferienwohnungen bzw. Hotels und von Transportunternehmen mit Landwirten wegen der für die Einreise und Unterbringung von Erntehelfern geltenden Vorschriften (§ 10 Abs. 2, 3 der Verordnung) beziehen sich auf Lebens- und Gesellschaftsbereiche, die den Antragsteller nicht betreffen.
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