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LG Wiesbaden, 16.08.2013 - 13 O 18/13 |
Zitiervorschläge
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Kurzfassungen/Presse
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
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Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 16.08.2013 - 13 O 18/13
- OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 93/13
- BGH, 23.07.2015 - I ZR 83/14
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Düsseldorf, 10.03.2016 - 6 U 89/15
Klage des Gesellschafters einer GmbH gegen einen anderen Gesellschafter auf …
Das Landgericht Wuppertal hat mit rechtskräftigem Urteil vom 13.12.2013 - 13 O 18/13 den auf der Gesellschafterversammlung vom 22.02.2013 gefassten Beschluss, demzufolge die Gesellschafter der Klägerin jeweils eine Privatentnahme in Höhe von EUR 45.000,- tätigen dürfen, für nichtig erklärt.Der von ihm am 22.02.2013 gefasste Gesellschafterbeschluss, dass jedem Gesellschafter eine Privatentnahme von EUR 45.000,- zustehe, scheidet als Rechtfertigung aus, da dieser Beschluss durch das Landgericht Wuppertal mit Urteil vom 13.12.2013 - 13 O 18/13 für nichtig erklärt worden ist.
- OLG Frankfurt, 28.01.2014 - 11 U 93/13
Amazons "Trade-in-Programm" verstößt gegen die Buchpreisbindung
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Wiesbaden vom 16.8.2013 - Az. 13 O 18/13 - abgeändert. - LG Düsseldorf, 03.11.2016 - 40 O 42/13 Dies insbesondere mit Blick auf das gegen B ergangene Versäumnisurteil 9.04.2013 (13 O 18/13 LG Bonn), dessen Forderungen einen wesentlichen Teil der zur Aufrechnung gestellten Forderungen ausmachen, sowie den diesbezüglichen Kostenfessetzungsbeschluss vom 16.04.2013.