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   LG Köln, 14.05.1997 - 13 S 17/97   

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https://dejure.org/1997,4674
LG Köln, 14.05.1997 - 13 S 17/97 (https://dejure.org/1997,4674)
LG Köln, Entscheidung vom 14.05.1997 - 13 S 17/97 (https://dejure.org/1997,4674)
LG Köln, Entscheidung vom 14. Mai 1997 - 13 S 17/97 (https://dejure.org/1997,4674)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Beantragung von Sozialhilfe ist nicht vom Aufgabenkreis der Vermögenssorge umfaßt, Personensorge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1896, § 1626 Abs. 2

Papierfundstellen

  • FamRZ 1998, 919
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 25.03.1992 - 7 ABR 65/90

    Nachweis des Vertretenseins einer Gewerkschaft im Betrieb

    Auszug aus LG Köln, 14.05.1997 - 13 S 17/97
    Nach wie vor der Gesetzesänderung zum 1.1.1991 (Betreuungsgesetz v. 12.9. 1990) werden die Einzelaufgaben des für einen beschränkten Bereich bestellten Betreuers (bzw. Pflegers) aus den dem Minderjährigenrecht entlehnten Globalbereichen "Personensorge" und "Vermögenssorge" entnommen (vgl. Klüsener/Rausch, NJW 1993, 612, 613).
  • OLG Zweibrücken, 20.06.2000 - 5 UF 7/00

    Zulässigkeit; Unterhaltsklage; Betreuer; Volljährig; Vermögenssorge;

    Sowohl bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüche als auch der Verteilung der vorhandenen Mittel auf die einzelnen Lebensbedürfnisse des Unterhaltsberechtigten kann der Sorgeberechtigte bzw. Betreuer zwar auch über Bestandteile des Vermögens befinden, dies aber - wenn auch in unterschiedlicher Intensität - evident personenbezogen (s. dazu Gernhuber, FamRZ 1976, 189, 192 ff; zur vergleichbaren Problematik betreffend die Beantragung von Sozialhilfe für den Betreuten vgl. LG Köln, FamRZ 1998, 919 - der Personensorge zuordnend - mit kritischer Besprechung von Bienwald in FamRZ 1998, 1567 und Kommentierung in Staudinger (1999), § 1896 BGB Rdnr. 79; s. auch OLG Köln, FamRZ 1993, 850).
  • OLG Schleswig, 30.08.2002 - 1 U 176/01

    Zur Haftung eines Betreuers auf Pflegekosten bei unterlassener Beantragung von

    Der Begriff Vermögenssorge legt die Auslegung nahe, dass damit lediglich die Sorge um die Verwendung, Verwaltung und Vermehrung bestehenden Vermögens, nicht jedoch die Geltendmachung künftiger vermögensrechtlicher Ansprüche gemeint sein soll (vgl. LG Köln, FamRZ 1998, 919; Flysener/Rausch, NJW 1993, 617, 618).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2000 - 22 E 524/99

    Berechtigung des Betreuers zur Klageerhebung gegen belastende

    Auch nach Einführung der rechtlichen Betreuung (§§ 1896 ff BGB) anstelle der früheren Vormundschaft für Volljährige können die Einzelaufgaben des für einen beschränkten Bereich bestellten Betreuers aus den dem Minderjährigenrecht (§ 1626 BGB) und dem Vormundschaftsrecht (§ 1793 BGB) entlehnten Bereichen Personensorge und Vermögenssorge entnommen werden (vgl. Landgericht Köln, Urteil vom 14. Mai 1997 - 13 S 17/97 -, FamRZ 1998, 919).
  • OLG Braunschweig, 14.11.2019 - 9 U 119/15

    Haftung des vermögenssorgenden Berufsbetreuers wegen pflichtwidrigen Umgangs mit

    Anm. Bienwald, FamRZ 1998, 1567, juris abstract zu LG Köln, Urteil vom 14.5.1997 - 13 S 17/97 -, juris-Rn. 5 f.).
  • LG Berlin, 10.05.2001 - 31 O 658/99
    Dies ist für Unterhaltsansprüche des Kindes, die nicht der Vermögenssorge, sondern der Personensorge zuzurechnen sind ( § 1629 Abs. 2 Satz 2 BGB , vgl. OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 1324; Staudinger/ Peschel-Gutzeit, BGB-Komm., 12. Aufl., 1997, § 1626, Rdnr. 58 Nr. 14, Rdnr. 59 Nr. 21), und für die Beantragung von Sozialhilfeleistungen (vgl. LG Köln, FamRZ 1998, S. 919; Bauer/Deinert in Bauer/Klie/Rink, Handkommentar Betreuungs- und Unterbringungsrecht, § 1833 BGB , Rdnr. 28) anerkannt und soll auch für Unterhaltsansprüche eines Volljährigen gelten (vgl. OLG Zweibrücken a. a. O.).
  • LG Hamburg, 17.02.2000 - 301 T 264/99

    Entgegennahme des Widerrufs eines gemeinschaftlichen Testaments

    Zwar kann es zwischen den Bereichen Vermögenssorge" und "Personensorge" insoweit Überschneidungen geben, als die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bzw. die Beantragung von Sozialhilfe für den Betreuten in den Bereich der "Personensorge" und nicht in den der "Vermögenssorge" fällt (vgl. LG Köln, Urt. v. 14.05.1997 - 13S 17/97, in: FamRZ 1998, 919).
  • LSG Niedersachsen, 21.03.2001 - L 4 KR 104/99

    Freiwillige Krankenversicherung - Beitrittserklärung - Betreuungsverhältnis -

    So wird in dem vom Kläger vorgelegten Urteil des Landgerichts Köln vom 14. Mai 1997 Az.: 13 S 17/97 ausgeführt, dass der Betreuer in dem dort entschiedenen Fall nicht verpflichtet war, für den Betreuten Sozialhilfe zu beantragen.
  • BSG, 20.06.2006 - B 9a SB 13/05 B

    Prozessführungsbefugnis ohne Einwilligung eines bestellten Betreuers

    Grundsätzlich gilt: Die Feststellung der gesundheitlichen Voraussetzungen des Merkzeichens "G" ist, wegen der sich daraus ergebenden Möglichkeit, vergünstigt den öffentlichen Personennahverkehr benutzen zu können, den Angelegenheiten der Vermögenssorge zuzuordnen (vgl zur Frage des Aufgabenkreises der Vermögenssorge bei einem Antrag auf Sozialhilfe: LG Köln, 14. Mai 1997 - 13 S 17/97; Impfschadensrente: OLG Hamm FamRZ 1974, 31 und Freiwilliger Krankenversicherung: LSG Niedersachsen, 21. März 2001 - L 4 KR 104/99, JURIS, und nachgehend BSG SozR 3-2500 § 9 Nr. 4; s auch Bienwald, FamRZ 1998, 1567, 1568).
  • SG Lüneburg, 07.01.2010 - S 22 SO 40/09
    Entgegenstehende Rechtsprechung ist lediglich zu der Frage der Antragstellung zur Sozialhilfe ergangen (vgl. Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 08. September 2000 - 22 E 524/99 - Urteil des Landgerichtes Köln vom 14. Mai 1997 - 13 S 17/97 -), da dies teilweise als höchstpersönliches Recht angesehen wird.
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