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   LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13   

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LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13 (https://dejure.org/2013,27946)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.10.2013 - 13 S 23/13 (https://dejure.org/2013,27946)
LG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Oktober 2013 - 13 S 23/13 (https://dejure.org/2013,27946)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Saarbrücken, 19.07.2013 - 13 S 61/13

    Haftung und Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Anscheinsbeweis beim

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).

    Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung der Kammer auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung Verbringungskosten ersatzfähig sein können (vgl. zuletzt Urteil vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520 m.w.N.).

    Kann der Schädiger den Geschädigten allerdings - wie hier - auf eine günstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen, bei der Verbringungskosten nicht anfallen, so fehlt es an deren Ersatzfähigkeit (vgl. Kammer, Urteil vom 19.07.2013 aaO; LG Wuppertal, SVR 2012, 348).

    Denn insoweit handelt es sich um Kosten, die im Falle einer Instandsetzung nach Maßgabe der §§ 249, 254 BGB nicht anfielen (vgl. Kammer, Urteil vom 19.07.2013 aaO).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZR 259/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).

    Damit sind aber die Voraussetzungen erfüllt, die der Bundesgerichtshof bereits in der Vergangenheit als ausreichend angesehen hat, damit der Tatrichter sich im Rahmen des § 287 ZPO von der Gleichwertigkeit einer Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt überzeugen kann (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, NJW 2010, 2941).

    aa) Unzumutbar ist eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war (vgl. BGH, Urteile vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09, VersR 2010, 225; vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, MDR 2010, 1181, und vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096), was hier zu verneinen ist.

  • BGH, 20.10.2009 - VI ZR 53/09

    Zur Höhe der Stundensätze im Rahmen der Reparaturkostenabrechnung nach einem

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).

    aa) Unzumutbar ist eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war (vgl. BGH, Urteile vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09, VersR 2010, 225; vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, MDR 2010, 1181, und vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096), was hier zu verneinen ist.

    Jedoch kann es dem Geschädigten auch bei älteren Fahrzeugen unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - hier nicht relevant - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. BGH, Urteile vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09, VersR 2010, 225, und vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; Kammer, Urteil vom 21.09.2012 - 13 S 3/12).

  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 302/08

    Schadensersatz beim Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).

    aa) Unzumutbar ist eine Reparatur außerhalb einer markengebundenen Fachwerkstatt im Allgemeinen dann, wenn das beschädigte Fahrzeug im Unfallzeitpunkt nicht älter als drei Jahre war (vgl. BGH, Urteile vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09, VersR 2010, 225; vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, MDR 2010, 1181, und vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096), was hier zu verneinen ist.

  • OLG Düsseldorf, 27.03.2012 - 1 U 139/11

    Eine frei zugängliche preiswertere Reparaturmöglichkeit muss der Geschädigte

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    c) Der erfolgte Verweis war auch inhaltlich ausreichend, da der von der Beklagten vorgelegte Prüfbericht sich nicht mit einem pauschalen Hinweis auf die Referenzwerkstatt begnügt, sondern die maßgeblichen Kriterien zur Überprüfung der Gleichwertigkeit benennt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044).

    Die Vorlage eines annahmefähigen Reparaturangebots war insoweit nicht erforderlich (vgl. OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 182; LG Essen, Schaden-Praxis 2012, 222; LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012 - 41 S 87/11, juris).

  • LG Saarbrücken, 21.09.2012 - 13 S 3/12

    Verkehrsunfall - Schadensabrechnung auf Basis eines Sachverständigengutachtens

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).

    Jedoch kann es dem Geschädigten auch bei älteren Fahrzeugen unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - hier nicht relevant - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. BGH, Urteile vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09, VersR 2010, 225, und vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; Kammer, Urteil vom 21.09.2012 - 13 S 3/12).

  • BGH, 23.02.2010 - VI ZR 91/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Verweis des Geschädigten auf eine günstigere

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).

    Jedoch kann es dem Geschädigten auch bei älteren Fahrzeugen unzumutbar sein, sich auf eine günstigere gleichwertige und ohne weiteres zugängliche Reparaturmöglichkeit in einer freien Fachwerkstatt verweisen zu lassen, wenn er konkret darlegt, dass er sein Fahrzeug bisher stets in der markengebundenen Fachwerkstatt hat warten und reparieren lassen oder - hier nicht relevant - sein besonderes Interesse an einer solchen Reparatur durch die Reparaturrechnung belegt (vgl. BGH, Urteile vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09, VersR 2010, 225, und vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; Kammer, Urteil vom 21.09.2012 - 13 S 3/12).

  • LG Wuppertal, 07.03.2012 - 8 S 64/11

    Anforderungen an die Bemessung eines fiktiv abgerechneten Fahrzeugschadens nach

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Kann der Schädiger den Geschädigten allerdings - wie hier - auf eine günstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen, bei der Verbringungskosten nicht anfallen, so fehlt es an deren Ersatzfähigkeit (vgl. Kammer, Urteil vom 19.07.2013 aaO; LG Wuppertal, SVR 2012, 348).
  • BGH, 29.04.2003 - VI ZR 398/02

    Zur Schadensberechnung auf der Grundlage fiktiver Reparaturkosten

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2010 - VI ZR 337/09

    Schadenersatz bei Verkehrsunfall: Schadensabrechnung auf Gutachtenbasis unter

    Auszug aus LG Saarbrücken, 11.10.2013 - 13 S 23/13
    Zutreffend ist der Erstrichter davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, st. Rspr.; vgl. Urteile vom 21.09.2012 - 13 S 3/12 - und vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, jeweils m.w.N.).
  • LG Berlin, 01.03.2012 - 41 S 87/11

    Verkehrsunfall - fiktive Reparaturkosten - Stundensätze einer markengebundenen

  • BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07

    Entbehrlichkeit einer Beweiserhebung bei durch ein Privatgutachten belegten

  • LG Saarbrücken, 20.02.2015 - 13 S 197/14

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattungsfähigkeit von vorgerichtlichen

    Wie die Kammer - sachverständig beraten - bereits mehrfach für den hiesigen regionalen Markt festgestellt hat, handelt es sich bei den sogenannten "Eurogarant-Fachbetrieben", zu denen auch die von der Beklagten genannte Reparaturwerkstatt gehört, um Reparaturbetriebe, die - jedenfalls im hiesigen regionalen Bereich - dem Qualitätsstandard der Reparatur in einer markengebundenen Werkstatt entsprechen (Kammer, Urt. v. 11.10.2013 - 13 S 23/13, DAR 2014, 35 und v. 11.10.2013 - 13 S 113/13).

    Es genügt vielmehr, wenn - wie hier - die maßgeblichen Kriterien zur Überprüfung der Gleichwertigkeit benannt werden (vgl. Kammer, Urt. v. 11.10.2013 - 13 S 113/13, DAR 2014, 35; ebenso OLG Düsseldorf, NJW 2012, 2044; LG Düsseldorf, Schaden-Praxis 2012, 182; LG Essen, Schaden-Praxis 2012, 222; LG Berlin, Urt. v. 01.03.2012 - 41 S 87/11, juris).

  • LG Saarbrücken, 17.11.2017 - 13 S 45/17

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verweisung auf eine günstigere

    Im Ausgangspunkt zutreffend ist die Erstrichterin davon ausgegangen, dass der Schädiger den Geschädigten, der - wie hier - fiktive Reparaturkosten abrechnet, unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht gemäß § 254 Abs. 2 BGB auf eine günstigere Reparaturmöglichkeit in einer mühelos und ohne Weiteres zugänglichen "freien Fachwerkstatt" verweisen kann, wenn er darlegt und gegebenenfalls beweist, dass eine Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht, und wenn er gegebenenfalls vom Geschädigten aufgezeigte Umstände widerlegt, die diesem eine Reparatur außerhalb der markengebundenen Fachwerkstatt unzumutbar machen würden (BGH, st. Rspr.; vgl. BGHZ 155, 1; 183, 21; Urteile vom 23.02.2010 - VI ZR 91/09, VersR 2010, 923; vom 22.06.2010 - VI ZR 302/08, VersR 2010, 1096 und VI ZR 337/09, VersR 2010, 1097, und vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; Kammer, Urteile vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, und vom 11.10.2013 - 13 S 23/13, Zfs 2014, 80, jeweils m.w.N.).

    Dass die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard der einer Reparatur in einer markengebunden Werkstatt entspricht, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der Werkstatt um einen sog. Eurogarant-Fachbetrieb im Saarland handelt (Kammer, vgl. Urteil vom 11.10.2013 - 13 S 23/13, Zfs 2014, 80 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; OLG Köln, VersR 2017, 964; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, 1. Aufl., § 249 BGB Rn. 151 m.w.N.).

    Richtig ist zwar, dass nach der Rechtsprechung der Kammer auch im Rahmen einer fiktiven Abrechnung UPE-Aufschläge und Verbringungskosten ersatzfähig sein können (vgl. Urteile vom 19.07.2013 - 13 S 61/13, DAR 2013, 520, und vom 11.10.2013 aaO).

    Kann der Schädiger den Geschädigten allerdings auf eine günstigere Reparatur in einer nicht markengebundenen Fachwerkstatt verweisen, bei der UPE-Aufschläge und Verbringungskosten nicht oder nicht in dem Umfang anfallen, so fehlt es an deren Ersatzfähigkeit (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 28.03.2017 - 26 U 72/16, zit. nach juris; Kammer, Urteile vom 19.07.2013 aaO und vom 11.10.2013 aaO; LG Köln, Schaden-Praxis 2016, 10; LG Wuppertal, SVR 2012, 348).

    Denn insoweit handelt es sich um Kosten, die im Falle einer Instandsetzung nach Maßgabe der §§ 249, 254 BGB nicht anfielen (vgl. Kammer, Urteile vom 19.07.2013 aaO; vom 11.10.2013 aaO und vom 13.12.2013 - 13 S 143/13; LG Hamburg, Beschluss vom 17.04.2012 - 302 S 84/11, juris; LG Hagen, AGS 2012, 593).

  • OLG Düsseldorf, 19.04.2016 - 1 U 57/15

    Höhe des unfallbedingten Fahrzeugschadens

    Er hat allerdings auch angeführt, dass es dazu der Vorlage eines konkreten, verbindlichen, quasi annahmefähigen Reparaturangebots, etwa in Form eines konkreten Kostenvoranschlages, nicht unbedingt bedarf (Senat, Urteil vom 27. März 2012, I-1 U 139/11, abgedruckt in: NJW 2012, 2044; ebenso LG Saarbrücken, Urteil vom 11.10.2013, 13 S 23/13, abgedruckt in: DAR 2014, 35; LG Essen, Urteil vom 23.03.2011, 15 S 147/11, abgedruckt in: Schaden-Praxis 2012, 222; LG Berlin, Urteil vom 01.03.2012, 41 S 87/11, zitiert nach Juris; LG Berlin, Urteil vom 23.08.2012, 44 O 262/11, zitiert nach Juris).
  • LG Saarbrücken, 01.03.2019 - 13 S 119/18

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Zeitpunkt der Schadensbemessung bei fiktiver

    Dass die Reparatur in dieser Werkstatt vom Qualitätsstandard der einer Reparatur in einer markengebunden Werkstatt entspricht, ergibt sich bereits aus dem Umstand, dass es sich bei der Werkstatt um einen sog. Eurogarant-Fachbetrieb im Saarland handelt (Kammer, vgl. Urteil vom 11.10.2013 - 13 S 23/13, Zfs 2014, 80 m.w.N.; vgl. auch BGH, Urteil vom 13.07.2010 - VI ZR 259/09, VersR 2010, 1380; OLG Köln, VersR 2017, 964; Freymann/Rüßmann in: Freymann/Wellner, jurisPK-StrVerkR, § 249 BGB Rn. 151 m.w.N.).
  • AG Düsseldorf, 18.08.2015 - 45 C 100/15

    Schadensersatzanspruch des Geschädigten eines Verkehrsunfalls im Wege der

    (OLG Düsseldorf NJW 2012, 2044; LG Saarbrücken 13 S 23/13 vom 11.12.2013, zitiert nach juris).

    Aufgrund der genannten besonderen Qualitätsmerkmale der "Eurogarant-Betriebe«, welche durch eine Zertifizierung und Überprüfung durch "TÜV« / "DEKRA« bestätigt werden, darf davon ausgegangen werden, dass die dortige Reparatur vom Qualitätsstandard her grundsätzlich der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entspricht (BGH NJW 2010, 2941; LG Saarbrücken 13 S 23/13 vom 11.12.2013, zitiert nach juris; AG Aachen 10 C 515/07 vom 22.02.2008).

  • AG Neuss, 29.01.2016 - 75 C 2038/15
    Bei solchen Betrieben geht das Gericht nach § 287 ZPO davon aus, dass es sich bei diesen um Werkstätten handelt, welche vom Qualitätsstandard her der Reparatur in einer markengebundenen Fachwerkstatt entsprechen (so auch LG Saarbrücken, Urteil vom 11. Oktober 2013 - 13 S 23/13 -).
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