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   OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12   

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OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12 (https://dejure.org/2013,6195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 (https://dejure.org/2013,6195)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 03. April 2013 - 13 OA 276/12 (https://dejure.org/2013,6195)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 15a Abs. 1 RVG; § 33 Abs. 3 S. 2, 3 RVG; § 56 Abs. 2 RVG; § 58 Abs. 2 RVG; Vorbem. 3 Abs. 4 VV RVG
    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anrechnung einer bereits gezahlten Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr im Rahmen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 1618
  • NVwZ 2013, 6
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12
    Der Prozessbevollmächtigte hat im vorliegenden Fall gegen den Kläger einen Anspruch auf Zahlung einer nach der Tabelle in § 13 RVG bemessenen (vgl. dazu: Beschl. des. Senats v. 19. Oktober 2010 - 13 OA 130/10 -, juris, Rdnrn. 8 ff., 21) Geschäftsgebühr in Höhe von 188, 67 Euro (§ 7 Abs. 2 RVG: ein Drittel der für von drei Mandanten zu einem Streitwert von 15.000 Euro geschuldeten Gebühr).

    Eine Aussage über Entstehung und Höhe der jeweils zustehenden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis trifft die Vorschrift des § 58 Abs. 2 RVG hingegen nicht (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 19. Oktober 2010, a.a.O., Rdnr. 17; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12. Februar 2010 - 18 W 3/10 -, juris, Rdnr.19; jew. m.w.N.).

  • OLG Braunschweig, 22.03.2011 - 2 W 18/11

    Grundsätze zur Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12
    Diese zu trennenden Regelungsbereiche vermengt die in der Zivilrechtsprechung vordringende Auffassung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Oktober 2012 - 14 W 88/12 - juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 1. September 2011 - 13 W 29/11 -, juris; OLG Braunschweig, Beschl. v. 22. März 2011 - 2 W 18/11 -, juris; jew. m.w.N.), derzufolge der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der - jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen - Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei.
  • OLG Frankfurt, 17.10.2012 - 14 W 88/12

    Anrechnung gezahlter Geschäftsgebühr auf Verfahrensgebühr nach § 49 RVG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12
    Diese zu trennenden Regelungsbereiche vermengt die in der Zivilrechtsprechung vordringende Auffassung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Oktober 2012 - 14 W 88/12 - juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 1. September 2011 - 13 W 29/11 -, juris; OLG Braunschweig, Beschl. v. 22. März 2011 - 2 W 18/11 -, juris; jew. m.w.N.), derzufolge der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der - jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen - Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei.
  • OLG Oldenburg, 01.09.2011 - 13 W 29/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12
    Diese zu trennenden Regelungsbereiche vermengt die in der Zivilrechtsprechung vordringende Auffassung (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. v. 17. Oktober 2012 - 14 W 88/12 - juris; OLG Oldenburg, Beschl. v. 1. September 2011 - 13 W 29/11 -, juris; OLG Braunschweig, Beschl. v. 22. März 2011 - 2 W 18/11 -, juris; jew. m.w.N.), derzufolge der anzurechnende Teil der Geschäftsgebühr nach § 58 Abs. 2 RVG zunächst auf die Differenz zwischen der - jeweils insgesamt im gerichtlichen Verfahren entstandenen - Wahlanwaltsvergütung und Prozesskostenhilfevergütung zu verrechnen sei.
  • OLG Frankfurt, 12.02.2010 - 18 W 3/10

    Reduzierung der von der Staatskasse auszugleichenden Verfahrensgebühr

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 03.04.2013 - 13 OA 276/12
    Eine Aussage über Entstehung und Höhe der jeweils zustehenden Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis trifft die Vorschrift des § 58 Abs. 2 RVG hingegen nicht (vgl. bereits Beschl. des Senats v. 19. Oktober 2010, a.a.O., Rdnr. 17; OLG Frankfurt, Beschl. v. 12. Februar 2010 - 18 W 3/10 -, juris, Rdnr.19; jew. m.w.N.).
  • VG München, 20.12.2016 - M 24 M 15.5389

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts - Prozesskostenhilfebeschluss maßgeblich

    Das OVG Lüneburg begründet das unter anderem wie folgt (OVG Lüneburg, B.v. 3.4.2013 - 13 OA 276/12 - NJW 2013, 1618, juris Rn. 5 und 7 - Hervorhebungen nicht im Original): 5- (...) § 58 Abs. 2 RVG verhält sich demgegenüber weder zur Höhe der dem Anwalt insgesamt zustehenden Vergütung noch dazu, wie mit Anrechnungsbeträgen im Sinne des § 15a RVG zu verfahren ist, sondern beschäftigt sich nur mit der Zuordnung von Vorschüssen und Zahlungen auf die zustehende Vergütung.
  • OLG Bamberg, 21.03.2018 - 2 WF 15/18

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr bei bewilligter

    § 58 Abs. 2 RVG betrifft die Tilgung, nicht die Entstehung und die Berechnung der zustehenden Höhe des Vergütungsanspruchs (so zutreffend OVG Lüneburg, Beschluss vom 03. April 2013, 13 OA 276/12 = NJW 2013, 1618).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.04.2019 - 6 K 53.18

    Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts gegen Staatskasse - Anrechnung der

    Es erschließt sich nicht, aus welchem Grunde eine geleistete Zahlung des Mandanten bereits bei der Entstehung der Verfahrensgebühr und nicht erst im Rahmen der Tilgung Einfluss auf die Höhe des Anspruchs seines Prozessbevollmächtigten gegen die Staatskasse haben sollte (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 3. April 2013 - 13 OA 276/12 - juris Rn. 5; ebenso VGH Kassel, Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - juris 22 ff.; OVG Hamburg, Beschluss vom 19. Februar 2009 - 3 So 197/08 - juris Rn. 25 ff.).
  • FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13

    Vergütungsfestsetzung bei teilweiser Erledigung der Hauptsache nach einem

    In diesem Zusammenhang hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg in seinem Beschluss vom 03.04.2013 (13 OA 276/12, NJW 2013, 1618) ausgeführt, dass es mit dem Zweck des § 58 Abs. 2 RVG als Tilgungsvorschrift nicht vereinbar sei, dass ein Rechtsanwalt neben einer vorprozessual entstandenen und vom Mandanten beglichenen Geschäftsgebühr im Ergebnis aus Mitteln der X eine nur geringfügig oder gar ungekürzte Verfahrensgebühr und damit aus diesen beiden Gebühren einen höheren Gesamtbetrag erhalte, als ihm nach § 15 a Abs. 1 RVG zustehe.
  • OVG Niedersachsen, 17.05.2013 - 4 OA 306/12

    Anrechnung der Geschäftsgebühr gemäß Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV RVG bei Vorliegen

    Diesbezüglich wird auf die Entscheidung des 13. Senats des Gerichts (Beschl. v. 3.4.2013 - 13 OA 276/12 -, juris) verwiesen, der sich der erkennende Einzelrichter anschließt.
  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2017 - L 12 SF 2258/15 E-B
    Das durch § 15a Abs. 1 RVG im Fall einer Anrechnung gewährte Wahlrecht des Rechtsanwalts ist nach zwischenzeitlich ganz herrschender Auffassung in der Rechtsprechung (Bayerisches LSG a.a.O. m.w.N.; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015 - L 2 AS 605/14 B -, juris; aus der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten z.B. OLG Celle a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 -, juris), der der erkennende Senat sich angeschlossen hat (Senatsbeschluss vom 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B -, nicht veröffentlicht), nur insoweit eingeschränkt, als eine entsprechende Zahlung tatsächlich erfolgt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B
    Das durch § 15a Abs. 1 RVG im Fall einer Anrechnung gewährte Wahlrecht des Rechtsanwalts ist nach zwischenzeitlich ganz herrschender Auffassung in der Rechtsprechung (Bayerisches LSG a.a.O. m.w.N.; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015 - L 2 AS 605/14 B - juris; aus der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten z.B. OLG Celle a.a.O.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 - juris), der der erkennende Senat sich anschließt, nur insoweit eingeschränkt, als eine entsprechende Zahlung tatsächlich erfolgt ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 04.04.2016 - L 12 SF 4320/14
    Allerdings ist im Rahmen der Festsetzung der Vergütung des im Wege der Prozesskostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts die Geschäftsgebühr auf die entstandene Verfahrensgebühr nur dann anzurechnen, wenn sie tatsächlich bezahlt worden ist (Senatsbeschluss vom 04.04.2016 - L 12 SF 3641/14 E-B - Bayerisches LSG, Beschluss vom 02.12.2015 - L 15 SF 133/15 - juris; Hessisches LSG, Beschluss vom 03.02.2015 - L 2 AS 605/14 B -, juris; aus der Rechtsprechung anderer Gerichtsbarkeiten z.B. OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2013 - 2 W 235/13 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 03.04.2013 - 13 OA 276/12 -, juris).
  • VG Bayreuth, 01.07.2013 - B 1 M 11.626

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Auch die Anrechnung der Geschäftsgebühr für das Verwaltungsverfahren auf die Verfahrensgebühr wird im Erinnerungsverfahren nicht beanstandet und erfolgte zu Recht, da der Auftrag vor dem Inkrafttreten der Neuregelung des § 15a RVG zum 05.08.2009 erteilt worden war (vgl. u.a. BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 zu VG Bayreuth, B.v. 16.9.2010 - B 2 M 10.737; B.v. 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - BayVBl 2011, 283, B.v. 2.8.2010 - 2 C 10.1718 und B.v. 27.7.2010 - 19 C 10.1666; OVG NRW, B.v. 8.2.2011 - 2 E 1410/10; VGH BW, B.v. 1.2.2011 - AGS 2011, 465; NdsOVG, B.v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12, B.v. 3.4.2013 - 13 OA 276/12 - NJW 2013, 1618 und B.v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10; SächsOVG, B.v. 31.8.2011 - 3 E 74/10).
  • VG Bayreuth, 28.06.2013 - B 1 M 12.230

    Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung

    Diese Neuregelung ist nach inzwischen absolut herrschender verwaltungsgerichtlicher Rechtsprechung jedoch nicht auf Altfälle, also bereits vor Inkrafttreten des § 15a RVG entstandene Erstattungsansprüche, anwendbar (vgl. insbesondere BayVGH, B.v. 14.11.2011 - 2 C 10.2444 zu VG Bayreuth, B.v. 16.9.2010 - B 2 M 10.737, B.v. 16.8.2010 - 19 C 10.1667 - BayVBl 2011, 283, B.v. 2.8.2010 - 2 C 10.1718, B.v. 27.7.2010 - 19 C 10.1666, B.v. 23.2.2010 - 4 C 10.152 und B.v. 21.10.2009 - 19 C 09.2365; OVG NRW, B.v. 8.2.2011 - 2 E 1410/10; VGH BW, B.v. 1.2.2011 - AGS 2011, 465; NdsOVG, B.v. 17.5.2013 - 4 OA 306/12, B.v. 3.4.2013 - 13 OA 276/12 - NJW 2013, 1618 und B.v. 19.10.2010 - 13 OA 130/10; SächsOVG, B.v. 31.8.2011 - 3 E 74/10).
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