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   LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 221/09   

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https://dejure.org/2010,5134
LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 221/09 (https://dejure.org/2010,5134)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.02.2010 - 13 S 221/09 (https://dejure.org/2010,5134)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. Februar 2010 - 13 S 221/09 (https://dejure.org/2010,5134)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Bei angefallenen Behandlungskosten hat unfallgeschädigter Arzt trotz Umsonst-Behandlung einen Anspruch auf Ersatz der Arztkosten

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Darlegungslast und Beweislast bei fehlender Aktivlegitimation bezüglich geltend gemachter Arztkosten eines privat Kankenversicherten

  • ra.de
  • RA Kotz

    Krankenversicherter - Klagebefugnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.01.1986 - VI ZR 48/85

    Kosten einer kosmetischen Operation

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 221/09
    Zwar ist die Dispositionsfreiheit des Geschädigten bei der Heilbehandlung von Personenschäden eingeschränkt, so dass er insbesondere keinen Ersatz nicht angefallener, fiktiver Behandlungskosten verlangen kann (vgl. BGHZ 97, 14; Palandt/Grüneberg, BGB, 69. Aufl., § 249 Rdn. 6 m.w.N.).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 221/09
    In diesen Fällen kann vom Prozessgegner im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH NJW 2008, 982; 2009, 1494; Thomas/Putzo aaO vor § 284 Rdn. 18 m.w.N.).
  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

    Auszug aus LG Saarbrücken, 12.02.2010 - 13 S 221/09
    In diesen Fällen kann vom Prozessgegner im Rahmen des Zumutbaren das substantiierte Bestreiten der behaupteten Tatsache unter Darlegung der für das Gegenteil sprechenden Tatsachen und Umstände verlangt werden (vgl. BGH NJW 2008, 982; 2009, 1494; Thomas/Putzo aaO vor § 284 Rdn. 18 m.w.N.).
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