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   LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/10   

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https://dejure.org/2011,61493
LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/10 (https://dejure.org/2011,61493)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 08.07.2011 - 13 O 3296/10 (https://dejure.org/2011,61493)
LG Oldenburg, Entscheidung vom 08. Juli 2011 - 13 O 3296/10 (https://dejure.org/2011,61493)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • rabüro.de

    Zur Leistungspflicht des Versicherers für Schaden durch Brand des Weihnachtsbaum

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Wohngebäudeversicherung - Versicherungsfall durch brennende Kerzen am Weihnachtsbaum

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 81 Abs. 2
    Keine fahrlässige Herbeiführung eines durch Kerzen am Weihnachtsbaum verursachten Brandschadens bei permanenter Anwesenheit eines Erwachsenen im Raum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Brennende Kerzen am (trockenen) Weihnachtsbaum - Grobe Fahrlässigkeit?

  • cmshs-bloggt.de (Leitsatz)

    Ein sicheres Fest

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brandschäden im Dezember

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Brandschaden durch Weihnachtsbaum

Papierfundstellen

  • VersR 2012, 1562
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1989 - IVa ZR 57/88

    Augenblicksversagen und grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/10
    Sowohl für die objektive als auch für die subjektive Seite der groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherer die Darlegungs- und Beweislast (BGH, NJW 1989, 1354).
  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 130/84

    Brennenlassen einer Kerze - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/10
    Sache des Versicherers ist es, die naheliegenden Möglichkeiten, die das Verhalten des Versicherungsnehmers in einem milderen Licht erscheinen lassen, zu widerlegen (vgl. BGH, NJW-RR 1986, 705).
  • BGH, 05.04.1989 - IVa ZR 39/88

    Subjektive Voraussetzungen grober Fahrlässigkeit

    Auszug aus LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/10
    Danach müssen einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt worden sein und es darf das nicht beachtet worden sein, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (BGH, r+s 1989, 193; Rüffer/Halbach/Schimikowski, VVG, zu § 81 VVG Rn. 8).
  • BGH, 02.04.1986 - IVa ZR 187/84

    Obliegenheitsverletzung bei Brennenlassen zweier Kerzen in einem Wohnmobil

    Auszug aus LG Oldenburg, 08.07.2011 - 13 O 3296/10
    Dass der Zeuge ... vom Kläger oder dessen Ehefrau nicht ausdrücklich gebeten worden ist, die Kerzen am Baum zu beobachten, ist nicht entscheidend; maßgeblich für die Sicherheit ist allein, dass sich - wie hier - eine erwachsene Person durchgehend im Wohnzimmer aufgehalten hat, während die Kerzen am Baum brannten (vgl. BGH, VersR 1986, 671).
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