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   AG Meißen, 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09   

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https://dejure.org/2009,31483
AG Meißen, 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 (https://dejure.org/2009,31483)
AG Meißen, Entscheidung vom 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 (https://dejure.org/2009,31483)
AG Meißen, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 (https://dejure.org/2009,31483)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 154 (Ls.)
  • NZV 2010, 320 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Brandenburg, 22.02.2010 - 1 Ss OWi 23 Z/10

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Herstellung von Lichtbildern und Bildaufzeichnungen

    Dass die Auslösung des Fotos nicht für jedes betroffene Fahrzeug durch den Messbeamten gesondert veranlasst wird, sondern auf einer vorab erfolgten Einstellung des Gerätes auf einen bestimmten Geschwindigkeitsgrenzwert beruht, ist demgegenüber unerheblich (so zutreffend AG Meißen, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09).
  • OLG Rostock, 06.07.2010 - 2 Ss OWi 147/10

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Verwertbarkeit der im Messverfahren eso ES

    Dies sind zumeist auch die Stellen, an den Verkehrsverstöße besonders gefährlich sind (vgl. auch AG Meißen, Urteil vom 14.10.2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 24.06.2010 - 1 Ss OWi 124 B/10

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Dass die Auslösung des Fotos nicht für jedes betroffene Fahrzeug durch den Messbeamten gesondert veranlasst wird, sondern auf einer vorab erfolgten Einstellung des Gerätes auf einen bestimmten Geschwindigkeitsgrenzwert beruht, ist demgegenüber unerheblich (so zutreffend AG Meißen, Urt. v. 14. Oktober 2009 - 13 OWi 705 Js 30975/09; Senatsbeschluss vom 22. Februar 2010, 1 Ss (OWi) 23 Z/10).
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