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   AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12586
AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08 (https://dejure.org/2009,12586)
AG Meißen, Entscheidung vom 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08 (https://dejure.org/2009,12586)
AG Meißen, Entscheidung vom 05. Oktober 2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08 (https://dejure.org/2009,12586)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Artt. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarkeit massenhafter, verdachtsunabhängiger Verkehrsüberwachung mit Hilfe des Systems "VKS 3.01" der Firma VIDIT mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung; Verwertbarkeit eines im Straßenverkehr mit Hilfe eines verdachtsunabhängigen Messverfahrens ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht)

    Brücken-Abstandsmessung und Lichtschranken-Geschwindigkeitsmessung (wohl) rechtswidrig- Erfolgreicher Einspruch gegen den Bußgeldbescheid

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Bußgeldverfahren eingestellt, weil das Blitzer-Foto oder das Video nicht als Beweis anerkannt wird

Besprechungen u.ä.

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Videomessung: AG Meissen spricht frei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 11.08.2009 - 2 BvR 941/08

    Video-Verkehrsüberwachung nur mit Rechtsgrundlage

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Bezüglich dieses Beweismittels besteht aber ein Beweisverwertungsverbot, da es ohne geeignete Rechtsgrundlage gefertigt wurde (Beweiserhebungsverbot) und somit einen ungerechtfertigten Eingriff in das Verfassungsrang besitzende Recht auf informelle Selbstbestimmung darstellt, vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08.

    Das Bundesverfassungsgericht stellte hierzu in seiner Entscheidung vom 11.8.2009, 2 BvR 941/08 fest:.

    Die Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08, macht deutlich, dass selbstredend auch die mit der massenhaften Verkehrsüberwachung einhergehende Beweiserhebung durch Bildaufzeichnungen (Videosequenzen oder Fotografien) einer ausreichenden Ermächtigungsgrundlage bedürfen, da hierdurch das allgemeine Persönlichkeitsrecht in seiner Ausprägung als Grundrecht des Betroffenen auf informationelle Selbstbestimmung berührt ist.

    Der Entscheidung des BVerfG vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08, habe ein Ordnungswidrigkeitenvorwurf, die fahrlässige Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit um 29 km/h am 04.05.2006 überschritten zu haben, zugrunde gelegen, der unter Verwendung des Verkehrskontrollsystems Typ VKS 3.0 der Firma V erhoben worden sei.

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, nach der Rechtsprechung des BVerfG einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/O8, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

    Das BVerfG hat in seinem Beschluss vom 11.08.2009, 2 BvR 941/08, die Möglichkeit eines Beweisverwertungsverbotes für Beweismittel der vorliegenden Art ausdrücklich in den Raum gestellt, ohne hierüber abschließend zu entscheiden.

  • AG Grimma, 31.08.2009 - 3 OWi 153 Js 30059/09
    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Soweit das AG Grimma, Zweigstelle Wurzen, im Urteil vom 31.08.2009, Az. 003 Owi 153 Js 30059/09 die Auffassung vertritt, § 100 h StPO meine die Herstellung von Bildern zur Observation und die Fertigung von Bildern zur Beweissicherung und Auswertung falle nicht unter diese Vorschrift, verkennt es den Regelungsinhalt der Norm.

    Nicht zu folgen vermag das Gericht indes der Entscheidung des AG Grimma Zweigstelle Wurzen vom 31.08.2009, Az. 003 Owi 153 Js 30059/09, welches für keine Art der Bildaufzeichnung im öffentlichen Raum eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage sieht.

    Das Gericht stimmt mit dem AG Grimma, Urteil vom 11.08.2009, 003 Owi 153 Js 30059/09, überein, wonach für unter Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung mangels ausreichender Gesetzesgrundlage gewonnene Beweismittel ein Beweisverwertungsverbot zu gelten hat.

  • BVerfG, 11.03.2008 - 1 BvR 2074/05

    Automatisierte Kennzeichenerfassung

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    "Die mittels einer Videoaufzeichnung vorgenommene Geschwindigkeitsmessung stellt eine Erhebung (von) Daten (über persönliche Lebenssachverhalte, über deren Offenbarung der Einzelne grundsätzlich selbst zu entscheiden hat,) und damit einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar (vgl. BVerfG, 11.03.2008, 1 BvR 2074/O5, BVerfGE 120, 378 ).

    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, nach der Rechtsprechung des BVerfG einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/O8, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).

  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 24/97

    Bindungswirkung einer durch den BGH erweiterten Vorlagefrage; gerichtliche

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Das OLG Dresden hat in seinem Urteil vom 08.07.2005, abgedruckt in DAR 2005, 637, ausgeführt, dass das System VKS 3.01 der Firma VIDIT ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) sei.

    Hierbei handele es sich um das mittlerweile überholte Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystems VKS 3.0 der VIDIT Systems GmbH, welches nach einer Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden DAR 2005, 637 f.) ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) sei.

  • BGH, 19.08.1993 - 4 StR 627/92

    Bedeutung eines Geständnisses bei der Verurteilung wegen Überschreitung der

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Das OLG Dresden hat in seinem Urteil vom 08.07.2005, abgedruckt in DAR 2005, 637, ausgeführt, dass das System VKS 3.01 der Firma VIDIT ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) sei.

    Hierbei handele es sich um das mittlerweile überholte Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystems VKS 3.0 der VIDIT Systems GmbH, welches nach einer Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden DAR 2005, 637 f.) ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) sei.

  • OLG Dresden, 08.07.2005 - Ss OWi 801/04

    Die Abstandsmessung mit dem Gerät VIDIT VKS 3.01 ist ein standardisiertes

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Das OLG Dresden hat in seinem Urteil vom 08.07.2005, abgedruckt in DAR 2005, 637, ausgeführt, dass das System VKS 3.01 der Firma VIDIT ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) sei.

    Hierbei handele es sich um das mittlerweile überholte Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystems VKS 3.0 der VIDIT Systems GmbH, welches nach einer Entscheidung des OLG Dresden (OLG Dresden DAR 2005, 637 f.) ein standardisiertes Abstandsmessverfahren im Sinne der Rechtsprechung des BGH (BGHSt 39, 291 ff.; BGHSt 43, 277 ff.) sei.

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist, wie mit Ausnahme des Art. 1 Abs. 1 GG praktisch alle Grundrechte, nach der Rechtsprechung des BVerfG einer Einschränkung zumindest im Sinne der praktischen Konkordanz zugänglich, so etwa, wenn überwiegende Allgemeininteressen eine Eingriff zu Lasten des Einzelnen rechtfertigen (BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/O8, Rz. 15 f.; BVerfG v. 11.08.2009, 2 BvR 941/08, Rz. 17; BVerfGE 65, 1, 43; BVerfGE 120, 378, 401 ff.).
  • OLG Köln, 09.09.1980 - 1 Ss 611/80

    Maßgeblichkeit der allgemeinen Strafgesetze für die strafrechtliche Verantwortung

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Die Tatverdacht ausreichen lassen den §§ 163 b, 163 c StPO sind im Bußgeldverfahren zwar sinngemäß anzuwenden, soweit das OWiG nichts anderes bestimmt (§ 46 Abs. 1 OWiG; OLG Köln NJW 1982, 296 f; Erb LR Rn 8).
  • AG Schweinfurt, 31.08.2009 - 12 OWi 17 Js 7822/09

    Bußgeldverfahren wegen Abstandsunterschreitung auf der Autobahn: Verwertbarkeit

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Dem steht die Entscheidung des AG Schweinfurt vom 31.08.2009, Az. 12 OWi 17 Js 7822/09, nicht entgegen.
  • BVerfG, 23.02.2007 - 1 BvR 2368/06

    Städtische Videoüberwachung eines Kunstwerks in Regensburg entbehrt gesetzlicher

    Auszug aus AG Meißen, 05.10.2009 - 13 OWi 705 Js 54110/08
    Anlass, Zweck und Grenzen des Eingriffs müssen in der Ermächtigung bereichsspezifisch, präzise und normenklar festgelegt werden (vgl. BVerfG, 23.02.2007, 1 BvR 2368/06, BVerfGK 10, 330 ).".
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