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   VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04   

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https://dejure.org/2004,4695
VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04 (https://dejure.org/2004,4695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09.09.2004 - 13 S 1738/04 (https://dejure.org/2004,4695)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 09. September 2004 - 13 S 1738/04 (https://dejure.org/2004,4695)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ausweisung eines ungarischen Staatsangehörigen; zwischenzeitlicher Beitritt Ungarns zur EU

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anwendung des Gemeinschaftsrechts bei freizügigkeitsberechtigten Staatsangehörigen neuer Mitgliedsstaaten; Eintritt einer rechtlich relevanten Änderung durch den Beitritt Ungarns zur Europäischen Union im Verlauf des Klageverfahrens; Anforderungen an die ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG/EWG § 12 Abs. 7; AufenthG/EWG § 15 b
    D (A), Unionsbürger, Ungarn, Ausweisung, Neue Mitgliedstaaten, Beurteilungszeitpunkt, Änderung der Rechtslage, Ausreisefrist, Abschiebungsandrohung, Vorläufiger Rechtsschutz (Eilverfahren), Suspensiveffekt, Gemeinschaftsrecht

  • Judicialis

    AufenthaltsG/EWG § 12 Abs. 7; ; AufenthaltsG/EWG § 15 b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht, Ausweisung, AufenthaltsG/EWG - Ausweisung Unionsbürger, Neue Mitgliedsstaaten, Maßgeblicher Zeitpunkt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2006, 147 (Ls.)
  • VBlBW 2005, 112
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 03.08.2004 - 1 C 30.02

    Aufenthaltserlaubnis; Ausweisung; freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
    Das Bundesverwaltungsgericht hat sich dieser Rechtsprechung zum maßgebenden Zeitpunkt für freizügigkeitsberechtigte Unionsbürger offenbar inzwischen angeschlossen (Urteil vom 03.08.2004, - 1 C 30.02 - bisher nur in Presseerklärung vorliegend).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.1991 - 13 S 2481/91

    Abschiebung eines EG-Ausländers aus der Haft; Absehen von Abschiebungsandrohung;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
    Diese - auf den Antragsteller trotz seiner Arbeitslosigkeit seit 2002 nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 AufenthaltsG/EWG wohl anwendbare Vorschrift (s. dazu Hailbronner, Ausländerrecht, RN 21 zu § 1 AufenthaltsG/EWG und Jakober/Welte, a.a.O., RN 27 zum Beitrittsvertrag, vgl. auch § 3 Abs. 3 S. 2 AufenthaltsG/EWG und Kloesel/Christ a.a.O., RN 7 zu § 3) - stellt, wie das Bundesverwaltungsgericht bereits entschieden hat (Urteil vom 12.06.1979, Buchholz 402.24 § 10 AuslG Nr. 65), Anforderungen an die Ausweisungsverfügung selbst und regelt nicht lediglich eine für die Rechtmäßigkeit der Verfügung unbeachtliche Vollzugsvoraussetzung (ebenso VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 14.11.1991 - 13 S 2481/91 -, VBlBW 1992, S. 153, 155 und Beschluss vom 23.07.1996 - 13 S 219/96 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
    Die zulässige, insbesondere fristgerecht erhobene Beschwerde ist nicht begründet, die im Beschwerdeverfahren dargelegten Gründe, die den Prüfungsauftrag des Senats nach § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO begrenzen (vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 12.04.2002 - 7 S 653/02 -, NVwZ 2002, S. 883), rechtfertigen es nicht, den angefochtenen Beschluss zu ändern und dem Begehren des Antragsgegners entsprechend den Antrag des Antragstellers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abzulehnen.
  • OVG Hamburg, 15.05.1991 - Bs V 64/91

    Arbeitnehmereigenschaft; Aufenthaltsgenehmigung; Aufenthaltszweck; Widerspruch;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
    Da nach § 15 d S. 1 AufenthaltsG/EWG dieses Gesetz auf Ausländer, die Staatsangehörige eines Neumitglieds werdenden Staates sind, "vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts an Anwendung (findet), soweit Freizügigkeit durch das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Vertragswerk über den Beitritt gewährt wird" (s. auch das EU-Beitrittsvertragsgesetz v. 18.9.2003, BGBl II S. 1408), bedeutet dies, dass bei Staatsangehörigen neuer Mitgliedsstaaten mit unbeschränkter Freizügigkeit bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen des § 1 AufenthaltsG/EWG auch in bereits laufenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unmittelbar Rechtsänderungen eintreten; so hat etwa ein bereits anhängiger Widerspruch eines solchen Ausländers gegen die noch vor dem Beitritt erfolgte Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung vom Beitrittsdatum an aufschiebende Wirkung nach § 12 Abs. 9 AufenthaltsG/EWG (so auch Hamb. OVG, Beschluss vom 15.05.1991 - V 64/01 -, InfAuslR 1991, S. 337, 339; siehe auch VG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.1986 - 2 K 2720/86 -, InfAuslR 1987, S. 14 m.Anm.).
  • VG Stuttgart, 03.11.1986 - 2 K 2720/86
    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
    Da nach § 15 d S. 1 AufenthaltsG/EWG dieses Gesetz auf Ausländer, die Staatsangehörige eines Neumitglieds werdenden Staates sind, "vom Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Beitritts an Anwendung (findet), soweit Freizügigkeit durch das von der Bundesrepublik Deutschland ratifizierte Vertragswerk über den Beitritt gewährt wird" (s. auch das EU-Beitrittsvertragsgesetz v. 18.9.2003, BGBl II S. 1408), bedeutet dies, dass bei Staatsangehörigen neuer Mitgliedsstaaten mit unbeschränkter Freizügigkeit bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen des § 1 AufenthaltsG/EWG auch in bereits laufenden Verwaltungs- und Gerichtsverfahren unmittelbar Rechtsänderungen eintreten; so hat etwa ein bereits anhängiger Widerspruch eines solchen Ausländers gegen die noch vor dem Beitritt erfolgte Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung vom Beitrittsdatum an aufschiebende Wirkung nach § 12 Abs. 9 AufenthaltsG/EWG (so auch Hamb. OVG, Beschluss vom 15.05.1991 - V 64/01 -, InfAuslR 1991, S. 337, 339; siehe auch VG Stuttgart, Beschluss vom 03.11.1986 - 2 K 2720/86 -, InfAuslR 1987, S. 14 m.Anm.).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
    Gehen aber sowohl Gemeinschaftsrecht als auch das AufenthaltsG/EWG davon aus, dass mit dem Beitrittsdatum unmittelbar Rechtsänderungen eintreten, die auch laufende Verfahren erfassen, so folgt hieraus, dass wohl auch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs über den maßgeblichen Zeitpunkt bei Ausweisungsverfügungen von EU-Angehörigen anzuwenden sein wird, dass es also insofern nicht auf den Erlass der Verfügung, sondern auf den Zeitpunkt der (gerichtlichen) Entscheidung ankommt (siehe EuGH, Urteil vom 29.04.2004 C-482/01 und C-493/01 - Orfanopulos und Oliveri, InfAuslR 2004, S. 268 m. Anm.).
  • BVerwG, 07.12.1999 - 1 C 13.99

    Aufenthaltserlaubnis-EG; Ausreise; Ausweisungsverfügung; Ausweisungswirkungen;

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04
    Offenbleiben kann, ob sich auch gemeinschaftsrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Befristung der Wirkungen der Ausweisung ergeben (s. dazu Kloesel/Christ, Deutsches Ausländerrecht, Bd.3, RN 5 zu § 1 AufenthaltsG/EWG mit Hinweis auf BVerwG, Urteil vom 07.12.1999 - 1 C 13.99-, InfAuslR 2000, S,429); ein entsprechender Befristungsantrag ist - soweit ersichtlich - bisher nicht gestellt worden.
  • VGH Baden-Württemberg, 10.11.2014 - A 11 S 1778/14

    Systemische Schwachstellen in Bulgarien

    Sie ist weit davon entfernt den Mindestvoraussetzungen für die Darlegung (und Glaubhaftmachung) einer psychischen behandlungsbedürftigen Erkrankung (insbesondere einer posttraumatischen Belastungsstörung), geschweige denn eines hierauf gerichteten Beweisantritts zu genügen (vgl. zu alledem BVerwG, Urteil vom 11.09.2007 - 10 C 8.07 - NVwZ 2008, 330; Senatsbeschluss vom 10.07.2003 - 11 S 2622/02 - InfAuslR 2004, 423; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2012 - 2 M 29/12 - AuAS 2012, 136).
  • VGH Hessen, 29.12.2004 - 12 TG 3212/04

    Freizügigkeitsrechte für Unionsbürger ab 2005-01-01

    Diese Regelung gilt für alle Unionsbürger unabhängig davon, ob ihr Herkunftsstaat erst zum 1. Mai 2004 der Europäischen Union beigetreten ist (siehe zur Geltung im Hinblick auf die EU-Erweiterung auch VGH Baden-Württemberg, 09.09.2004 - 13 S 1738/04 -, InfAuslR 2004, 423; ferner Dienelt, Freizügigkeit nach der EU-Osterweiterung, Rn. 33).
  • LG Nürnberg-Fürth, 06.06.2007 - 18 T 4300/07
    Die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte werden grundsätzlich mit dem Inkrafttreten des Beitritts wirksam ( EuGH, Urteil vom 11.07.2002, C-224/98, RdNr. 25; siehe auch VGH Mannheim, Urteil vom 09.09.2004, 13 S 1738/04 ).
  • VG Hamburg, 12.12.2013 - 5 E 5214/13

    Kroatien, freizügigkeitsberechtigt, Freizügigkeitsgesetz/EU,

    Die mit der Unionsbürgerschaft verbundenen Rechte werden grundsätzlich mit dem Inkrafttreten des Beitritts wirksam (EuGH, Urteil vom 11.7.2002, C-224/98; siehe auch VGH Mannheim, Urteil vom 9.9.2004, 13 S 1738/04).
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