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   AG Stuttgart, 16.02.2006 - 13 OWi 346/06   

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https://dejure.org/2006,30653
AG Stuttgart, 16.02.2006 - 13 OWi 346/06 (https://dejure.org/2006,30653)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16.02.2006 - 13 OWi 346/06 (https://dejure.org/2006,30653)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Februar 2006 - 13 OWi 346/06 (https://dejure.org/2006,30653)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Nacheinandervollstreckung mehrerer Fahrverbote

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gleichzeitige Vollstreckung von zwei verhängten Fahrverboten aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten; Regelung von Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft einer Bußgeldentscheidung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 25 Abs. 2a; StVG § 25 Abs. 5
    Gleichzeitige Vollstreckung von zwei verhängten Fahrverboten aufgrund begangener Ordnungswidrigkeiten; Regelung von Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft einer Bußgeldentscheidung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Führerscheinthemen - Fahrverbotsthemen - Verbüßung/Vollstreckung mehrerer Fahrverbote

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Fahrverbote werden nacheinander vollstreckt!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Rabatt: Mehrere Fahrverbote werden nacheinander verbüßt - Kein gleichzeitiges Absitzen der Fahrverbote

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 328
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Karlsruhe, 13.12.2004 - 1 Ss 201/04

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Wirksamwerden des Fahrverbots bei Zusammentreffen mit

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.02.2006 - 13 OWi 346/06
    § 25 II a StVG sieht zwar vor, dass die Fahrverbotsfristen nacheinander in der Reihenfolge der Rechtskraft der Bußgeldentscheidung zu berechnen sind, wenn gegen den Betroffenen ein weiteres Fahrverbot rechtskräftig verhängt wurde Die in § 25 II a S 2 StVG enthaltene Regelung ist nach der gesetzlichen Stellung allerdings ausschließlich auf die in § 25 II a StVG geregelten Fälle bezogen; auf die in § 25 II StVG geregelten Fahrverbote, die mit Rechtskraft der Entscheidung wirksam werden, ist diese Regelung damit nicht direkt anwendbar Die Vollstreckungsreihenfolge bei Zusammentreffen mehrerer Fahrverbote hat das Gesetz deshalb immer noch nicht abschließend bestimmt (vgl OLG Karlsruhe NZV 2005, 211).
  • BGH, 16.12.2015 - 4 StR 227/15

    Vorlageverfahren; Verhängung von Nebenfolgen bei tatmehrheitlich begangenen

    Es erfolgt also keine Addition überschneidender Fahrverbote (vgl. BT-Drucks. 13/8655, S. 14; BayObLG, NZV 1993, 489; LG Münster, NJW 1980, 2481; LK-StGB/ Geppert, 12. Aufl., § 44 Rn. 82; MüKo-StGB/Athing, 2. Aufl., § 44 Rn. 18 jeweils mwN; aA AG Saarbrücken, zfs 2015, 591; AG Stuttgart, NZV 2006, 328; kritisch Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 43. Aufl., § 25 StVG Rn. 28 mwN).
  • AG Saarbrücken, 19.12.2014 - 22 OWi 394/14

    Nacheinandervollstreckung mehrerer Fahrverbote

    Es wäre auch unter dem Aspekt des Gleichheitsgebots nicht zu vertreten, wenn der bisher nicht durch ein Fahrverbot Vorgewarnte die gegen ihn verhängten Fahrverbote hintereinander verbüßen müsste, während der schon zumindest einmal erheblich in Erscheinung Getretene die Fahrverbote gleichzeitig verbüßen könnte (vergl. Beschluss des AG Stuttgart vom 16.02.2066, 13 Owi 346/06).
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