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   LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09   

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https://dejure.org/2010,26801
LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09 (https://dejure.org/2010,26801)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23.04.2010 - 13 S 197/09 (https://dejure.org/2010,26801)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 23. April 2010 - 13 S 197/09 (https://dejure.org/2010,26801)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG München, 14.03.2002 - 8 U 5601/01
    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    b) Eine Haftung des Beklagten zu 1. nach § 831 BGB, die einen eigenen Verschuldensvorwurf begründen könnte, ist nicht gegeben, da das Abschleppunternehmen als selbstständiger Werkunternehmer und damit nicht als Verrichtungsgehilfe des Erstbeklagten tätig geworden ist (vgl. OLG München, Urt .v. 14.03.2002 - 8 U 5601/01, Schaden-Praxis 2002, 194).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist eine Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG in einem Fall abgelehnt worden, bei dem ein fahrunfähiges Kfz nach einem Totalschaden abgeschleppt und auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt worden war (OLG München, Urt. v. 14.03.2002 - 8 U 5601/01, Schaden-Praxis 2002, 194) und in einem Fall, bei dem ein Kfz in völliger Betriebsruhe in einer privatgenutzten Halle abgestellt war und aufgrund eines Defekts in der Elektrik einen Brand verursacht hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.1995 - 1 U 153/94, VersR 1996, 1549).

  • OLG Koblenz, 23.02.2006 - 12 U 230/05
    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Es ist zwar anerkannt, dass der Abschleppvertrag einen Vertrag mit Schutzwirkung für Dritte darstellt, weshalb eine schuldhafte Verletzung von drittbezogenen Vertragspflichten seitens des Abschleppunternehmens dem Auftraggeber im Einzelfall nach § 278 BGB zugerechnet werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 11.07.1978 - VI 138/76, NJW 1978, 2502 f.; OLG Koblenz, Urt. v. 23.02.2006 - 12 U 230/05, NZV 2007, 463).
  • BGH, 27.11.2007 - VI ZR 210/06

    Haftung des Halters eines Kfz für Schäden durch vorsätzliches Inbrandsetzen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Erforderlich ist, dass die Fahrweise oder der Betrieb des Fahrzeuges zu dem Entstehen des Unfalls beigetragen hat (BGH, Urt. v. 27.11.2007 - VI ZR 210/06, VersR 2008, 656 f. mwN.).
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 153/94

    Betrieb eines Kraftfahrzeugs bei Abstellen eines Wohnmobils zum Zwecke der

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Ausgehend von diesen Grundsätzen ist eine Gefährdungshaftung aus § 7 Abs. 1 StVG in einem Fall abgelehnt worden, bei dem ein fahrunfähiges Kfz nach einem Totalschaden abgeschleppt und auf dem Gelände einer Kfz-Werkstatt abgestellt worden war (OLG München, Urt. v. 14.03.2002 - 8 U 5601/01, Schaden-Praxis 2002, 194) und in einem Fall, bei dem ein Kfz in völliger Betriebsruhe in einer privatgenutzten Halle abgestellt war und aufgrund eines Defekts in der Elektrik einen Brand verursacht hat (OLG Düsseldorf, Urt. v. 12.06.1995 - 1 U 153/94, VersR 1996, 1549).
  • LG Hamburg, 26.01.2007 - 331 O 331/06

    Sachbeschädigung durch den Brand eines Kraftfahrzeugs: Voraussetzungen für die

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Eine Selbstentzündung eines Kfz genügt aber ohne einen Zurechnungszusammenhang zum vorherigen Betrieb nicht, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 03.09.1997 - 5 U 359/97, VersR 1998, 972; LG Hamburg, Urt. v. 26.01.2007 - 331 O 331/06, Schaden-Praxis 2008, 27; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 10 mwN.).
  • BGH, 06.05.2008 - XI ZR 56/07

    Giroverhältnis der beteiligten Banken entfaltet keine Schutzwirkung zugunsten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Leistungsnähe bedeutet, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der Leistung in Berührung kommen und den Gefahren von Schutzverletzungen ebenso ausgesetzt sein muss wie der Gläubiger selbst (vgl. BGHZ 49, 350, 354; 176, 281, 290 f.; Palandt/Grüneberg, 69. Aufl., § 328 BGB Rn. 16).
  • OLG Saarbrücken, 03.09.1997 - 5 U 359/97

    Fortbewegung eines geparkten Pkw nach Inbrandsetzen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Eine Selbstentzündung eines Kfz genügt aber ohne einen Zurechnungszusammenhang zum vorherigen Betrieb nicht, um eine Haftung nach § 7 Abs. 1 StVG zu begründen (vgl. Saarl. OLG, Urt. v. 03.09.1997 - 5 U 359/97, VersR 1998, 972; LG Hamburg, Urt. v. 26.01.2007 - 331 O 331/06, Schaden-Praxis 2008, 27; Hentschel/König, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 7 StVG Rn. 10 mwN.).
  • OLG Karlsruhe, 29.06.2005 - 1 U 247/04

    Kein "Betrieb" eines auf einem Privatparkplatz abgestellten Kfz; keine Haftung

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Am Schutzzweck der Norm gemessen dauert deshalb der Betrieb des Fahrzeugs fort, solange der Fahrer das Fahrzeug im Verkehr belässt und die dadurch geschaffene Gefahrenlage fortbesteht; der Betrieb eines Kraftfahrzeugs endet, wenn das Fahrzeug nach Ende der Fahrt außerhalb des öffentlichen Verkehrsbereichs ordnungsgemäß und verschlossen abgestellt oder geparkt wird und sein Motor abgeschaltet und völlig zur Ruhe gekommen ist, so dass von ihm in der Regel keine seinem Betrieb zurechenbare Gefahren für die Abwicklung des Verkehrs ausgehen können (OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.06.2005 - 1 U 247/04, NZV 2005, 474 ; Geigel/Kaufmann, Der Haftpflichtprozess, 25. Aufl., 25. Kap., Rn. 58 f., jew. mwN.; vgl. Urt. der Kammer vom 23.1.2009 - 13 S 165/08).
  • OLG München, 08.12.1995 - 10 U 4713/95
    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    a) Der Begriff des "Betriebs" iSd. § 7Abs. 1 StVG ist grundsätzlich weit zu fassen; er ist weder auf den Betrieb als nur maschinentechnischen Vorgang noch auf die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr gemäß § 1Abs. 1 StVG zu beschränken (OLG München, Urt. v. 08.12.1995 - 10 U 4713/95, NZV 1996, 199).
  • BGH, 22.01.1968 - VIII ZR 195/65

    unverschlossene Rauchrohröffnung - §§ 538, 571 BGB <Fassung bis 31.8.01>,

    Auszug aus LG Saarbrücken, 23.04.2010 - 13 S 197/09
    Leistungsnähe bedeutet, dass der Dritte bestimmungsgemäß mit der Leistung in Berührung kommen und den Gefahren von Schutzverletzungen ebenso ausgesetzt sein muss wie der Gläubiger selbst (vgl. BGHZ 49, 350, 354; 176, 281, 290 f.; Palandt/Grüneberg, 69. Aufl., § 328 BGB Rn. 16).
  • BGH, 02.07.1991 - VI ZR 6/91

    Haftung für Panikreaktionen von Tieren

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2000 - 12 A 10497/00

    Heranziehung zu Feuerwehrkosten für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr

  • LG Saarbrücken, 23.01.2009 - 13 S 165/08
  • BGH, 11.07.1978 - VI ZR 138/76

    Haftung des Abschleppunternehmers

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