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   LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17 (1)   

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https://dejure.org/2017,59816
LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17 (1) (https://dejure.org/2017,59816)
LG Rostock, Entscheidung vom 30.11.2017 - 13 Qs 149/17 (1) (https://dejure.org/2017,59816)
LG Rostock, Entscheidung vom 30. November 2017 - 13 Qs 149/17 (1) (https://dejure.org/2017,59816)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Burhoff online

    Durchsuchung, Anfangsverdacht, Anordnungsvoraussetzungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchsuchung wegen Kokainerwerb: Die Durchsuchung dient nicht der Begründung eines Verdachts

Papierfundstellen

  • StV 2019, 319
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17
    Darüber hinaus sind Zweck und Ziel der Durchsuchung zu konkretisieren, Art und Inhalt der aufzufindenden Beweismittel sind so anzugeben, dass kein Zweifel über die zu suchenden Gegenstände entsteht; es muss die Vornahme einer Einzelprüfung zu erkennen sein (BVerfGE 42, 212, 221), Zudem sind die wesentlichen Verdachtsmomente darzulegen, in aller Regel also auch die Indiztatsachen, auf die der Verdacht gestützt wird.
  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17
    Ein Durchsuchungsbeschluss hat mit Blick auf die Bedeutung eines Eingriffes in die durch Art. 13 GG geschützte persönliche Lebenssphäre bestimmten inhaltlichen Anforderungen zu genügen, insbesondere sind tatsächliche Angaben über den Inhalt des Tatvorwurfs erforderlich, sofern sie nach dem Ermittlungsergebnis ohne weiteres möglich sind und den Zwecken der Strafverfolgung nicht zuwiderlaufen (BVerfGE 20, 162, 227; Meyer-Goßner/Schmidt, § 105 StPO, Rn. 5 m.w.N.).
  • BVerfG, 24.01.2013 - 2 BvR 376/11

    Durchsuchungsbeschluss (Anforderungen an den Tatverdacht; bloße Vermutungen);

    Auszug aus LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17
    Insbesondere darf eine Durchsuchung nicht der Ermittlung von Tatsachen dienen, die zur Begründung des Verdachts erforderlich sind; denn sie setzt einen Verdacht bereits voraus (BVerfG, Beschl. v. 24.01.2013 - 2 BvR 376/11).
  • BVerfG, 11.02.2015 - 2 BvR 1694/14

    Wohnungsdurchsuchung und Beschlagnahme von Cannabispflanzen bei einem

    Auszug aus LG Rostock, 30.11.2017 - 13 Qs 149/17
    Diese Begründung darf nur unterbleiben, wenn die Bekanntgabe der wesentlichen Verdachtsmomente den Untersuchungszweck gefährdet (BGH NStZ 7RR 2009, 142; BVerfG, NJW 2015, 1585, 1587; Meyer-Goßner/Schmidt, § 105 StPO, Rn. 5a m.w.N.).
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